Benutzer:Lucius Castus/Gesellschaft für deutsche Kolonisation

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Die Gesellschaft für deutsche Kolonisation, abgekürzt GfdK, war eine deutsche Kolonialgesellschaft und bestand von 1884 bis zur Fusion mit dem Deutschen Kolonialverein 1888 zur Deutschen Kolonialgesellschaft.

Kontext[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gründung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Carl Peters trat mit seinem Plan eine Gesellschaftskolonie zu erwerben an den Deutschen Kolonialverein heran. Allerdings wurde ihm dort die Unterstützung verweigert, da dieser sich zu diesem Zeitpunkt auf Propagandatätigkeiten beschränken und die Kolonialexpansion primär durch die deutschen Regierung realisiert sehen wollte. Unterstützer für seinen Plan fand Peters beim Konservativen Klub in Berlin. Zusammen mit Felix von Behr-Bandelin, Friedrich Lange und Joachim von Pfeil initiierte Peters zur Umsetzung dieses Plans die Gründung der Gesellschaft für deutsche Kolonisation, die am 28. März 1884 vollzogen wurde. Vorsitzender wurde Behr. Ein Leitungsausschuss, zu der unter anderem die Initiatoren gehörten, übernahm die Geschäftsführung und besaß jegliche Entscheidungsgewalt. Einfache Mitglieder besaßen kein Recht auf Mitbestimmung oder Konsultation.

Auf der Suche nach Kolonialzielen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Gesellschaft bemühte sich durch Finanzierungs- und Werbekampagnen Kapital für eine Expedition zu beschaffen, die ein geeignetes Gebiet zur Kolonialisierung auffinden und erwerben sollte. Die Gesellschaft warb mit patriotischen Appellen und hob die Vorteile von Kolonien für die deutsche Volkswirtschaft hervor, da durch diese die Auswanderung und der Kapitalabfluss in das Ausland vermindert werden könne. Bis zum September 1884 konnten 65.000 Mark durch Spenden und den Verkauf von Anteilscheinen beschafft werden. Die Geldgeber kamen vor allem aus dem Mittelschicht.

Uneinigkeit herrschte im Leitungsausschuss auf welche Region sich die Kolonialbestrebung richten sollte. Peters ursprüngliche Absicht das Mashonaland im Sambesi zu erwerben fand von Anfang an keine Unterstützung.[A 1] Der Vorschlag von Alexander von Mechow im Kwangogebiet im Süden des Kongos, das dieser 1878 bis 1881 erkundete, zu kolonisieren wurde im Frühjahr 1884 abgelehnt. Infolge bildeten sich zwei Fraktionen im Ausschuss heraus: die eine um Peters favorisierte den Erwerb einer Kolonie in Afrika, die andere – eine Gruppe um Molitor von Mühlfeld, Otto von Hentig und Oskar Kurella – sprach sich hingegen dafür aus Land in Süd-Brasilien oder Argentinien von den jeweiligen Regierungen zu erwerben. Als Peters zur Fertigstellung seiner Habilitationschrift kurzzeitig Berlin für Hannover verließ übernahm die Südamerika-Fraktion die Oberhand im Ausschuss, infolge im Mai 1884 deren Führer, Molitor von Mühlfeld, zum Vorsitzenden gewählt wurde. Im Juli nutzte die Afrika-Fraktion bei einer Versammlung des Ausschusses die zahlenmäßige Überlegenheit aus und wählte weitere pro-afrikanische Anhänger in den Ausschuss hinein, wodurch sich das Mehrheitsverhältnis zuungunsten der Südamerika-Fraktion verschob und der Führer der Afrika-Fraktion, Carl Peters, zum Vorsitzenden gewählt wurde. Die Anhänger der Südamerika-Fraktion zogen sich darauf zurück und traten alsbald aus der Gesellschaft aus.

Auf Vorschlag von Alexander Merensky einigte sich der Ausschuss im August 1884 in der Humpata-Hochebene im Hinterland der portugiesischen Kolonialprovinz Moçâmedes eine Kolonie zu gründen und fragte bei der deutschen Regierung um Reichsschutz an. Diesen verweigerte das Auswärtige Amt mit der Begründung, dass sich das Gebiet in der portugiesischen Interessensphäre befände. So kam die bereits in Vorbereitung befindliche Erwerbungsexpedition nicht zur Ausführung und das Projekt wurde aufgegeben. Auf Vorschlag von Joachim von Pfeil wurde am 16. September 1884 entschieden im Usagara-Gebiet in Ostafrika Land zu erwerben. Ausschlaggebend war die Beschreibung von Henry Morton Stanley in seinem Reisebericht How I found Livingstone (1872), wo er das Gebiet zur Kolonisierung empfahl.

Usagara-Expedition[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die durch die Usagaraexpedition erworbenen Gebiete.

