Benutzer Diskussion:Leuchtschnabelbeutelschabe/Archiv/2012

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GiftBot (Diskussion) 01:33, 12. Mär. 2012 (CET)

Du wurdest auf der Seite Vandalismusmeldung gemeldet (14:00, 14. Aug. 2012 (CEST))

Hallo Leuchtschnabelbeutelschabe, Du wurdest auf der o. g. Seite gemeldet. Weitere Details kannst du dem dortigen Abschnitt entnehmen. Wenn die Meldung erledigt ist, wird sie voraussichtlich hier archiviert werden.
Wenn du zukünftig nicht mehr von diesem Bot informiert werden möchtest, trage dich hier ein. – SpBot 14:00, 14. Aug. 2012 (CEST)

— Leuchtschnabelbeutelschabe 14:33, 14. Aug. 2012 (CEST)

Du wurdest auf der Seite Vandalismusmeldung gemeldet (14:00, 14. Aug. 2012 (CEST))

Hallo Leuchtschnabelbeutelschabe, Du wurdest auf der o. g. Seite gemeldet. Weitere Details kannst du dem dortigen Abschnitt entnehmen. Wenn die Meldung erledigt ist, wird sie voraussichtlich hier archiviert werden.
Wenn du zukünftig nicht mehr von diesem Bot informiert werden möchtest, trage dich hier ein. – SpBot 14:00, 14. Aug. 2012 (CEST)

— Leuchtschnabelbeutelschabe 14:33, 14. Aug. 2012 (CEST)

Du wurdest auf der Seite Vandalismusmeldung gemeldet (14:01, 14. Aug. 2012 (CEST))

Hallo Leuchtschnabelbeutelschabe, Du wurdest auf der o. g. Seite gemeldet. Weitere Details kannst du dem dortigen Abschnitt entnehmen. Wenn die Meldung erledigt ist, wird sie voraussichtlich hier archiviert werden.
Wenn du zukünftig nicht mehr von diesem Bot informiert werden möchtest, trage dich hier ein. – SpBot 14:01, 14. Aug. 2012 (CEST)

— Leuchtschnabelbeutelschabe 14:33, 14. Aug. 2012 (CEST)

Sachverständiger

Der Eintrag zum medizinischen Sachverständigen ist kein Lobbyisten-POV, sondern gerichtliche tägliche Normalität. Siehe z.B. § 109 SGG. Soll etwa ein "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Kfz-Handwerk" eine Lebertransplantation begutachten? Die ärztliche Tätigkeit in Deutschland setzt eine Approbation (=staatliche Zulassung) voraus. Wer diese nicht hat, gilt nicht als sachverständig. Mit Verlaub - ich bin seit 20 jahren als medizinischer Gerichtssachverständiger tätig, deshalb ist das für mich eine Selbstverständlichkeit. Aber ich liefere wenn es sein muss auch einschlägige Urteile nach.

Fühlen sich hier etwa die "öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen" diskriminiert? Grüße --Partynia (Diskussion) 13:26, 29. Aug. 2012 (CEST)

"Einschlägig" sind die Verfahrensvorschriften, für Deutschland z. B. die ZPO. Die aufgestellten Behauptungen finden sich dort nicht wieder. — Leuchtschnabelbeutelschabe 13:44, 29. Aug. 2012 (CEST)

Das ist zu kurz gesprungen. Siehe OLG Hamm 3 U 239/05 zur Norm nach § 404 ZPO Entscheidungsdatum 13.03 2006 zu recherchieren in juris (geschlossener Bereich): Leitsatz: "Grundsätzlich soll der in einem Arzthaftungsprozess beauftragte Sachverständige dem medizinischen Fachgebiet angehören (!), auf dem der in Anspruch genommene Arzt tätig war." ZMGR 2006, 110-111.

Oder:

OLG Hamm, 3. Zivilsenat, 3 U 100/99 Normen: BGB §§ 276, 611, 823.1; ZPO § 404 Abs. 1Entscheidungsdatum 26.01.2000 Leitsatz: "Bei dem bestimmungsrecht hat das gericht grundsätzlich auf die fachkenntnisse eines Sachverständigen aus dem betreffenden medizinischen Sachgebiet abzustellen." VersR, 249, AHRS 7010/303.

Zu Juris kann man nur beschränkt verlinken.

--Partynia (Diskussion) 14:22, 29. Aug. 2012 (CEST)