Benutzer:Symposiarch/Ausbau Weinbau in Mainz

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16. Jahrhundert[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Den Gestaltungswillen der landesherrlichen Macht, bekommen die Mainzer zu spüren, als Kurfürst Albrecht von Brandenburg in der Landesordnung vom 4. Januar 1527 Bestrebungen nach städtischer Selbstverwaltung nach dem Rheingauer Aufstand vom 1525 ein Ende bereitet. In deren Artikel 45 wurde das zudrincken, davon gemeiniglich alle laster und ubels entsteet sowie alles Zuzechen und Zunöthigung des Drunckes bei höchster Straff verboten.

17. Jahrhundert[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

18. Jahrhundert[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wein lag im 18. Jahrhundert wertmäßig an der Spitze aller Agrarprodukte des Kurfürstentums Mainz, daher widmete die Regierung dem Weinbau und Weinhandel große Aufmerksamkeit, was sich in zahllosen Anordnungen und Anweisungen widerspiegelt.

Durch das Kurmainzer Verbot vom 17. Januar 1749 soll eine weitere schnelle Ausdehnung der Rebflächen verhindert werden, mit dem Ziel den Qualitätsweinbau zu fördern.[1] In einigen Mainzer Polizeiordnungen wurde der kontrollierte Weingenuss reglementiert, jedoch nicht um den Weingenuss selbst abzuwürgen, schließlich war Wein das einträglichste Exportgut des Kurstaates, sondern um Kolateralschäden durch Betrunkene zu vermeiden. [2]


19. Jahrhundert[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

20. Jahrhundert[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zur Förderung von Tourismus und Weinbau beschließt der Mainzer Verkehrsverein am 18. Januar 1949 im August des gleichen Jahres eine große Deutsche Weinfachausstellung zu organisieren, die zusammen mit dem Mainzer Weinmarkt eröffnet werden soll.

Quelle[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Hans Baumann: Daten der Mainzer Stadtgeschichte, in Mainz, Vierteljahreshefte für Kultur, Politik, Wirtschaft, Geschichte; Hrsg.: Stadt Mainz; Verlag Hermann Schmidt Mainz, 1/1999
  2. Karl Härter: Policey und Strafjustiz in Kurmainz, in Studien zur europäischen Rechtsgeschichte Bd.190/1-2; 2005, ISBN 3465034287