Benutzer Diskussion:Herr Meier
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[Bearbeiten] Artikel dsb AG
Hallo, ich bin der Verfasser des Artikels der dsb AG und versteh nicht so ganz das Problem, weshalb mein Artikel das Urheberrecht veletzt. --Adrian.1337 11:03, 9. Dez. 2008 (CET)
- Hallo, du hast den Inhalt des Artikels wortwörtlich von der Firmenhomepage der dsb AG übernommen. Die Rechte für die auf dieser Homepage veröffentlichten Texte liegen aber beim Eigentümer/Betreiber/Ersteller dieser Homepage. Ein einfaches Kopieren stellt deshalb eine Urheberrechtsverletzung (URV) dar. Solltest du die Rechte an den Texten besitzen, kannst du sie freigeben, indem du wie derzeit auf dsb AG beschrieben die vorgegebene Freigabeerklärung ausfüllst. Wird der Text nicht vom Rechteinhaber freigegeben, wird der Artikel in wenigen Tagen gelöscht. Solltest du weitere Fragen zum Urheberrecht haben, solltest du dir Wikipedia:Urheberrechte beachten durchlesen. Des Weiteren können Fragen unter Wikipedia:Urheberrechtsfragen gestellt werden. Viele Grüße, Herr Meier (Disk.) 22:25, 9. Dez. 2008 (CET)
Also, die Freigabe wurde abgeschickt. Wer sagt mir jetzt, dass ichs wieder online stellen darf? Kommt eine Email zurueck, oder kann ich es einfach wieder reinstellen? --Adrian.1337 16:28, 10. Dez. 2008 (CET)
- Nun kann es etwas dauern, bis das Wikipedia:Support-Team deine E-Mail abarbeitet (evtl. auch ein paar Wochen, sind hier alles ehrenamtliche Mitarbeiter). Anschließend wird der Artikel vom abarbeitenden Mitarbeiter wieder hergestellt. Du brauchst also im Moment nur abzuwarten. Habe es hier auch noch mal vermerkt, dass du eine Mail geschrieben hast. --Herr Meier (Disk.) 17:29, 10. Dez. 2008 (CET)
Ok. Vielen Dank. Ich hab es zur Kenntnis genommen und hoffe beim nächsten mal etwas befangener vorzugehen. Edit: Besteht die Möglichkeit den Artikel einfach wieder einzustellen? Gewisse Leute haben ein schlechtes Bild von einer URV --Adrian.1337 09:02, 15. Dez. 2008 (CET)
- Ich befürchte nicht. Theoretisch gäbe es zwei Möglichkeiten, beide aber nicht wirklich zufrieden stellend. Wenn du den Artikel komplett neu ohne eine Urheberrechtsverletzung verfasst, könntest du eine Löschung des alten Beantragen (Mit {{subst:Löschen|Hier deine Begründung fürs Löschen}}). Die andere Möglichkeit wäre, freundlich beim Support-Team oder auf der Diskussionsseite der Urheberrechtslöschkandidaten anzufragen und um eine schnellere Bearbeitung bitten. Weiß aber nicht, ob du damit Erfolg haben würdest. --Herr Meier (Disk.) 10:21, 15. Dez. 2008 (CET)
[Bearbeiten] Transzendentaltheologie
hallo. der artikel ist inzwischen leicht redigiert. würdest du bitte darübersehen und genauer erklären, welche passagen du unverständlich findest? danke und grüße, -- Ca$e φ 20:22, 17. Dez. 2008 (CET)
- Habe hier geantwortet. Gruß, Herr Meier (Disk.) 12:21, 28. Dez. 2008 (CET)
[Bearbeiten] Schnelllöschung deines Eintrags
Hallo, du hast einen Artikel eingestellt, der nach unseren Vereinbarungen über Schnelllöschungen voraussichtlich in Kürze gelöscht wird.
Im Rahmen einer Enzyklopädie gibt es gewisse Anforderungen, die Textbeiträge erfüllen sollten. Auf deinen Textbeitrag treffen die folgenden Punkte zu:
- Vorlagen-Fehler: Der Schnelllöschgrund „Bergfilmfestival“ existiert nicht. (erstellen?)
Was nun?
Stelle nicht erneut deinen Textbeitrag oder einen Protest gegen die Löschung ein. Täglich werden hunderte von Neueinträgen im Rahmen der Eingangskontrolle gelöscht. Dabei sind Fehler natürlich nicht auszuschließen. Bitte prüfe aber zunächst deinen Text kritisch nach den oben genannten Punkten. Schaue dann ins allgemeine Lösch-Logbuch, ins Löschlog des Artikels, zu dem dir ein Link nach der Löschung angezeigt wird, und frage erst danach bei Unklarheiten den löschenden Administrator nach dem genauen Grund, bzw. bitte um Wiederherstellung.
Alternativ kannst du deinen Artikel als angemeldeter Benutzer auch in deinem Benutzernamensraum soweit vorbereiten, dass er unseren Kriterien entspricht.
