Benutzer:Oceco/Werkstatt/Comarca (Brasilien)

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Comarca bezeichnet einen Gerichtsbezirk in einem brasilianischen Bundesstaat.

Der Name einer Comarca ist identisch mit dem Gemeindenamen, in welcher die Camarca ihren Gerichtsstand hat. Brasilianische Bundesstaaten sind in mehrere Comarcas unterteilt, wobei diese Unterteilung primär eine juristisch-administrative Organisation darstellt. Eine Comarca kann die Distrikte einer oder auch mehrerer Gemeinden umfassen.

Juristisch-administrative Gliederung Brasiliens[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Gerichtsverfassung, also die grundlegende Organisation, die Regelungen und Zuständigkeit der Gerichte, werden vorrangig in der brasilianischen Verfassung geregelt.

Die drei Stufen der Judikative in Brasilien sind:

Bezeichnung Rechtsweg Stufe Brasilianische Bezeichnung Gerichtsbarkeit
Comarca erstinstanzliche (Eintritts-)Stufe 1. Instanz (port.: Entrância Initial)
Tribunal de Justicia bundesstaatliche Ebene 2. Instanz Entrâncias Intermediária (Zwischenstufe)
Supremo Tribunal Federal
resp. Justiça Federal
Staatliche Ebene 3. Instanz Bundesgericht, als bundesstaatlich höchste Stufe im Distrito Federal do Brasil

Territoriale Gliederung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Grundlegende Anforderungen zur Gründung einer Comarca sind:[1]

  1. Mindestens fünfzehntausend Einwohner oder achttausend Wähler
  2. Jährlich mindesten zweihundert forensische, juristische Fälle
  3. Kommunale Steuereinnahmen über dem dreitausendfachen des Mindestlohns in der Hauptstadt des jeweiligen Bundesstaates

Comarcas, die auch gemeindeübergreifend zusammengesetzt sein können, werden unterteilt in Distrikte (port.: distritos).

Siehe auch: Liste der Comarcas in Brasilien

Zuständigkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Rechtsbereich (port.: vara), also die ordentliche Gerichtsbarkeit, ...

Siehe auch (temporär)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Diferenças entre comarca e município, distrito e estado