Benutzer Diskussion:Pälzerbub

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Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von Maximilian Birke in Abschnitt Nothafenrecht
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Nothafenrecht[Quelltext bearbeiten]

Gruß Gott, du hattest am 11. Juni 2018 um 16:30 den Artikel Nothafenrecht begonnen, siehe Permalink. Ich beziehe mich hier nur auf den Abschnitt Deutschland. Unter anderem wird in dem Artikel von einer Entscheidungskompetenz des Havariekommandos kraft Gesetzes gesprochen. Ist hier mit 'Gesetz' die Bund-Länder-Vereinbarung über die Zuweisung von Notliegeplätzen auf See mit komplexer Schadenslage (BLV-NLP, VkBl. 2005 S.301) gemeint? Und liegen dem Abschnitt noch weitere Quellen zu Grunde? Ich würde mich an eine Überarbeitung und Aktualisierung des Abschnitts machen, wenn ich Zeit finde. Zum Nachvollzug der heutigen Sachlage sind vielleicht folgende Quellen nützlich: BMDV: Maritime Notfallvorsorge FragDenStaat #298633 (erst ab Beantwortung) Vielen Dank für die Hilfe! --Maximilian (Beiträge|Diskussion) 11:31, 29. Jan. 2024 (CET)Beantworten