Der Leitungsausschusses bevollmächtigte Carl Peters (als Leiter der Expedition), Karl Jühlke und Joachim Pfeil in Usagara Land zu erwerben, um dort eine deutsche Ackerbau- und Handelskolonie zu errichten. Das gegenüber der Insel Sansibar gelegene Binnenland Usagara war damals international als herrenloses Gebiet betrachtet worden, wenngleich das Sultanat Sansibar zumindest entlang der Handelsrouten die Oberhoheit beanspruchte. Das Gebiet war von zersplitterten und von Sklavenjagden geschwächten Bantu-Stämmen bevölkert. Vor Abreise der Expedition am 25./26. September wurde die deutsche Regierung über das Unternehmen informiert.[A 2] In Triest schloss sich ihr der Kaufmann August Otto auf eigene Kosten an. Über Aden erreichte die Expedition am 4. November Sansibar. Durch Vermittlung des ostafrikanischen Vertreters der Hamburger Firma Hansing & Co, Justus Strandes, erhielt die Expedition ein Empfehlungsbrief vom Sultan von Sansibar – wahrscheinlich ohne Kenntnis über die Absicht der Expedition –, der die Reise durch das zum Gebiet des Sultanats vorgelagerten Küstengebiets von Usagara erleichtern sollte. Für das Unternehmen wurden 6 Diener bzw. Übersetzer und 36 Träger rekrutiert, was gemessen an ähnlichen Expeditionen eine geringe Anzahl an Helfern darstellte. Die Expedition wurde nur unzureichend ausgerüstet. Vor allem fehlte es an Lebensmitteln und Medikamenten. Am 10. November brach die Expedition mit einer Dau auf und erreichte das Festland bei Saadani. Zwei Tage später reiste die Expedition von dort weiter in das Landesinnere entlang der Karawanenstraße.

Zwischen dem 23. November und 17. Dezember schloss Peters mit 10 verschiedenen analphabetischen Häuptlingen Verträge, die weder mit den im Vertrag enthaltenen Rechtsbegriffen, noch mit dem Konzept der Souveränität vertraut waren, ab. In diesen traten die Häuptlinge gegen die Gewährung von Schutz ihre von Peters untergeschobenen Souveränitätsrechte an Land und Volk an die Gesellschaft ab. Bei den von Peters zu Sultanen stilisierten Häuptlingen handelte es sich tatsächlich um Dorfvorsteher, nicht um absolute Herrscher, die Souveränitätsrechte besaßen, welche sie hätten abtreten können. Nicht nur die Stellung, sondern auch das Einflussgebiet der Häuptlinge wurde in den Verträgen übertrieben dargestellt. Aufgrund dieser Fälschungen beschleunigten die Expeditionsteilnehmer den Erwerbungsprozess und konnten so ihre Verhandlungen auf die Dörfer entlang der Karawanenstraße begrenzen. So gingen nicht nur Usagara, sondern auch Useguha, Nguru und Ukami in das Eigentum der Gesellschaft über. Zu den Methoden die Verhandlungspartner zur Unterzeichnung zu bewegen gehörten unter anderem Gewaltandrohung, Bestechung und Alkoholisierung.

Durch Krankheit und Hunger ausgezehrt erreichte die Expedition am 4. Dezember mit dem Dorf Muini Sagara den westlichen Punkt ihrer Reise. Während Peters und Jühlke am 7. Dezember zur Rückkehr nach Sansibar aufbrachen blieben die Schwerkranken Pfeil und Otto ohne Lebensmittel und Medikamente zurück mit dem Auftrag eine Station zu errichten. Otto starb dort am 24. Dezember. Pfeil wurde durch den französischen Forscher Bloyet gerettet, der im Auftrag der Internationale Afrika-Gesellschaft eine Station im benachbarten Kondoa leitete. Die Entscheidung ihn zurückzulassen zerstörte das Verhältnis zwischen Pfeil und Peters. Peters und Jühlke erreichten erschöpft – die Verträge mit sich führend – am 17. Dezember die Küste bei Bagayomo und trafen am 19. Dezember in Sansibar ein.

Die 37 Tage dauernde Expedition konnte Eigentumsansprüche über ein Gebiet im Umfang von 140.000 km² begründen. Die Gesamtkosten beliefen sich auf 17.000 Mark.

Liste der abgeschlossenen Verträge[1][Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • 19. November 1884: Mbuela, Herrscher von Mbusine etc., Sultan in Useguha
  • 23. November 1884: Mafungubiani, Herrscher von Quatunge, von Quaniani etc., Sultan von Nguru
  • 24. November 1884: Sultan Mafungo von Nguru, Herrscher von Kwamkungu, Kwindokaniani etc.[A 3]
  • 25. November 1884: Sultan Mniiko von Mnowuno in Nguru
  • 26. November 1884: Salim bin Hamid, Erster Bevollmächtigter des Sultans von Sansibar in Nguru[A 4]
  • 26. November 1884: Sultan of Moomero Maschai
  • 27. November 1884: Kamuende, Sultan von Kimola, Mangubugubu etc. im Nordosten von Usagara
  • 29. November 1884: Mangungo, Sultan von Msovero
  • 29. November 1884: Sebegul, Sultan der nördlichen Hälfte von Msovero
  • 02. Dezember 1884: Sultanin Mbumi, Herrscherin von Mukondokna in Usagara
  • 04. Dezember 1884: Sultan Muininsagara, Herrscher von Muininsagara etc., alleiniger und absoluter Souverän über das gesamte Usagara
  • 14. Dezember 1884: Sultan Muinhamisi, Herrscher von Kikundi, Sultan in Ukami

