Benutzer:Stefriegel/Mainzer Hochverratsprozess

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Mainzer Hochverratsprozess[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Mainzer Hochverratsprozess fand vom 22. Mai bis 8. Juni 1850 im Dalberger Hof in Mainz statt. Der Prozess sollte der juristischen Aufarbeitung der Unruhen des rheinpfälzischen Aufstands im April und Mai 1848 dienen. (Oder ging es es nur um das Gefecht bei Kirchheimbolanden am 14.Juni 1849?)

Vorgeschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Proklamation der provisorischen Regierung des Pfälzer Aufstandes im Mai 1849

Am 28. März 1849 verabschiedete die Deutsche Nationalversammlung die Frankfurter Reichsverfassung. Gemäß dieser sollte ...

Karte Bayerns
Das Königreich Bayern (hellblau) im Deutschen Bund (1815–1866)

Der bayerische König Maximilian II. sowie die Landtage von Preußen und Hannover erkannten diese Verfassung jedoch nicht an. Für Bayern hätte die Verfassung den Verlust der Selbständigkeit und Verzicht auf die pfälzischen Gebiete bedeutet. Dies wurde von Teilen des deutschen Parlaments als Staatstreich gewertet. Um die Verfassung durchzusetzen, wurde ein Pfälzer Landeskomitee in der Region eingerichtet. Am 9. Mai 1849 forderte das Komitee Verstärkung durch ein bewaffnetes Freiwilligenkorps aus Hessen an, um die lokalen Verwaltungseinheiten abzusetzen. Schon am nächsten Tag kamen 800–900 Bürger aus Mainz, Worms und umliegenden Orten im Grenzort Wörrstadt zusammen. Bei ihrem Vormarsch pfalzeinwärts stießen sie auf von Bayern gerufene preußische Truppen und wurden im Gefecht bei Kirchheimbolanden geschlagen. Dabei kamen 17 der Freischärler ums Leben. Die übrigen flohen oder wurden gefangen genommen und wegen Hochverrats angeklagt.[1]

Gefecht bei Kirchheimbolanden

Eine gute Darstellung findet sich hier: https://www.regionalgeschichte.net/bibliothek/aufsaetze/traub-revolution-1848-rheinhessen.html

Die Angeklagten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die politischen Gefangenen in Mainz 1849: Lohnstein, Böninger, Dr. Mayer, Dr. Wittmann, Müller, Besant, Ritzinger, Schmitt, Felix, Sch[...]

1850 wurden 143 Rheinhessen in einem Hochverratsprozess in Mainz für die Teilnahme an den Kämpfen vor Gericht gestellt. Zur Verhandlung kam es jedoch nur in 40 Fällen, die übrigen Verfahren wurden eingestellt.[2]


Liste der 77 Personen, die am 16. März 1850 an das Assisengericht in Mainz verwiesen wurden und deren Anklagepunkte.[3]

Von diesen befanden sich ca. 40 bereits unverantwortlich lange in Untersuchungshaft, z. B. Herr Werger aus Worms seit 10 Monaten,

andere Angeklagte waren Pfarrer, Lehrer, Advokaten, die seit längerem von ihrem Dienst suspendiert worden waren.

Die Anklage lautete Hoch- und Landesverrat

Einige Namen bekannter Angeklagten und was wir über sie wissen ...

Ludwig Blenker



Die Richter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Kurze Beschreibung, was ein Assisengericht (Schwurgerichte mit Beisitzern und Geschworenen) ist... (dort Link "Bekannte Prozese") setzen)

Namen und Positionen des oder der Richter: SIehe Zeitungsausschnitt "ViewScan_0000.jpg"

Vorsitzender Richter: Johann Karl Philipp Lebert, am 8. Juli 1850 zum Mainzer Kreisgerichtspräsident ernannt (Regierungsblatt), in Vertretung des Assisenpräsidents Dr. iur. Johann Heinrich Levita (auch: Levette)


Zum Assisenhof (=ehrenamtlich beisitzende Richter in einem Geschworenengericht) gehörten die Herren Richter

Joseph Gottlieb Gredy, am 8. Juli 1850 zum Mainzer Kreisrichter ernannt (Regierungsblatt)

Christoph Paulus, Bezirksgerichtsrat Mainz

Brück

Friedrich Lehne, Bezirksgerichtsrat Mainz

Wegen der langen Prozessdauer wurden Ergänzungsrichter hinzugezogen:

Friedensrichter Dr. Julius Hermann Schalk (Schalck)

Dr. Heinrich Bernay(s), Advokat-Awalt, Ergänzungsrichter am Bezirksgericht Mainz

Quelle: Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Hessen 1854



Die 12 Geschworenen sind Bürger aus Mainz und Umgebung, darunter auch der Advocat-Anwalt Karl Joseph Klein aus Alzey.


