Benutzer Diskussion:Fossa/Gerichtsurteile

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Fankurve[Quelltext bearbeiten]

Viel, viel besser als ich es ausdrücken könnte! --Mai-Sachme 20:57, 28. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Um Fossas Frage an mich auf seiner Diskusssionsseite hier zu beantworten: Das tut es! --Burkhard 22:21, 28. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Beispiele im Abschnitt „Rechtsbegriffe und Alltagsbegriffe“[Quelltext bearbeiten]

Hallo Fossa! Deine Beispiele im Abschnitt „Rechtsbegriffe und Alltagsbegriffe“ sind etwas schief. Denn es handelt sich dabei durchaus um Rechtsbegriffe: Sekte wird in § 25 Abs. 1 und 2 des schleswig-holsteinischen Landesdatenschutzgesetzes erwähnt, Antisemitismus ist in § 9 Abs. 1 der brandenburgischen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmenverordnung relevant, und sogar Kaugummi ist ein Tatbestandsmerkmal in § 2 Abs. 2 lit. c der hamburgischen Verordnung zur Einrichtung des Innovationsbereichs Alte Holstenstraße. Mercedes-Benz ist als eingetragene Marke immerhin eine rechtlich geschützte Zeichenfolge. Nichts für ungut. -- Framhein 19:39, 6. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Rechtsbegriffe und Alltagsbegriffe: Subsumtion (Recht)[Quelltext bearbeiten]

Die Subsumtion von Lebenssachverhalten (und ihrern Begrifflichkeiten) unter Tatbestände ist der Kern der juristischen Tätigkeit. Selbstverständlich sind Juristen genau dafür ausgebildet und jedes Urteil enthält eine Subsumtion. Daher ist diese Abschnitt schlicht falsch. Juristen müssen erkennen, wann Kaugummi dem Lebensmittelrecht und wann dem Abfallrecht unterliegt. Sie müssen Antisemitismus bei den Äußerungsdelikten identifizieren und Mercedes-Benz im Markenrecht (siehe hierzu ein Urteil des BGH vom 14. Januar 2010 über die Verwendung des Opel-Logos auf Spielzeugautos). --h-stt !? 18:12, 19. Jan. 2010 (CET)Beantworten