Benutzer Diskussion:Meparis

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Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von BLUbot in Abschnitt Urheberrechtliches Problem mit deinen Bildern
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Bündnisfall[Quelltext bearbeiten]

Am 12.09.2001 äußerte der Nato-Rat, dass der vom US Präsidenten erklärte Eintritt des Bündnisfalls, nur dann zutreffen würde," »sofern die Terrorangriffe von außen gegen die USA gerichtet waren«.

Darauf hin legten die USA am 2. Oktober "Beweise" vor, die den Nato - Rat veranlassten den Eintritt des Bündnisfall zu bestätigen.

Der „Bündnisfall“ nach Artikel 5 des NATO- Vertrages wurde daraufhin am 4. Oktober 2001 beschlossene.

Der Nato - Rat war davon überzeugt, dass die Anschläge vom 11.09.2001 ihren Ursprung im Ausland hatten.


Zur Diskussion[Quelltext bearbeiten]

Meint ihr, dass in diesem Zusammenhang Artikel der 80a G.G. Abs. (3) wichtig ist?

Grundgesetzt 80a (3): Abweichend von Absatz 1 ist die Anwendung solcher Rechtsvorschriften auch auf der Grundlage und nach Maßgabe eines Beschlusses zulässig, der von einem internationalen Organ im Rahmen eines Bündnisvertrages mit Zustimmung der Bundesregierung gefaßt wird. [...]

Bedeutet das, dass eine Quasi-Notstandsverordnungen in Kraft treten können, ohne dass der Bundestag diese beschließt und dass der Bundespräsident die so gültigen Quasi-Notstandsverordnungen nicht offiziell für in-Kraft-getreten erklären müsste.

Aufgrund des Art. 88a (3) G.G. müsste es einer internationalen Organisation möglich sein, alle sich bei uns im Gespräch befindlichen Einschränkungen der Bürgerrechte per sofort Verfügung, wenn sie dem Kampf gegen den Internationalen Terrorismus dienen, durchzusetzen. Der Bundestag besitzt dann nur noch die Möglichkeit, diese im Nachhinein aufzuheben.

Dabei stellt sich dann auch die Frage, inwiefern deutsche Behörden befugt wären, an Maßnahmen einer solchen Sofort-Verfügung teilzunehmen, da anzunehmen ist, dass die deutsche Behörden mehr dem deutschen, als dem internationalen Recht verpflichtet sind. Wenn dem so wäre, würde das auch erklären, warum die Politik zunehmen versucht, dass was auf internationaler Basis längst als Usus verstanden wird, in nationales Recht umzuwandeln um die Verfolgung von mutmaßlichen Terroristen durch die eigenen Behörden im rechtssichern Raum stattfinden zu lassen.






Meparis 10. März 2009 (CET)



Goldfink[Quelltext bearbeiten]

Um dem Artikel Präzision zu verschaffen, sollte er zur Qualitätssicherung. Mein Wissen stammt aus der Beobachtung von bei Ebay angeboten Goldfink Artikeln und Informationen von dubiosen Internet Seiten. Das ist besser als nichts, aber am besten wäre es, jemand aus Berlin geht mal ins Stadtarchiv.

Landesarchiv Berlin

Adresse: Eichborndamm 115-127 13403 Berlin (Stadtplan) VBB-Verbindung: S 25 Eichborndammm U 6 Scharnweberstraße U 8 Rathaus Reinickendorf Bus 125, 221 Landesarchiv Berlin

Ansprechpartner: Dr. Uwe Schaper (amt. Direktor) Sabine Preuß (Öffentlichkeitsarbeit)

Telefon: 030 90264-0/-202


Meparis 14:47, 3. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Bildbeschreibungen in Goldfink Berlin[Quelltext bearbeiten]

Hallo. Danke für den Artikel und die Bilder in Goldfink Berlin. Zu den aktuellen Bildbeschreibungen ist mir aufgefallen, dass diese teilweise stark abweichen zu den Bildbeschreibungen aus der Anfangszeit des Artikels. So ist zum Beispiel aus dem Goldfink Füllhalter um 1962 nun Goldfink Kugelschreiber um 1919 geworden. Ist das letztere die Korrektur ? Auch ist mir aufgefallen dass das Unternehmen bis 1960 Schreibgeräte anfertigte, es aber einen Goldfink Füllhalter um 1962 lt. Bildbeschreibung gibt. -- Ilion 09:46, 8. Jun 2006 (CEST)


Hi Ilion,

Wie oben beschrieben: die Details müssten wohl noch mal überprüft werden. Leider ist Berlin für mich nicht gerade um die Ecke, was die Recherche für mich erschwert.