- Danke für den Hinweis. Bitte in Zukunft das Signieren nicht vergessen. --Herr Meier (Disk.) 15:27, 5. Jan. 2009 (CET)
[Bearbeiten] Besondere Schutzgebiete
Hallo Herr Meier. Hast du eine gute bzw. amtliche Quelle, die den Begriff "Besondere Schutzgebiete" brauchbar definiert? Meine spärlichen Unterlagen sind in dem Punkt unzureichend. Denen zufolge scheinen mir nämlich die FFH-Gebiete auch "Besondere Schutzgebiete" zu sein. Das wäre natürlich dann schlecht mit der Unterscheidung. - Hättest du Bedenken, die SPA-Gebiete noch eine Zeitlang als Redirect vorzuhalten? Der Begriff, obwohl unsinnig, schien mir doch schon ziemlich etabliert im Sprachgebrauch. Mancher vermißt in vielleicht und kennt die andere Bezeichnung noch nicht. Gruß--Epipactis 22:05, 6. Jan. 2009 (CET) Ergänzung: Meine Landesregierung verwendet auf ihrer Webseite jetzt: FFH-Gebiet und Vogelschutzgebiet.
- Ich kannte den Begriff "Besonderes Schutzgebiet" bislang nur für SPAs – scheint allerdings falsch zu sein. Bei Deutschen Behörden herscht diesbezüglich eine absolute Sprach und Abkürzungsverwirrung (BSG, FFH, SCA, SPA, GGB, SCI – und das alles wahlweise mit „-Gebiet“ oder einfach Synonym verwendet). Nach etwas Recherche bin ich auf folgendes gestoßen
- Die RICHTLINIE 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) definiert „Besonderes Schutzgebiet“ in Artikel 1, Abs. l wie folgt:
- „Besonderes Schutzgebiet“: ein von den Mitgliedstaaten durch eine Rechts- oder Verwaltungsvorschrift und/oder eine vertragliche Vereinbarung als ein von gemeinschaftlicher Bedeutung ausgewiesenes Gebiet, in dem die Maßnahmen, die zur Wahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und/oder Populationen der Arten, für die das Gebiet bestimmt ist, erforderlich sind, durchgeführt werden.
- Die Richtlinie 79/409/EWG (Vogelschutzrichtlinie) definiert „Besonderes Schutzgebiet“ gar nicht.
- In der englischen Fassung findet sich folgender Passus (Artikel 4. Abs. 1):
- Member States shall classify in particular the most suitable territories in number and size as special protection areas for the conservation of these species, taking into account their protection requirements in the geographical sea and land area where this Directive applies.
- Daher also die englische Bezeichnung. Auf Deutsch lautet der Abschnitt wie folgt:
- Die Mitgliedstaaten erklären insbesondere die für die Erhaltung dieser Arten zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebiete zu Schutzgebieten, wobei die Erfordernisse des Schutzes dieser Arten in dem geographischen Meeres- und Landgebiet, in dem diese Richtlinie Anwendung findet, zu berücksichtigen sind.
- Nun ist die Bezeichnung SPA-Gebiet (=Special Protection Area-Area), auch wenn sie häufig verwendet wird, schlichtweg falsch und auch unsinnig. DIE richtige deutsche Bezeichnung weiß ich im Moment nicht. In der Deutschen Fassung der EU-Richtlinie wird kein brauchbarer Begriff definiert. Vogelschutzgebiet scheint auch für IBAs und anderes verwendet zu werden. Vielleicht wäre eine Lösung, einfach die englische Bezeichnung Special Protection Area zu verwenden. Nur SPA ist schon vergeben. Hast du bessere Vorschläge.
- Unter SPA-Gebiet könnte man ja einen Falschschreibungs-Verweis anbringen: Einen Artikel zu diesem Stichwort gibt es nicht. Möglicherweise ist eine Special Protection Area gemeint.
- So. Allmählich verstehe ich die fleißigen Häuslebauer. Grüße --Herr Meier (Disk.) 23:49, 6. Jan. 2009 (CET)
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- Etwas anderes als diese Begriffsverwirrung konnte auch ich nicht finden. Das Hauptproblem scheint wieder mal der Föderalismus zu sein, jeder kocht sein eigenes Süppchen. Habe mal einen ganz einfachen Arbeitsentwurf auf der Portal-Diskussion eingestellt, wie du vielleicht schon gesehen hast, der zwar quellenlos ist, mir aber wenigstens kompatibel zu den kursierenden Varianten zu sein scheint. --Epipactis 12:51, 7. Jan. 2009 (CET)
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- Bitte die Diskussion nicht verteilen, sondern im Portal weiterdiskutieren. Danke, lg -- Anitagraser 20:52, 7. Jan. 2009 (CET)
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- Hallo Anita, die Diskussion hat hier begonnen und ist erst später ins Portal gewandert. Werde sie aber nur noch im Portal fortsetzen. --Herr Meier (Disk.) 22:00, 7. Jan. 2009 (CET)
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- Danke. Ich denke dass das Thema wichtig ist und einige Leser des Portals interessieren würde. -- Anitagraser 22:05, 7. Jan. 2009 (CET)
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