Benutzer:Koppchen/Baustellen/Baustelle 35

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Der folgende Text ist als ein Abschnitt in der Biografie des Kardinals Cisneros geplant.

Ämter des Gonzalo bzw. Francisco Jiménez de Cisneros[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1471 Arcipreste von Uceda[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Diözesen der römisch-katholische Kirche waren in Kastilien in verschiedene Arciprestazgos unterteilt. An ihrer Spitze stand als Vorgesetzter der Gemeindepfarrer ein Arcipreste (Erzpriester). Er waren üblicherweise Mitglieder des Domkapitels.

1480 Capellán mayor der Kathedrale von Sigüenza[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Hierarchie der römisch-katholische Kirche in Kastilien war der Capellán mayor (Domdekan) der Vorsitzende und damit der höchste Würdenträger eines Domkapitels.

1482 Vicario general des Bistums Sigüenza[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Vicario general (Generalvikar) ist in der römisch-katholischen Kirche der Stellvertreter eines residierenden Bischofs und ist für die Verwaltung der Diözese zuständig.

1485 Guardián des Konventes Nuestra Señora de la Salceda[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Guardián (Guardian) Guardian ist die Bezeichnung für den Vorsteher eines Konvents im Franziskanerorden.

1492 Beichtvater der Königin Isabella[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Amt des königlichen Beichtvaters war ein offizielles Hofamt. Die Könige beichteten allerdings auch bei anderen Priestern, z.B. dem Hofkaplan. Die Hauptaufgabe eines Beichtvaters bestand darin den König oder die Königin in Fragen des Glaubens und der Religionspolitik zu beraten. Die Beichtväter vertraten sie nicht nur in Verhandlungen, bei denen religiöse Gesichtspunkte zu berücksichtigen waren. Voraussetzungen für dieses Amt waren außer einem gefestigten Glaubensstandpunkt und einer genauen Kenntnis der Bibel und ihrer Auslegung durch die Römisch-katholische Kirche, Kenntnisse des Kirchenrechtes sowie absolute Verschwiegenheit.

1495 Erzbischof von Toledo[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Erzbistum Toledo war am Ende des 15. Jahrhunderts das größte und wirtschaftlich stärkst Bistum auf der iberischen Halbinsel.
Damit verbundene Ämter waren:

  • Primado de España
    Der Erzbischof von Toledo führte (und führt) den Titel Primas von Spanien (Primado de España). Dieser Titel hatte im 15. Jahrhundert keine praktische Bedeutung mehr und galt nur als ein Ehrentitel der es dem Inhaber gestattete einige Amtshandlungen auch außerhalb seines Bistums durchzuführen.
  • Metropolitanbischof
    Die Kirchenprovinz Toledo bestand aus den Suffragandiözesen Palencia, Osma Segovia, Sigüenza, Cuenca, Jaen und Córdoba sowie dem Erzbistum Toledo als Metropolitandiözese.
  • Canciller mayor de Castilla
    Der Erzbischof von Toledo war traditionell als Canciller mayor de Castilla (Kanzler von Kastilien) der Leiter der königlichen Kanzlei der die Urkunden siegelte und ihnen dadurch Rechtskraft verlieh. Im 15. Jahrhundert war dieses Amt ein Ehrenamt. Die wirkliche Tätigkeit wurde durch einen Stellvertreter erledigt.

1507 Kardinalpriester von Santa Balbina[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Kardinalpriester sind Kardinäle, denen eine Titelkirche in Rom zugewiesen ist. Kardinal Cisneros hat an keiner Papstwahl teilgenommen.

1507 Generalinquisitor in den Reichen der Krone von Kastilien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Generalinquisitor nahm in Spanien eine Doppelstellung ein. Rechtlich war der Generalinquisitor ein Beauftragter des Papstes. Er übte als oberster vom Papst ernannter Inquisitionsrichter eine kirchliche Jurisdiktion aus. Als vom König beauftragter Vorsitzender des Consejo de la Suprema y General Inquisición, war er Leiter der staatlichen Institution „Spanische Inquisition“.

1509 Generalkapitän des Feldzuges gegen Oran[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Seit Ende des 15. Jahrhunderts wurden Generalkapitäne als Oberbefehlshaber einzelner Feldzüge oder für Gebiete ernannt in denen Kampfhandlungen stattfanden. Die Berufung in diese Ämter war auf die Durchführung des jeweiligen Auftrages beschränkt.

1516 Regent von Kastilien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ein Regent vertritt einen nicht volljährigen oder aus einem anderen Grund nicht regierungsfähigen oder nicht im Reich anwesenden Monarchen.