Benutzer:Paramaeleon/Pflichtexemplar

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Pflichtabgabe bezeichnet sowohl die gesetzliche Pflicht von Verlagen, von jedem Druckwerk zwei Exemplare einer Pflichtabgabebibliothek kostenlos zu überlassen und zum Anderen innerhalb der Bibliothek Medien dieser Zugangsart.

Situation in Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Pflichtabgaben von Druckwerken[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Aus Sicht des Verlages[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Für Verlage ist die Pflichtabgabe mit Kosten verbunden, insbesondere bei teueren Druckerzeugnissen.

Aus Sicht der Bibliotheken[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Regel verbleibt ein Exemplar in der Pflichtabgabebibliothek, das zweite geht der Bibliothek einer Universität mit passendem Forschungsschwerpunkt zu.

Kuriosa[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bedingt durch die Regelung zur Pflichtabgabe finden sich in Pflichtabgabebibliotheken auch Bestände, die diese Bibliotheken lieber gar nicht erst hätten (Remota).

Manche Bestände sind nur unzureichend erschlossen, wie zum Beispiel Einblattdrucke (Flyer, Plakate usw.)

Pflichtabgabe für elektronische Publikationen (Websites)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Je nach Änderungshäufigkeit müssen diese zwei- oder vier Mal im Jahr als Zip-Datei exportiert und an die DNB gesendet werden.

Situation in Portugal[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Portugal sind die Verlage verpflichtet, 16 Exemplare jedes Druckerzeugnisses den Bibliotheken zu überlassen. Dies stellt für die Verlagen einen Kostenfaktor dar und ist nur schwer durchzusetzen. Dazu kommt, die Bibliotheken wollen die 16 Exemplare überhaupt nicht haben.