Benutzer:Michael Spielhagen/Spielwiese

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Dr. jur. Wolfgang Spielhagen

Wolfgang Spielhagen (* 21.3.1891 in Charlottenburg/Berlin; † 28.1.1945 in Breslau) war Jurist, Ministerialbeamter und zuletzt 2. Bürgermeister von Breslau.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wolfgang Spielhagen wurde als Sohn von Walter Spielhagen (* 1861, † ?) und dessen Ehefrau Elsa Spielhagen (* 1866, † 1942) in Charlottenburg/Berlin geboren. Er war mütterlicherseits Enkel des Schriftstellers Friedrich Spielhagen (* 1829, † 1911). Wolfgang Spielhagen war verheiratet mit Eva Spielhagen, Geb. Thiel (* 1901, † 1989) und hatte mit ihr die beiden Töchter Gisela (* 1935, † 2006) und Sonnhild (* 1939).

Ausbildung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Frühjahr 1909 legte Wolfgang Spielhagen die Reifeprüfung am Kgl. Kaiserin-Auguste-Gymnasium zu Charlottenburg ab, studierte dann Rechtswissenschaften an den Universitäten Lausanne und Berlin und bestand im Frühjahr 1913 die Referendarprüfung am Kammergericht in Berlin.

Beruflicher Werdegang[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach dem Ende des 1. Weltkriegs kam der nunmehrige Assessor Dr. jur. Wolfgang Spielhagen in das Reichsfinanzministerium und wurde dort zum Regierungsrat ernannt. Am 1.4.1927 wurde er Oberregierungsrat beim Reichssparkommissar, der späteren Präsidialabteilung des Rechnungshofes, und dort am 1.7.1929 zum Ministeralrat befördert.

1940 wurde Wolfgang Spielhagen kommissarisch nach Breslau berufen, um die dort heruntergewirtschaftete Verwaltung der Stadt zu übernehmen. Am 1.5.1941 wurde er zum 2. Bürgermeister Breslaus ernannt.

Sippenverband[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wolfgang Spielhagen war Mitglied-Nr. 7 und Erster Vorsitzender des Sippenverbands Zierling-Moritz-Alemann (Sitz in Berlin), dessen Forschungen und Arbeiten er sich intensiv widmete.

Tragischer Tod[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gegen Ende des 2. Weltkrieges wurde Breslau von der übermächtigen russischen Armee bedroht. Der seit Februar 1938 für Niederschlesien eingesetzte NS-Gauleiter Karl Hanke erklärte am 21.1.1945 Breslau offiziell zur Festung, die mit allen Mitteln verteidigt werden sollte. Wolfgang Spielhagen hatte sich angesichts der russischen Übermacht gegen diesen sinnlosen Befehl ausgesprochen und zur Kapitulation geraten, um noch mehr zivile Opfer zu verhindern. Am 20.1.1945 brachte er seine Frau und die beiden Kinder in die ihm sicherer erscheinende Reichshauptstadt Berlin. Vor dieser Reise holte er sich bei seinem Vorgesetzten, Oberbürgermeister Leichtenstern, die Reisegenehmigung ein. Am 26.1.1945 kehrte er nach Breslau zurück, um nicht den Eindruck zu erwecken, er sei aus der Stadt geflüchtet.

Am 27.1.1945 wurde Wolfgang Spielhagen auf Befehl von Gauleiter Hanke verhaftet und am 28.1.1945 um 6:00 Uhr morgens standrechtlich erschossen. Sein Leichnam wurde in die Oder geworfen. Hanke ließ durch Plakatanschläge bekanntmachen, Dr. Spielhagen habe sich aus maßloser Feigheit in Breslau abgemeldet, um sich in Berlin nach einem neuen Posten umzusehen. Diese Lüge diente Hanke aber lediglich als Vorwand, um an einem Mann, von dem er wiederholt kritisiert worden war und der sich gegen seinen Befehl zur Festung Breslau gestellt hatte, ein Abschreckungsexempel zu statuieren.

Breslau wurde in den Kämpfen dann auch tatsächlich zu 70% zerstört und nach Schätzungen des britischen Historikers Norman Davies kamen im Kampf um Breslau insgesamt 170.000 Zivilisten, 6.000 deutsche und 7.000 sowjetische Soldaten ums Leben.