Benutzer:Steinheimer11/Artikelentwurf

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Eine klitzekleine Änderung.

Nur eine kleine Änderung. Nur eine kleine Änderung. Nur eine kleine Änderung. Nur eine kleine Änderung. Nur eine kleine Änderung.

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lili
Schrankregal Aachen-Lütticher Barock ca. 1948
rere
Sekretär


Dieses ist ein Test wegen der Änderungen hinsichtlich "rückgangig machen".Dieses ist ein Test wegen der Änderungen hinsichtlich "rückgangig machen".Dieses ist ein Test wegen der Änderungen hinsichtlich "rückgangig machen".Dieses ist ein Test wegen der Änderungen hinsichtlich "rückgangig machen".Dieses ist ein Test wegen der Änderungen hinsichtlich "rückgangig machen".Dieses ist ein Test wegen der Änderungen hinsichtlich "rückgangig machen".Dieses ist ein Test wegen der Änderungen hinsichtlich "rückgangig machen".Dieses ist ein Test wegen der Änderungen hinsichtlich "rückgangig machen".Dieses ist ein Test wegen der Änderungen hinsichtlich "rückgangig machen".Dieses ist ein Test wegen der Änderungen hinsichtlich "rückgangig machen".Dieses ist ein Test wegen der Änderungen hinsichtlich "rückgangig machen".Dieses ist ein Test wegen der Änderungen hinsichtlich "rückgangig machen".

Dieser Artikel ist eigentlich kein Artikel, sondern dient nur Versuchen, um die technischen Möglichkeiten in der Wikipedia kennenzulernen.

Ich möchte nun eine Belegstelle angeben.[1]

Die nächste Belegstelle soll aus demselben Werk stammen, jedoch[1] von einer anderen Seite.


Ein Sekretär im Stil des Chippendale
Datei:Testbild01 für Wikipedia.jpg
Das ist ein Bild zu Testzwecken

An dieser Stelle versuche ich ein weiteres Mal, eine Belegstelle aus demselben fiktiven Buch anzugeben.[2]

Es gelingt mir vielleicht überhaupt nicht. .

Fertig, vorerst!

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Art 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Art 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Art 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Art 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Art 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b Friedegott Tunichtgut: Über das Schaffen in der Wikipedia. Buchverlag, Ottenhausen 2018, S. 25.
  2. Friedegott Tunichtgut: . Buchverlag, Ottenhausen 2018, S. 12