Gründung der DOAG[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bereits auf der Rückreise von der Usagara-Expedition und somit noch vor der Schutzbrieferteilung durch die deutsche Regierung plante Peters die einfachen Beitragszahler der GfdK von der Nutzung der erworbenen Rechte auszuschließen und auf einen Kreis bestehend aus seinem Gefolge und den Anteilscheinbesitzern zu beschränken. Dazu ließ er am 12. Februar 1885 in einer Sitzung durch den Ausschuss der GfdK ein Direktorium bilden und diesem allein und ausschließlich alle der im Namen der GfdK erworbenen Rechte während der Usagara-Expedition für 15 Jahren übertragen. Zu Mitgliedern des Direktoriums wurden Peters, Behr, Lange, Ferdinand Jühlke und Wilhelm Roghè ernannt. Unter Zustimmung der Anteilscheinbesitzer gründete das Direktorium Ende Februar 1885 die Deutsch-Ostafrikanische-Gesellschaft zunächst als offene Handelsgesellschaft. Fünf Wochen später am 2. April 1885 änderte die Gesellschaft ihre Rechtsform zur Kommanditgesellschaft unter der Firmierung Deutsch-Ostafrikanische-Gesellschaft Carl Peters und Genossen. Die Anteilscheinbesitzer wurden als stille Gesellschafter ohne Möglichkeit der Einflussnahme auf die Geschäftsführung beteiligt.[2][3]

Rolle der DOAG[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

DOAG ausbeutung von DOA, Tochtegesellschaft, Rolle der GDfk

Vorsitzende[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bismarcks Kolonialpolitik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Anmerkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. In seinen Erinnerungen Die Gründung von Deutsch-Ostafrika (1906) behauptet Peters er habe dem Auswärtigen Amt für diesen Plan um Unterstützung gebeten. Im Juli 1884 sei er durch den Kolonialreferenten Paul Kayser unterrichtet worden, dass die deutsche Regierung seinen Plan nicht unterstützen kann, da dieses Gebiet sich in der britischen Interessensphäre befindet. Diese Darstellung findet sich nicht in den offiziellen Dokumenten des Auswärtigen Amtes belegt. (Vgl. Arne Perras: Carl Peters and German Imperialism 1856‒1918. S. 35-36.
  2. Am 6. November wurde Peters in Sansibar zum deutschen Handelskonsul, William Henry O’Swald, geladen, wo dieser ein von Bismarck in Auftrag gegebenes Telegramm des Staatssekretärs des Auswärtigen Amtes, Paul von Hatzfeldt, verlas, in dem dieser erklärte, dass Peters kein Reichsschutz für Landerwerbungen zugesichert werden könne und er auf eigene Gefahr hin handeln müsse. Mit entstellter Wiedergabe des Textes behauptet Peters in seiner Lebenserinnerung (1918) Bismarck habe mit dem Telegramm versucht die Expedition zu verhindern und stelle eine Antwort auf eine Bitte dar, die er nicht formuliert habe. Allerdings korrespondierte Peters bereits vor Abreise mit Vertretern des Auswärtigen Amts bezüglich der Expedition und gewann eine falsche Auffassung über die Haltung der deutschen Regierung, welches darauf versuchte das Missverständnis auszuräumen. Da Peters bereits abgereist war, stellte man über den Konsul von Sansibar klar, dass die deutsche Regierung für die Expedition keine Verantwortung übernehmen könne. Ein Verbot wurde in diesem Telegramm nicht ausgesprochen. In seinem Antworttelegramm, aufgegeben am 6. November, zeigte sich Peters einsichtig.
  3. Hierbei handelt es sich um einen zweiten Vertrag den Peters mit Mafungubiani (hier als Sultan Mafungo bezeichnet) abschloss. (Vgl. Arne Perras: Carl Peters and German Imperialism 1856‒1918. S. 58.
  4. Hierbei handelt es sich um eine Erklärung eines Beamten des Sultans von Sansibar, der darin versicherte, dass sich Nguru und Usagara sich nicht unter der Oberhoheit oder unter Schutz des Sultans von Sansibar befindet. Salim bin Hamid widersprach später diese Erklärung unterschrieben zu haben. (Vgl. Arne Perras: Carl Peters and German Imperialism 1856‒1918. S. 60-61.)
  1. Arne Perras: Carl Peters and German Imperialism 1856‒1918. S. 57, Fn 150.
  2. Büttner, S. 78-83
  3. Müller, S. 142-145