Benutzer:Migebert/Baustelle1

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Die Bezirksfilmdirektion war im Lichtspielwesen der DDR zuständig für die Organisation und Verwaltung der Filmtheater.

Sojusintorgkino/Sovexportfilm[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mit Ende des Zweiten Weltkrieges wurde ab Mai 1945 in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) der Betrieb verbliebener Kinos wieder ermöglicht. Gezeigt wurde das noch vorhandene Filmmaterial, welches aufgrund der begrenzten Menge nur durch russische Filme ergänzt werden konnte. Der russische Verleih Sojusintorgkino, der als russische Auslandsvertretung für den Im- und Export russischer Filme zuständig war, sorgte ab Juli 1945 für Nachschub russischer Filme und erhielt von der SMAD ab 1946 eine Monopolstellung. Sojusintorgkino wurde per Erlass zum Verwalter aller noch erhaltenen Ufa-Kinos und Verleiher der in der SBZ aufgefundenen deutschen Filme.[1]

Die Sojusintorgkino betrieb zehn Verleihstellen (Berlin, Schwerin, Magdeburg, Pasewalk, Cottbus, Halle, Leipzig, Chemnitz, Erfurt, Dresden), ein eigenes Kopierwerk, verfügte über drei eigene, acht gepachtete und 39 beschlagnahmte Filmtheater sowie über einen Beutefond von 30.000 Filmen. 1948 versorgte der Filmverleih 1753 Vorführstellen, davon 152 dörfliche Wanderkinos. 1949 wurde die Gesellschaft in Sovexportfilm umbenannt. 1954 übergab die Sovexportfilm ihren Bestand von 10.155 Spielfilmen an die Regierung der DDR. Am 1. Juli 1955 erfolgte die Übergabe von von Pachtverträgen für 91 Filmtheater und weiterer Gebäude ebenfalls an die DDR.[2]

Mit der Gründung des DEFA-Filmverleihs gab es ab 1. November 1948 einen zweiten Filmverleih neben der Sojusintorgkino. Beide Vertriebe fusionierten im Juli 1950 zur Progress-Filmvertrieb GmbH, wobei die Sovexportfilm die Mehrheit der Anteile hielt. Ab Januar 1956 wurde die Gesellschaft in VEB Progress Film-Verleih umbenannt, nachdem sie seit 1954 dem MfK unterstellt war.[1]

Volkseigene Lichtspiele[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Kinos von ehemaligen Mitgliedern der NSDAP wurden 1945 enteignet und den fünf Länderverwaltungen von Brandenburg, Mecklenburg, Sachsen, Thüringen und Ost-Berlin zugeführt. Weitere Kinos durften in Privatbesitz verbleiben, wurden aber teilweise gegen Entschädigung ab 1948 ebenfalls enteignet. Mit diesen übernommenen Kinos wurde am 12. Februar 1949 die „Vereinigung volkseigener Lichtspiele“ (VVL) gegründet. 1951 gab es insgesamt 1494 volkseigene und private Kinos in der DDR.[1]

Zum 1. Januar 1953 wurden in den Landkreisen die Volkseigenen Kreislichtspielbetriebe gegründet, welche ab 1957 den Kulturabteilungen des jeweiligen Rat des Kreises unterstellt waren. Ebenfalls 1953 erfolgte in einer Kampagne die Umbenennung vieler Filmtheater, wobei Namen wie „Volkslichtspiele“, „Theater der Freundschaft“ und „Theater des Friedens“ entstanden. Die 91 von der Sovexportfilm übernommenen Filmtheater wurden 1955 in die VEB Filmtheater eingegliedert und der Hauptverwaltung Film untergeordnet.[3]

Ab 1. Januar 1963 wurden die Kreislichtspielbetriebe in 15 Bezirkslichtspielbetrieben (BLB) zusammengefasst. Dabei wurde die Anzahl der Kinos dem Bedarf angepasst und stark verringert.[4] Aus diesen BLB wurden 1974 per Beschluss die Bezirksfilmdirektionen (BFD), die der Abteilung Kultur des jeweiligen Rat des Bezirkes untergeordnet waren. Die BFD der 15 Bezirke unterhielten in den Kreisstädten Kreisfilmstellen, denen die Filmtheater und der Landfilm der Kreise unterstellt waren. Die Kreisfilmstellen waren für die Organisation der Abläufe und die Vorführungen zuständig, während sich die Bezirksfilmdirektionen für die strategischen Planungen, den Unterhalt der Filmtheater und das Filmprogramm verantwortlich zeigten.[3]

Ab den 1960er Jahren entstanden zusätzlich zu den festen Filmtheatern Zeltkinos und Kinohallen an der Ostseeküste und in touristischen Regionen der DDR, zumeist in der Nähe von Campingplätzen. Auf Freilichtbühnen wurden Freiluftkinos eingerichtet. Im Sommer 1977 gab es 584 Freilichtkinos, 63 Zeltkinos und 64 Kinohallen.[5] 1989 gab es in der DDR 808 stationäre Kinos, 116 Sommerkinos in Leichtmetallbauweise, 33 Zeltkinos und 418 Freilichtbühnen.[6] Zusätzlich gab es Filmvorführungen in 1800 Spielstätten in Klub- und Kulturhäusern sowie anderen Einrichtungen.[1] Die Bezirksfilmdirektionen beschäftigten 7000 Mitarbeiter.[3]

Filmvorführer benötigten eine Ausbildung, die in Filmvorführerschulen absolviert wurde und mit einer staatlichen Prüfung endete.[7]

Privatisierung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am 1. Juli 1990 wurden einige Bezirksfilmdirektionen in private Gesellschaften umgewandelt und von der Treuhandgesellschaft verwaltet, bevor sie in die freie Marktwirtschaft entlassen worden waren. Dabei wurden bereits zwei Drittel der Filmtheater geschlossen. Bis 1991 erfolgte die Privatisierung der Filmtheater durch die Treuhandanstalt, in dessen Folge abermals viele Kinos geschlossen wurden. Der Großteil der Kinos ging an bestehende Kinoketten aus den alten Bundesländern. 1992 existierten auf dem Gebiet der ehemaligen DDR noch 449 feste Filmtheater, davon 3 Wanderkinos und 6 Autokinos.[3]

Auflösung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

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Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b c d Ralf Schenk: Kino in der DDR, Eine kurze Geschichte des ostdeutschen Lichtspielwesens 1945-1990. In: filmportal.de. Abgerufen am 12. Juli 2016.
  2. Wladimir P. Koslow, Horst Möller, Sergei W. Mironienko, Alexandr O. Tschubarjan, Hartmut Weber: SMAD-Handbuch: Die Sowjetische Militäradministration in Deutschland 1945-1949. Walter de Gruyter GmbH & Co KG, 2009, S. 831 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  3. a b c d Günter Jordan: Lichtspielwesen in der DDR. In: DEFA-Stiftung. Abgerufen am 12. Juli 2016.
  4. Tanja Tröger: Zuständig- und Abhängigkeiten. In: DDR-Klubkinos. Abgerufen am 12. Juli 2016.
  5. Neues Deutschland, Mi. 22. Juni 1977. Jahrgang 32 / Ausgabe 146 / Seite 4.
  6. Kinosommer 89 wieder mit einem bunten internationalen Programm. In: Neues Deutschland. 26. Mai 1989, abgerufen am 18. September 2016.
  7. Günter Jordan: Zentralschule des Lichtspielwesens. In: DEFA-Stiftung. Abgerufen am 12. Juli 2016.