Benutzer Diskussion:AWI/Kreta unter deutscher Besatzung

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von AWI in Abschnitt Artikel
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Artikel[Quelltext bearbeiten]

Ok, ok Giro, ich fang mal mit 'Deutschen Kriegsverbrechen auf Kreta' an. Aber erst mal gemütlich bei uns im kreta-wiki [1] da darf ich auch OR. Falls Du daran mitmachen willst und die anderen einverstanden sind, kann ich Dich bei uns freischalten lassen. Ansonsten kannst Du es gern hier kommentierend begleiten. Und wenn ich dann drüben fertig bin, stutz ich den Artikel auf WP-Maße zurecht und hol ihn hier rüber. Etwas Luftlandeschlacht muss sein, sonst kommt man nicht zu den ganzen Aktionen im Sommer/Herbst 1941. -- AWI 21:37, 12. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Eben erst gesehen, danke für den Vorschlag! Jetzt ist die Seite hier auch auf meiner Beobachtungsliste. Mitschreiben im kreta-wiki erstmal nicht, aber kommentieren tue ich gerne. Ich werde immer mal hingucken, wie der Artikel wächst und gedeiht, und wenn mir was auffällt, sag ich es Dir hier. Wenn Du Unterstützung brauchst oder eine andere Meinung hören willst, frag mich einfach. Giro Diskussion 00:33, 15. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Feed back und Unterstützung find ich gut. Bis ich weiterkomme, das kann aber dauern. Hab beruflich in den nächsten Wochen viel zu schreiben, da arbeite ich hier und bei kreta-wiki lieber nur an kleinen überschaubaren Sachen. -- AWI 01:16, 15. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Kurze Ergänzung meiner Antwort zu Deiner Frage auf der Disku-Seite von Verbrechen der Wehrmacht (dort ist heute leider wieder Unsachlichkeit Trumpf, deswegen hier weiter beantwortet), ob bestimmte Fälle von Geiselerschiessungen im Zweiten Weltkrieg als Kriegsverbrechen gelten: Man kann eigentlich immer nur Gerichtsurteile auswerten und versuchen, sich daraus ein Bild zu machen, weil es kein Gesetzbuch der damaligen Zeit gibt, in dem man nachschlagen könnte. Tötungen von Kindern wurden in aller Regel als Mord bewertet, sogar von bundesdeutschen Gerichten. Auch „Grausamkeit“ galt vor deutschen Gerichten als ein Merkmal für Mord, es kommt also auch darauf an, wie die Geiseln zu Tode gebracht wurden. Wurden Geiseln auf eine Kiste gestellt, ihnen eine Schlinge um den Hals gelegt und dann die Kiste weggetreten, so war das keine erlaubte Repressalie, sondern ein Mord. Wurden Zivilisten mit Bajonettstichen getötet, war es Mord, wenn man sie mit Gewehrkolben zusammenschlug und dann lebend von Brücken warf, auch...Soweit ich Berichte über die Besatzungszeit Kreta gelesen habe, ist es in etlichen Fällen gerechtfertigt, die Aktionen der deutschen Truppen gegen die Zivilbevölkerung als Mord zu bezeichnen, auch wenn sie nie vor ein Strafgericht kamen. Giro Diskussion 13:15, 15. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Sorry, Giro, ich brauchte mal ne Pause von Kriegsverbrechen u.dgl. Die Definition von 'Mord' ist mir ja grundsätzlich klar. Die von 'Kriegsverbrechen' fand ich, so wie sie im entspr. Artikel in der Einleitung steht, unzureichend. Ist vielleicht spitzfinding und bringt beim jetzigen Stand bei den 'Verbrechen der Wehrmacht' auch nicht viel weiter. Ich mach da erstmal Privatmoratorium. Schönen Gruß -- AWI 23:16, 19. Jul. 2008 (CEST)Beantworten