Benutzer Diskussion:Lundian

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Letzter Kommentar: vor 4 Monaten von Karsten11 in Abschnitt Landgericht Berlin
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Landgericht Berlin[Quelltext bearbeiten]

Hallo Lundian, vielen Dank für die Ergänzungen bezüglich der Aufteilung des LG Berlin. In der Wikipedia soll jedes Lemma genau einen Sachverhalt beschreiben. Hier haben wir aber nun jeweils zwei Bedeutungen. Ich würde daher gerne die "alten" Artikel nach Landgericht Berlin I (Preußen) bzw. Landgericht Berlin II (Preußen) verschieben und Deinen Text als neue Artikel unter den Lemmata Landgericht Berlin I bzw. II anlegen. In diese würde dann oben ein Begriffsklärungshinweis kommen. Ist das so in Deinem Sinne? Zusatzfrage: Gibt es geeignete Quellen für den neuen Teil?-Karsten11 (Diskussion) 16:19, 6. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Hallo, wenn das den Gepflogenheiten entspricht, soll es so sein. Primärquelle ist das Gesetz über die Neuordnung der Berliner Landgerichtsstruktur laut Amtsblatt und der damit geänderte § 2 Justizgesetz Berlin. https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-JustizGBEV4P2/part/S --Lundian (Diskussion) 17:01, 6. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Perfekt, dann mache ich das mal so.--Karsten11 (Diskussion) 17:13, 6. Jan. 2024 (CET)Beantworten