Benutzer Diskussion:Dv

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Xqbot in Abschnitt Working-Holiday-Visum (Japan)
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deine nachfrage bei Diskussion:Diplomatenkennzeichen (Deutschland)[Quelltext bearbeiten]

moinsen, ich denke ich hab eine antwort auf deine frage gefunden :-) --Dirk <°°> ID 30601 18:01, 5. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Aufenthaltserlaubnis als Etikett[Quelltext bearbeiten]

Hallo Dv, ich habe deine Änderung gesehen und bitte dich um Überprüfung. Die Regelung des § 78 Abs. 1 Satz 1 (Verpflichtung zur Erteilung eines elektronischen Aufenthaltstitels) ist zwingendes Recht; ihre Anwendung steht nicht im Ermessen der Ausländerbehörde. Aufenthaltserlaubnisse in Etikettform gibt es seit 1. September 2011 allenfalls in dringenden Fällen (weil die Produktion des eaT nicht so schnell möglich ist) mit einer Gültigkeit von maximal einem Monat oder zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte (§ 78 a AufenthG). Für die Richtigkeit deiner Änderung finden sich auf der Homepage der Berliner Ausländerbehörde zudem keinerlei Hinweise; bei der Erklärung der anfallenden Verwaltungskosten wird zutreffend von der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel ausgegangen. Bitte belege deine Behauptung; ich nehme an, du hast da etwas falsch verstanden. Andernfalls sollte die Änderung wieder gelöscht werden - rechtlich ist sie ohnehin falsch. --Opihuck 17:24, 19. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Da keine Reaktion, revertiert. --Opihuck 20:25, 25. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Das ist in sich schlüssig und laut der gesetzlichen Grundlage dürfte es da auch keine Ausnahmen geben, allerdings ist mir ein Ausnahmefall im Bekanntenkreis bekannt, bei dem die ABH Berlin dieses Jahr (Sommer 2012) für eine Gültigkeit von lediglich einem Jahr nur ein Klebeetikett und keinen eAT ausgestellt hat. --dv 11:49, 2. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Tja, wo kein Kläger - da kein Richter. Erlaubt war es jedenfalls nicht. Und was Behördensachbearbeiter außerhalb der Legalität machen, müssen wir sicher nicht in der Wikipedia als Allgemeinwissen veröffentlichen. Wegen deines anderen Hinweises auf der Disk schaue ich noch mal nach; ich glaube, da hast du Recht. Viele Grüße --Opihuck 13:33, 2. Okt. 2012 (CEST)Beantworten
Nur aus Interesse, konnte sich der Sachbearbeiter da evtl. auf eine außergewöhnliche Härte (§ 78a Absatz 1 Punkt 2) berufen haben? Ist diese − wäre auch allgemein auf andere Gesetze bezogen interessant zu wissen − irgendwo genauer definiert? --dv 20:25, 3. Okt. 2012 (CEST)Beantworten
Eine außergewöhnliche Härte, die ein Jahr andauert, wenn nach 6 bis 8 Wochen der eAT beschafft werden könnte? Das ist kaum vorstellbar, und schon gar nicht, wenn der Betroffene die ganze Zeit zu Hause in Berlin lebt. Außergewöhnliche Härte ist nicht gesetzlich definiert, es gibt aber Rechtsprechung dazu. Die Hürden sind sehr hoch. Erst kommt die Härte, dann die besondere Härte, dann die außergewöhnliche Härte - letzteres liegt von der Dimension so knapp vor dem Weltuntergang. Kann ich mir bei einem Ausweis und dieser extrem langen Geltungsdauer überhaupt nicht vorstellen. --Opihuck 21:39, 3. Okt. 2012 (CEST)Beantworten
Danke, sehr klare Erklärung. Ich werde das dann für mich unter "Behördenwillkür" ablegen. dv 21:43, 3. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Working-Holiday-Visum (Japan)[Quelltext bearbeiten]

Hallo Dv!

Der von dir stark überarbeitete Artikel Working-Holiday-Visum (Japan) wurde zum Löschen vorgeschlagen, da es ihm möglicherweise an Qualität mangelt und/oder die enzyklopädische Relevanz nicht eindeutig im Artikel erkennbar ist. Ob der Artikel tatsächlich gelöscht wird, wird sich im Laufe der siebentägigen Löschdiskussion entscheiden. Bedenke bei der argument- und nicht abstimmungsorientierten Diskussion bitte, was Wikipedia nicht ist. Um die Relevanz besser erkennen zu lassen und die Mindestqualität zu sichern, sollte primär der Artikel weiter verbessert werden. Das wiegt als Argument deutlich schwerer als ein ähnlich aufwändiger Beitrag in der Löschdiskussion.

Du hast gewiss einiges an Arbeit hineingesteckt und fühlst dich vielleicht vor den Kopf gestoßen, weil dein Werk als Bereicherung dieser Enzyklopädie gedacht ist. Sicherlich soll aber mit dem Löschantrag aus anderer Sichtweise ebenfalls der Wikipedia geholfen werden. Grüße, Xqbot (Diskussion) 08:18, 1. Aug. 2013 (CEST) (Diese Nachricht wurde automatisch durch einen Bot erstellt. Falls du zukünftig von diesem Bot nicht mehr über Löschanträge informiert werden möchtest, so trage dich hier ein.)Beantworten