Meparis 10. März 2009 (CET)


Urheberrechtliches Problem mit deinen Bildern[Quelltext bearbeiten]

Hallo Meparis, vielen Dank für das Hochladen deiner Bilder.

Leider fehlen bei

noch einige Angaben auf der Bildbeschreibungsseite. Um Verletzungen des Urheberrechts zu vermeiden, müssen derartige Bilder nach zwei Wochen gelöscht werden. Bevor du die Informationen ergänzt, lies dir bitte unbedingt (!) zuerst die FAQ zu Bildern durch. Benutze dann bitte die Vorlage aus dem Kasten unten links, die du kopieren, über „Seite bearbeiten“ in die Bildbeschreibung einfügen und dann ausfüllen kannst. Unter diese Bildbeschreibung muss dann eine passende Lizenzvorlage aus den Lizenzvorlagen für Bilder gesetzt werden.


{{Information
|Beschreibung     = 
|Quelle           = 
|Urheber          = 
|Datum            = 
|Genehmigung      = 
|Andere Versionen = 
|Anmerkungen      = 
}}
  • Beschreibung: Was stellt die Datei dar? (Was ist auf dem Foto zu sehen und wo wurde es aufgenommen?)
  • Quelle: Woher stammt die Datei, bzw. das was die Datei zeigt?[1] (z. B. eine URL oder „selbst fotografiert“)
  • Urheber: Wer hat sie erstellt, bzw. wer hat den Inhalt angefertigt?[2] (wenn du Urheber bist, deinen Benutzernamen eintragen oder mit ~~~~ signieren)
  • Datum: Wann ist die Datei entstanden und falls zutreffend wann wurde sie erstveröffentlicht? (Nicht das Hochladedatum eintragen!)
  • Genehmigung (frei lassen): Wenn die Datei nicht dein eigenes Werk ist, lasse unbedingt den Urheber die Erlaubnis zur Verwendung an permissions-de@wikimedia.org senden,[3] dabei sollte der Dateiname genannt werden. Der Support trägt dann hier die Freigabe ein.
  • Andere Versionen (nur ausfüllen, wenn andere Versionen hochgeladen wurden, ansonsten frei lassen): Wie lautet der Name für eine andere Version dieser Datei?
  • Anmerkungen (nur ausfüllen, wenn du etwas anmerken willst, ansonsten frei lassen): Sonstige Anmerkungen
  1. Anm. zur Quelle: Werden Bilder mit einem Graphikprogramm ab- oder nachgezeichnet, so muss die Quelle des Ursprungsbildes angegeben werden.
  2. Anm. zum Urheber: Bitte beachte, dass beim Abzeichnen oder Fotografieren eines urheberrechtlich geschützten Gegenstandes das damit verbundene Urheberrecht unvermindert fortbesteht. Daher ist in einem solchen Fall die Genehmigung desjenigen einzuholen, der das Urheberrecht an dem Ursprungsgegenstand besitzt. Dazu bitte die Seite Bildrechte lesen.
  3. Anm.: Eine Vorlage für die Freigabe findest du hier

Falls du Probleme oder noch offene Fragen dazu hast, stehe ich dir gerne auf meiner Benutzerdiskussionsseite zur Verfügung.

Herzlichen Dank für deine Unterstützung. BLUbot 17:57, 1. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Hi BLUbot,


schade, war lange nicht mehr eingelogt. Das Bild war von mir. Sorry.


Meparis 10. März 2009 (CET)