Benutzer:Prolinesurfer/Abgrenzung ähnlicher Begriffe des Europarechts

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Das Europarecht ist gekennzeichnet durch eine Reihe europäischer Organisationen mit einer Vielzahl von Verflechtungen. Die Namen diesr Organisationen und ihrer Organe sind zum Teil sehr ähnlich und werden vorallem in den Medien oft falsch benutzt. Der folgende Artikel soll einen Überblick über die einzelnen Organisationen und ihre Organe geben und damit helfen den Begriffswirrwar im Europarecht ein wenig zu entknoten.

Insbesondere folgende Begriffe werden häufig verwechselt:

  • Europäische Union
  • Europäische Gemeinschaft
  • Europäische Gemeinschaften


  • Europarat
  • Europäischer Rat
  • Rat der Europäischen Gemeinschaften
  • Rat der Europäischen Union
  • Ministerrat


  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
  • Europäischer Gerichtshof
  • Europäisches Gericht erster Instanz


Europarat[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die erste Organisation auf europäischer Ebene war der 1949 gegründete Europarat. Dabei handelt es sich um eine Internationale Organisation, die dem allgemeinen Völkerrecht unterliegt. (Aufgabe) Auf seine Initiative hin wurde die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ausgearbeitet, die 1953 in Kraft trat. Als rechtsprechende Instanz für die EMRK wurde der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz in Straßburg eingerichtet.


Europäische Gemeinschaften[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Europäischen Gemeinschaften sind eine historisch gewachsene Gruppe europäischer Organisationen. Ursprünglich existierte nur eine europäische Gemeinschaft: die 1951 in Paris gegründete Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS oder Montanunion).

1957 kamen zwei weitere Gemeinschaften hinzu: Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EAG oder EURATOM).

Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft wurde 1993 mit dem Vertrag von Maastricht in Europäische Gemeinschaft umbenannt.

Der Vertrag über die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl ist 2002 ausgelaufen. Die EGKS existiert daher heute nicht mehr.

1951 - Gründung der EGKS (1. europäische Gemeinschaft)
1957 - Gründung der EWG und der EAG (2. und 3. europäische Gemeinschaft)
1993 - Umbenennung der EWG in EG
2002 - Auslaufen der EGKS

Die Europäischen Gemeinschaften sind mehr als gewöhnliche Internationale Organisationen. Sie sind sogenannte supranationale Organisationen. Der Unterschied zur Internationalen Organisation besteht darin, dass die Mitgliedsstaaten einer supranationalen Organisation Hoheitsbefugnisee an die supranationale Organisation abgeben und die supranationale Organisation daher Recht setzen kann, das unmittelbar gilt und nicht erst in innerstaatliches Recht umgesetzt werden muss.

Die Europäischen Gemeinschaften haben gemeinsame Organe: Die Europäische Kommission, den Rat der Europäischen Union, das Europäische Parlament sowie den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften.

Europäische Kommission[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Europäische Kommission (kurz: Kommission) könnte man als "Regierung" (Exekutive) der Europäischen Gemeinschaften bezeichnen. Sie besteht aus den Kommissaren und dem Kommissionspräsidenten. Wenn die Kommission die "Regierung" ist, so sind die Kommissare die "Minister" und der Kommissionspräsident der "Regierunschef".

Rat der Europäischen Union[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Rat der Europäischen Union (kurz: Rat) wird auch Ministerrat genannt. Er besteht aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten. Der Rat bildet, zusammen mit dem Parlament, die "Legislative" der Europäischen Gemeinschaften.

Sein Name ist ein Beispiel für die begriffliche Unschärfe des Europarechts: Er ist kein Organ der Europäischen Union, sondern ein Organ der Europäischen Gemeinschaften. Ursprünglich hieß er auch Rat der Eurpäischen Gemeinschaften, aber er wurde 1993 mit dem Vertrag von Maastricht umbenannt.

Europäisches Parlament[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Europäische Parlament (kurz: Parlament) mit Sitz in Straßburg bildet, gemeinsam mit dem Rat, die "Legislative" der Europäischen Gemeinschaften. Es besteht aus Abgeordneten der Mitgliedsstaaten, die in allgemeiner, freier, gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt werden.

Europäischer Gerichtshof[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Europäische Gerichtshof (kurz: Gerichtshof oder EuGH) mit Sitz in Luxemburg ist das Rechtsprechungsorgan der Europäischen Gemeinschaften. Er entscheidet in Streitigkeiten sowohl zwischen Mitgliedsstaaten als auch zwischen einer natürlichen oder juristischen Person und einem Mitgliedsstaat.

1988 wurde dem EuGH ein Europäisches Gericht erster Instanz (EuG) beigeordnet, das den EuGH entlasten sollte. Es nimmt eine Art Vorprüfung vor.


Europäische Union[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Europäische Union wurde 1993 mit dem Vertrag von Maastricht gegründet. Sie fasst die Europäischen Gemeinschaften EG und EAG als supranationale Organisationen zusammen mit den gewöhnlichen Internationalen Organisationen Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS) unter einem gemeinsamen Dach zusammen. Die Europäische Union ist dabei selbst auch eine gewöhnliche Internationale Organisation.

Die Europäische Union an sich hat keine eigenen Organe. Sie bedient sich aber der Organe der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Organleihe gemäß Art. 5 EUV.

Der Europäische Rat ist ein rein intergouvernmentales Gremium.