Benutzer Diskussion:Gregor139

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Yellowcard in Abschnitt Probleme mit deiner Datei (08.09.2012)
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Willkommen![Quelltext bearbeiten]

Hallo Gregor139, willkommen in der Wikipedia!
Danke für dein Interesse an unserem Projekt, ich freue mich schon auf deine weiteren Beiträge. Die folgenden Seiten sollten dir die ersten Schritte erleichtern, bitte nimm dir daher etwas Zeit, sie zu lesen.
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   Hast du Fragen an mich? Schreib mir auf meiner Diskussionsseite! Viele Grüße, Komischn (Diskussion) 17:01, 15. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Probleme mit deiner Datei (08.09.2012)[Quelltext bearbeiten]

Hallo Gregor139,

bei der folgenden von dir hochgeladenen Datei gibt es noch Probleme:

  1. Datei:Albert Borer 0322.jpg - Probleme: Urheber, Lizenz, Freigabe
  • Freigabe: Du brauchst eine Erlaubnis, wenn du eine urheberrechtlich geschützte Datei hochlädst, die von einer anderen Person geschaffen wurde. Bitte den Urheber der Datei um eine solche Erlaubnis wie hier beschrieben.
  • Lizenz: Eine Lizenz ist die Erlaubnis, eine Datei unter bestimmten Bedingungen zu nutzen. In der deutschsprachigen Wikipedia werden nur solche Dateien akzeptiert, die unter den hier gelisteten Lizenzen stehen. Wenn du der Urheber der Datei bist, solltest du eine solche Vorlage deiner Wahl in die Dateibeschreibungsseite einfügen.
  • Urheber: Der Schöpfer des Werks (z. B. der Fotograf oder der Zeichner). Man wird aber keinesfalls zum Urheber, wenn man bspw. ein Foto von einer Website nur herunterlädt oder ein Gemälde einfach nachzeichnet! Wenn du tatsächlich der Urheber des Werks bist, solltest du entweder deinen Benutzernamen oder deinen bürgerlichen Namen als Urheber angeben. Im letzteren Fall muss allerdings erkennbar sein, dass du (also Gregor139) auch diese Person bist.

Durch Klicken auf „Bearbeiten“ oben auf der Dateibeschreibungsseite kannst du die fehlenden Angaben nachtragen. Wenn die Probleme nicht innerhalb von 14 Tagen behoben wird, muss die Datei leider gelöscht werden.

Fragen beantwortet dir möglicherweise die Bilder-FAQ. Du kannst aber auch gern hier antworten, damit dir individuell geholfen wird.

