Benutzer Diskussion:Dr. J. Kuhn

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Dr Möpuse
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Hallo Dr. J. Kuhn, Du bist mir bei der Artikelbearbeitung im Bereich Recht aufgefallen.

Ich möchte Dich daher auf das Portal Recht und die ihm zugeordneten Seiten aufmerksam machen und Dich herzlich einladen, Deine Kenntnisse auch dort einzubringen. Kompetente Mitarbeiter sind uns immer willkommen!

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Ich würde mich freuen, bald weitere fundierte Beiträge von Dir zu lesen. Bis dahin wünsche ich Dir viel Spaß in der Wikipedia. --Dr Möpuse gips mir! 20:58, 4. Okt. 2007 (CEST)Beantworten


Die Streichung meiner Dissertation aus den Literaturangaben wegen "Werbung" ist unverständlich. Jede Literaturangabe "wirbt" dafür, die zitierte Fundstelle nachzulesen. Dass die zitierte Literatur inhaltlich passt, dürfte sich - auch ohne die zu empfehlende Kenntnis des Inhalts - bereits aus dem Titel ergeben.

Wikipedia hat für so etwas Regeln, um deren Beachtung ich bitte. Vgl. WP:LIT. Ich zitiere einmal daraus: "Es geht nicht um eine beliebige oder möglichst lange Auflistung von Büchern, die zufällig zum Thema passen, sondern um die zentralen, in der Fachwelt maßgeblichen und richtungweisenden Werke."
Einzelne Dissertationen erfüllen diese Voraussetzungen in aller Regel nicht. Da müßte es schon mehrere himmehochjauchzende Rezensionen geben, die betonen, dass das Pflichtteilsrecht in Deiner Diss erschöpfend diskutiert wird. Ansonsten bitte ich um Verständnis, dass Deine Dissertation kein geeigneter Literaturhinweis ist. --Dr Möpuse gips mir! 08:12, 5. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Aha, Wikipedia hat also so etwas wie Regeln und Sie bitten um deren Beachtung. Vielen Dank für die Belehrung. Gelesen habe ich Ihren link natürlich selbst und konnte nicht wirklich erkennen wieso (m)eine Arbeit mit dem Titel "Die Gründe zur Entziehung und Beschränkung des Pflichtteils" ein Buch ist, das "zufällig" zum Thema passt. Seien Sie gewiss, es passt ganz bewusst zum Thema. - Mindestens genauso interessant ist es, dass ich offenbar Ihr "Verständnis" benötige, damit ich die Seite bearbeiten darf, weiß ich doch nicht einmal auf Grundlage welcher Qualifikation Sie hier andere - nicht nur mich - bevormunden und wer sich unter "Dr Möpuse" verbirgt. Ihrer Antwort sehe ich gerne entgegen.

Bitte die Schärfe aus dieser Diskussion nehmen. Beiträge auf Diskussionsseiten immer mit vier Tilden unterschreiben, dann wird eine Unterschrift daraus.
Es gibt im übrigen keinen Grund für eine derart scharfe und persönliche Reaktion. Ich bitte nochmals um kritische Überprüfung, wann ein Werk "zentral" und in der Fachwelt "richtungsweisend" ist. Das ist für das BGB sich der Palandt oder der Staudinger, im Grundbuchrecht der Schöner/Stöber oder im Erbrecht die Lehrbücher aus der grünen Reihe. Auch die Beck-Rechtsberater etwa halte ich für aufnahmefähig, da sie gerade für Laien führend sind. Bei einzelnen Dissertationen ist dies aber nur selten der Fall.
Wenn Sie meine Beiträge kritisch sehen, dann sollten wir dies auf der Diskussionsseite zu dem Artikel weiter diskutieren. Die von Ihnen vorgenommene Erweiterung des Artikels fand ich übrigens ansonsten gut. --Dr Möpuse gips mir! 22:36, 5. Okt. 2007 (CEST)Beantworten