Benutzer:Ruessben/Senate des Bundesverfassungsgerichts

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Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht verfügt über zwei Senate, die jeweils aus acht Richtern zusammengesetzt sind. Die jeweiligen Zuständigkeiten sind in § 14 BVerfGG geregelt. Das Plenum kann nach § 14 Abs. 4 BVerfGG bei unabweislicher Überlastung eines Senats die Zuständigkeiten abweichend regeln.[1][2] Falls ein Senat beabsichtigt eine, von der Auffassung des anderen Senats abweichende Entscheidung zu fällen, entscheidet das Plenum des Bundesverfassungsgerichts.

Siehe auch: Bundesverfassungsgericht

Erster Senat[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zuständigkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach § 14 Abs. 1 BVerfGG ist der erste Senat zuständig für Normenkontrollverfahren nach § 13 Nr. 6 und 11 BVerfGG, in denen es um die Vereinbarkeit mit Grundrechten oder Rechten aus Art. 33, 101, 103 und 104 GG geht. Zusätzlich dazu fallen Verfassungsbeschwerden mit Ausnahme von Verfassungsbeschwerden nach § 91 BVerfGG und solchen aus dem Bereich des Wahlrechts, unter die Zuständigkeit des ersten Senats.[3] Vom Gesetzgeber nicht vorhergesehen war, dass im dem Ersten Senat zugewiesenen Bereich erheblich mehr Verfahren anfielen als im Bereich des Zweiten Senats. Bereits im Jahr 1956 übertrug als Reaktion darauf eine Änderung des BVerfGG dem Zweiten Senat einzelne Kompetenzfelder, die es zunächst dem Ersten Senat zugewiesen hatte. Darüber hinaus wurde § 14 ein neuer vierter Absatz hinzugefügt, wonach das Bundesverfassungsgericht künftig selbst per Plenarbeschluss die Zuständigkeit seiner Senate neu zuschneiden darf. Davon hat es seither wiederholt Gebrauch gemacht. Ob ein bestimmtes anhängiges Verfahren vom Ersten oder vom Zweiten Senat entschieden wird, lässt sich seither nicht mehr nach dem Wortlaut des BVerfGG bestimmen. Es muss stattdessen der jeweils aktuelle Plenarbeschluss konsultiert werden, der im Bundesgesetzblatt bekanntgemacht wird und jeweils ab Beginn des auf das Datum des Beschlusses folgenden Kalenderjahres gilt.[4]

Richter des ersten Senats[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Für die Entwicklung der Besetzung und die Entwicklung des Frauenanteils in den Senaten siehe auch: Liste der Richter des Bundesverfassungsgerichts

Richter des Ersten Senats
Name Beginn der Amtszeit Ende der Amtszeit nominiert von gewählt von Nachfolger von
CDU/CSU data-sort-value="Kirchhof, Ferdinand"| Ferdinand Kirchhof
FDP data-sort-value="Papier, Hans-Jurgen"| Hans-Jürgen Papier
Grüne data-sort-value="Bryde, Brun-Otto"| Brun-Otto Bryde
SPD data-sort-value="Hohmann-Dennhardt, Christine"| Christine Hohmann-Dennhardt
SPD data-sort-value="Gaier, Reinhard"| Reinhard Gaier
CDU/CSU data-sort-value="Schluckebier, Wilhelm"| Wilhelm Schluckebier
Henning Radtke (* 1962)| data-sort-value="16.7.2018"| 16. Juli 2018| data-sort-value="31.5.2030"| 31. Mai 2030 CDU/CSU data-sort-value="Eichberger, Michael"| Michael Eichberger
SPD data-sort-value="Masing, Johannes"| Johannes Masing
Kammern des Ersten Senats (Stand: Juli 2020)[7]
Kammer 1. Richter 2. Richter 3. Richter
1. Kammer Harbarth Britz Radtke
2. Kammer Paulus Christ Härtel
3. Kammer Baer Ott Radtke


Zweiter Senat[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zuständigkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In § 14 Abs. 2 BVerfGG wird die Zuständigkeit des zweiten Senats geregelt. Demnach ist er in den Fällen des § 13 Nr. 1 bis 5, 6a bis 9, 11a, 12 und 14 BVerfGG zuständig. Dazu gehören unter anderem Organstreitverfahren oder Bund-Länder-Streitigkeiten. Zusätzlich ist der zweite Senat bei Verfassungsbeschwerden zuständig, die nicht in die Zuständigkeit des ersten Senats fallen.[8]

Richter des zweiten Senats[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Für die Entwicklung der Besetzung und die Entwicklung des Frauenanteils in den Senaten siehe auch: Liste der Richter des Bundesverfassungsgerichts

Richter des Zweiten Senats
Name Beginn der Amtszeit Ende der Amtszeit nominiert von gewählt von Nachfolger von
SPD data-sort-value="Lubbe-Wolff, Gertrude"| Gertrude Lübbe-Wolff
CDU/CSU data-sort-value="Bross, Siegfried"| Siegfried Broß
SPD data-sort-value="Osterloh, Lerke"| Lerke Osterloh
CDU/CSU data-sort-value="Mellinghoff, Rudolf"| Rudolf Mellinghoff
CDU/CSU data-sort-value="Di Fabio, Udo"| Udo Di Fabio
SPD data-sort-value="Gerhardt, Michael"| Michael Gerhardt
CDU/CSU data-sort-value="Landau, Herbert"| Herbert Landau
Grüne data-sort-value="Vosskuhle, Andreas"| Andreas Voßkuhle
Kammern des Zweiten Senats (Stand: Juni 2020)[12]
Kammer 1. Richter 2. Richter 3. Richter
1. Kammer König Müller Maidowski
2. Kammer Huber Kessal-Wulf Wallrabenstein
3. Kammer Hermanns Maidowski Langenfeld

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Bundesverfassungsgericht - Geschäftsverteilung. Abgerufen am 13. Mai 2021.
  2. Jürgen Plöhn: Bundesverfassungsgericht | bpb. Abgerufen am 13. Mai 2021.
  3. Bundesverfassungsgericht - Geschäftsverteilung. Abgerufen am 13. Mai 2021.
  4. Oliver Klein: Verfassungsprozessrecht. 3. Auflage. C.F. Müller, Heidelberg 2012, S. Rn. 147–151 (S. 73–75).
  5. Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof scheidet aus dem Amt. (PDF; 12,3 kB) 30. November 2018, abgerufen am 30. November 2018.
  6. Präsident des Bundesverfassungsgerichts. 1. Juni 2020, abgerufen am 11. Februar 2021.
  7. Beschluss. (PDF; 52,3 kB) 5. Dezember 2019, abgerufen am 13. Juli 2020.
  8. Bundesverfassungsgericht - Geschäftsverteilung. Abgerufen am 13. Mai 2021.
  9. Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Mai 2014. Abgerufen am 2. Juni 2014.
  10. Dr. Sibylle Kessal-Wulf, Website des Bundesverfassungsgerichts, abgerufen am 10. Dezember 2015.
  11. Richterwechsel am Bundesverfassungsgericht – Entlassung und Ernennung, Mitteilung des Bundespräsidialamtes vom 15. Juli 2014. Abgerufen am 15. Juli 2014.
  12. Geschäftsverteilung für das Geschäftsjahr 2020. (PDF; 9,40 kB) 22. Juni 2020, abgerufen am 25. Juni 2020.

Kategorie:Bundesverfassungsgericht