Vielen Dank für deine Unterstützung, Xqbot (Diskussion) 00:55, 8. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Das originale Foto (Albert Borer 0322.jpg) wurde um 1915 in der Schweiz durch einen unbekannten Fotografen im Auftrag von Albert Borer aufgenommen, der 1922 gestorben ist. Das Foto blieb bis heute in Familienbesitz deren Mitglied ich bin. Das Foto existierte nur auf Papier, deshalb habe ich es 2008 mit einer Digitalkamera aufgenommen. Bin ich nun der Urheber der digitalen Datei oder ist mit Urheber der unbekannte und nicht mehr eruierbare Fotograf von 1915 gemeint? Reichen die Angaben, die ich mittlerweile ergänzt habe? Was muss ich sonst noch nachweisen und in welcher Form, damit seitens Wikipedia keine rechtlichen Fragen mehr offen sind? --Gregor139 (Diskussion) 23:06, 9. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Hallo Gregor139. Der hier relevante Urheber ist der der originalen Fotos, weswegen das Bild mindestens 100 Jahre alt sein müsste, um hier genutzt werden zu können. Es ist aber möglich, dass eine Ausnahme im Schweizer Recht hier greifen könnte. Bitte lass das Bild erstmal so stehen, es gibt noch Klärungsbedarf. Gruß… --Krd 20:19, 11. Sep. 2012 (CEST)Beantworten
Hallo Gregor, ist es denkbar, dass das Bild schon 1911 oder früher aufgenommen wurde? Yellowcard 15:06, 2. Okt. 2012 (CEST)Beantworten
Hallo Yellowcard, ja das ist durchaus möglich. Gruß… --Gregor139 (Diskussion) 19:20, 2. Okt. 2012 (CEST)Beantworten
Hallo Gregor139. Damit ein Bild eines unbekannten Urhebers hier verwendet werden kann, müsste erstens der Urheber definitiv mit vernünftigem Aufwand nicht ermittelbar sein, und zweitens das Bild nachweislich älter als 100 Jahre sein. Laut bisherigem Diskussionsstand halte ich das nicht für gegeben. Gibt es weitere Fakten, die uns hier weiterhelfen können? Gruß… --Krd 18:58, 12. Okt. 2012 (CEST)Beantworten
Hallo Krd. Gemäss Lizenzangaben muss das Bild nicht älter als 100 Jahre sein. Es muss vor 1923 veröffentlicht worden sein und das Todesdatum des Urhebers kann auch nach gründlicher Recherche in Suchmaschinen, Datenbanken und biographischen Nachschlagewerken nicht herausgefunden werden. Der zweite Punkt ist erfüllt und der erste Punkt meiner Ansicht nach auch, da Alber Borer bereits 1922 gestorben ist. Falls das dennoch nicht hinreichend ist, könnte ich ein anderes Bild besorgen von einem Buchverlag. Würde es weiter helfen, wenn ich die Genehmigung des Verlags zur Veröffentlichung auf Wikipedia hätte? Ich würde den Aufwand aber nur betreiben, wenn ich im Voraus wüsste, dass das Bild keine rechtlichen Fragen mehr offen lässt. Gruß… --Gregor139 (Diskussion) 20:57, 12. Okt. 2012 (CEST)Beantworten
Hallo Gregor. Die Bedingung der {{Bild-PD-alt-1923}}-Vorlage hinsichtlich der Veröffentlichung heißt, dass es irgendwo in einem Buch, Zeitung, Zeitschrift, Plakat oder ähnlich öffentlich zugänglich gemacht wurde. Wenn du eine entsprechend alte Publikation findest, wo das Bild drin ist, dann her mit der Angabe. Zu deiner Frage: Wenn ein Verlag eine Freigabeerklärung absendet, dann wäre das Bild hier sicher. Beachte bitte, dass eine Veröffentlichung auf Wikipedia nicht ausreichend ist, Dateien hier müssen für jedermann zu jedem Zwecke kostenlos verfügbar sein. Das nur als Tipp für deine Anfragen. -- Quedel Disk 16:12, 20. Okt. 2012 (CEST)Beantworten
Hallo Gregor, ich werde das Bild nun löschen, da wir es mit den bisherigen Angaben leider nicht hier behalten können. Zwar ist der Autor wohl nicht mehr zu ermitteln, aber damit es unseren pragmatischen Regelungen für alte Bilder entspricht, muss nachgewiesen werden, dass es entweder vor mehr als 100 Jahren (d.h. vor 1912) aufgenommen (die Vermutung liegt bei 1915, sicher wissen wir nur, dass es spätestens 1922 aufgenommen wurde) oder vor 1923 veröffentlicht (z.B. in einem Buch o.ä.) wurde. Daher, denke ich, müssen wir uns noch 10 Jahre gedulden, bis wir das Foto wiederherstellen können. Es wäre natürlich schön, wenn Du ein anderes Bild, für das mehr Infos vorliegen, bekommen könntest. Ideal sind Fotos, bei denen der Urheber bekannt ist und vor mehr als 70 Jahren verstorben sind, denn solche Bilder sind nach UrhG heute gemeinfrei. Liebe Grüße, Yellowcard (Diskussion) 15:07, 25. Dez. 2012 (CET)Beantworten