Benutzer:Oberfoerster/bastel2

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Waldwege (im Österreichischen Forstgesetz auch Forststraßen oder im schweizerischen Waldgesetz Waldstraßen genannt) sind Wirtschaftswege, die überwiegend forstwirtschaftlichen Zwecken dienen. Sie sind ein wichtiger Teil der Walderschließung.

Im Wegebau wird zwischen Fahrwegen und Rückewegen unterschieden. Rückewege als Primitivwege sind Teil der Feinerschließung. Sie dienen wie die Rückegassen dazu, den Transport der forstlichen Produkte aus den Beständen heraus bis an den Fahrweg zu ermöglichen. Sie werden dort angelegt, wo die Geländeneigung oder -ausformung die Nutzung einfacher Rückegassen nicht mehr ermöglicht. Die besser befestigten Fahrwege sind Teil der Basiserschließung. Sie ermöglichen den Zugang zu den einzelnen Waldflächen, die Zuführung von Betriebsmitteln und den Abtransport der Forstprodukte.[1]

Nutzung von Waldwegen durch die Öffentlichkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Waldwege sind in der Regel keine öffentlichen Straßen. Das Betreten zum Zwecke der Erholung ist in der Regel erlaubt. Sowohl in der Schweiz[2], in Österreich [3] und in Deutschland [4] ist das Befahren mit motorisierten Fahrzeugen nicht erlaubt. Während in Deutschland das Befahren der Wege mit Fahrrädern und ebenso das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten ausdrücklich erlaubt sind, besteht in Österreich für das Radfahren und Reiten ein generelles Verbot. Regional haben die Behörden oder einzelnen Waldbesitzer teilweise jedoch die Möglichkeit, das Betretungsrecht lokal anzupassen.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Heute sind die Wälder durch ein dichtes Wegenetz erschlossen. Diese Notwendigkeit ergab sich auch im Zusammenhang mit der Entwicklung einer nachhaltigen Forstwirtschaft.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Peter Dietz, Wolfgang Knigge, Hans Löffler: Walderschließung. Ein Lehrbuch für Studium und Praxis unter besonderer Berücksichtigung des Waldwegebaus. Parey, Hamburg/Berlin 1984, ISBN 3-490-02116-9
  2. Bundesgesetz über den Wald (Schweiz)
  3. Forstgesetz (Österreich)
  4. Bundeswaldgesetz (Deutschland)




Laut Gestz:

  • D -> Waldweg
  • A -> Forststraße
  • CH-> Waldstraße