Benutzer Diskussion:Jottvau

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von BrThomas in Abschnitt Reinhold Kleinlein
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Mützenich[Quelltext bearbeiten]

Hallo, ich habe ja gar nicht bestritten, dass Mützenich eine Exklave ist, auch wenn ich es auf Google Maps nicht sehen konnte. Der Grund für die Linkänderung war, dass es zwei Mützenichs gibt, und zwar eines, das zu Prüm in Rheinland-Pfalz gehört, und eines, das zu Monschau in Nordrhein-Westfalen gehört. Beide liegen in unmittelbarer Nähe zu Belgien, aber nur bei letzterem findet sich ein Hinweis auf die Exklavensituation im Artikel. In der Liste war allerdings einmal das Mützenich bei Prüm verlinkt, und dahinter stand in Klammern Monschau, das wiederum anders verlinkt war. Die Verlinkung machte also keinen Sinn. Daher habe ich es so geändert, das nun nur noch das Mützenich bei Monschau verlinkt ist. --Hansbaer 10:26, 8. Feb. 2007 (CET)Beantworten

  • Hallo Hansbaer, Du hast Recht - ich habe da einen unsauberen Link gehabt. Danke für den Hinweis und die Korrektur! --jottvau 10:48 PM, 02/08/2007 (EST)

Hallo Jottvau,

ich habe die ganzen "Exklaven" westlich der Vennbahn aus der Liste der Exklaven und Enklaven rausgenommen und in die Diskussionsseite geschrieben, warum. Du hast zwei wieder eingetragen; es wäre schön, wenn Du das ebenso begründen könntest.

Ich halte die Bezeichnung "Exklave" für beispielsweise Mützenich für bestenfalls akademisch. Zum einen habe ich nirgendwo einen gesicherten Beleg gefunden, daß die Vennbahn wirklich belgisches Staatsgebiet geworden wäre; zwar wurde sie von der belgischen Staatsbahn betrieben und gehört dem belgischen Staat, dadurch wird sie aber nicht automatisch zu dessen Staatsgebiet. Vielleicht hast Du da eine eindeutige Quelle?

Selbst wenn dem aber so wäre, so trifft aber die Definition einer Exklave nicht zu: Denn diese muß vom übrigens Staatsgebiet getrennt sein. Davon kann hier aber keine Rede sein, da Belgien keinerlei Staatswesen auf dem Gebiet ausübt, schon gar nicht auf dem abgebauten Teil, der jetzt ein Fahrradweg ist und von mehreren Straßen gekreuzt wird. Es müßte zumindest irgendwo einen Hinweis geben, daß man, wenn man über eine Straße fährt, für einen bereich von drei Meter Länge die Bundesrepublik Deutschland verläßt. Das ist definitiv nicht der Fall. Und wenn ich auf dem Radweg jemanden umbringe, wird auch die deutsche Polizei nicht erst nachfragen, ob sie mich hier festnehmen darf. Daher halte ich es für falsch, die Gebiete westlich davon als deutsche Enklaven zu bezeichnen.

Viele Grüße, --Der sich nen Wolf tanzt 13:16, 14. Mär. 2007 (CET)Beantworten

  • Hallo Der sich nen Wolf tanzt, Deine Begruendung klingt plausibel - den Unterschied zwischen "Staatsgebiet" und "zu Belgien gehörend" habe ich so nicht gemacht. Kann Deiner Argumentation aber folgen und nehme die Mützenicher Exklaven (ich nenne sie hier der Einfachheit halber nochmal so) wieder raus.
    • Danke! Ich kam darauf, weil ich auch auf den offiziellen Internetseiten der betroffenen Regionen keinen derartigen Hinweis fand. Und erst vor kurzem bin ich selber den besagten Radweg langgelaufen, die Beschilderung ist zumindest "bundesdeutsch". Grundsätzlich würde mich allerdings der genaue Wortlaut der Völkerbundvereinbarung von 1920 interessieren, den habe ich nirgendwo gefunden. Ist aber erstmal nicht so wichtig. Viele Grüße, Kuli --Der sich nen Wolf tanzt 11:40, 15. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Reinhold Kleinlein[Quelltext bearbeiten]

Hallo JV, hättest Du etwas dagegen, wenn ich Deinen Artikel etwas erweitern und ergänzen würde? Gruß--BrThomas (Diskussion) 11:17, 27. Jan. 2020 (CET)Beantworten