Die Ankläger[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

"ViewScan_0000.jpg"

General-Staatsprocurator Dr. Parcus

Stellvertreter: General-Staatsprocurator-Substitut Dr. Cornel Joseph Valkenberg (am ersten Verhandlungstag nicht anwesend)

Die Verteidiger[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Verteidigung der Angeklagten übernahmen die folgenden Advokat-Anwälte (was wir über sie wissen und welche Rolle sie im Prozess spielten)

  • Heinrich Karl Aull
  • Conrad Alexis Dumont (1819–1885), deutscher Rechtsanwalt und späterer Mainzer Bürgermeister
  • Josef Görz (1810–1900), Jurist und Mitglied des Deutschen Reichstags und Mitglied der Zweiten Kammer des Landtags des Großherzogtums Hessen für den Wahlbezirk Stadt Mainz I. Ergänzungsrichter am Friedengericht Mainz II.
  • Dr. Ludwig Hernsheim
  • Dr. Eduard Lehne (1805–1857), Richter und Abgeordneter der Landesständekammer. Er war Generalverteidiger der im Hochverratspozess Angeklagten.
  • Paul Krämer
  • Friedrich Müller (1810–1858) führte die entscheidende Argumentation, die zum Freispruch aller im Prozess Angeklagten führte.

Gemäß "ViewScan_0000.jpg" waren am 15. Mai 1859 bestimmt die Advocat-Anwälte (vielleicht traten nicht alle Personen an?)

  • Aull
  • Becker
  • Creizenach
  • Dumont
  • Glaubrech
  • Görz
  • Hernsheim
  • Krämer
  • Müller aus Mainz
  • Lehne aus Alzei

Prozessverlauf und Ergebnis[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Was geschah an den 16 Verhandlungstagen...[4]

Beginn: Mittwoch, 22.Mai 1850, 15 Uhr

Es waren über 300 Be- und Entlastungszeugen geladen

Wegen der großen Zahl der Angeklagten und Zeugen musste der Zuschauerraum im Assisensaal auf die Hälfte verringert werden.

Das Gebäude war mit hessischem Militär und Gendarmen besetzt.

40 Angeklagte (12 aus Mainz, 16 aus Worms 12 aus umliegenden Orten), bewacht von 3 Gendarmen, nahmen auf amphitheatralisch errichteten Anklagebänken Platz.

  1. Vehandlungstag, 22. Mai: Eröffnung der Verhandlung: "In Sachen der Staatsbehörde gegen Philipp Wittmann und Consorten wegen Hochverrats". Aufnahme der Personalien, Vereidigung der Geschworenen (0004)
  2. Verhandlungstag, 23. Mai: Beginn 8:30 Uhr. Verlesung der Anklage. Zehn Anklagepunkte (wieviele waren es insgesamt?) der Anklageliste werden abgetrennt oder fallengelassen. Ankläger Parcus ruft die Geschworenen dazu auf, den politischen Unruhen nach geltendem Recht und Gesetz Einhalt zu gebieten. Er bezweifelt, dass es den Angeklagten wirklich um die Durchsetzung der Reichsverfassung gegangen sei und unterstellt ihnen umstürzlerische Absichten. Er räumt ein, dass die Taten lediglich die Vorbereitung eines Hochverrats, jedoch auch einen Landesverrat darstellten. Ferner liege eine gewaltsame Grenzverletzung, Gewalttätigkeit gegen Personen und Sachen, Erpressung, Aufruhr und widerrechtliche Gefangenhaltung vor. (0005)


In ihrer Stategie zielten die Verteidiger darauf ab, dass die Angeklagten lediglich die vom Großherzogtum Hessen anerkannte Reichsverfassung schützen wollten. Das Gericht folgte dieser Argumentation und erkannte auf Freispruch für alle Angeklagten. Advokat-Anwalt Friedrich Müller wurde der wesentliche Anteil an diesem Erfolg zuerkannt.


Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Trier’sches Volksblatt vom 03. Mai 1850. Digitalisat dilibri

Bestehende Seiten auf regionalgeschichte.net


Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Mahlerwein, Gunter: Rheinhessen 1816–2016, 3. Auflage, Mainz 2016,
  2. Allgemeine Zeitung vom 10.09.1978
  3. Nürnberger Kurier vom 1. Mai 1850. Digitalisat MDZ
  4. Volkers Zeitungsfunde aus der Stadtbibliothek