Benutzer Diskussion:UHT/Archiv/2013

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von XanonymusX in Abschnitt Redaktion Musik
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Keynesianismus[Quelltext bearbeiten]

Hallo UHT, schön, dass Du wieder mitmachst, denn ich benötige Deinen Sachverstand. Ich besuche Dich als einen Hauptautor des Artikels Keynesianismus. Könntest Du mir bitte mal Deine Meinung zu diesem Edit verraten (und ggf. Änderungswünsche vielleicht gleich dort im Artikel umsetzen)? Danke im Voraus und Gruß, --Grip99 00:55, 23. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Escroquerie[Quelltext bearbeiten]

Bitte verwende die Orignalbezeichnungen als Lemma. Du bist es doch, der immer drauf bestanden hat, dass Rechtsordnungen national sind. Dann beschränke bitte die Klammerlemmata auch auf wirklich Homonyme insbesondere zur Unterscheidung der deutschen, österreichischen und schweizer Rechtsordnung und verwende bei allen nicht-deutschsprachigen Gebieten die Orignalbezeichnung. Grüße --h-stt !? 17:41, 28. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Nein, in diesem Fall hat sich in der deutschen Fachliteratur die Übersetzung, d.h. der deutsche Terminus, etabliert. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 18:18, 28. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Als Zaungast kann ich beide Positionen nachvollziehen. Ich dachte erst, dass UHT gegen h-stts Standpunkt nichts einwenden könnte und würde. Jetzt würde ich mich freuen, wenn UHT eine Quelle für sein Argument anböte. Gruß, --Gnom (Diskussion) 18:31, 28. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Als Quellen bieten sich imho z.B. vorerst die drei im Artikel genannten an :-) --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 18:37, 28. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Betrug wird aber nur als Zusatz verwendet, alle genannten Quellen geben primär Escroquerie an. Und das Klammerlemma verwendet niemand. Ich bitte dich daher, den Artikel wieder zurück zu verschieben und die Einleitung wieder anzupassen. Grüße --h-stt !? 18:48, 28. Nov. 2012 (CET)Beantworten
In welcher Quelle wird Betrug denn nur als Zusatz verwandt? Das Klammerlemma verwendet selbstverständlich deshalb niemand, weil es nur ein wikiinterner Qualifikator ist, den wir in diesem Rahmen einigermaßen frei gestalten können. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 18:52, 28. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Nachtrag: Habe bislang nur eine Stelle gefunden, die nicht übersetzt: "Das neuere Verständnis des Betrugs als Vermögens- und auch Vermögensverschiebungsdelikt wird maßgeblich von der escroquerie des Code Pénal von 1810 (Art. 405) beeinflusst." (Kindhäuser zu § 263). --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 18:57, 28. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Na bei BIUJS, deinem Beleg No 1 im Artikel. Und die Einführung der JUS-Schriftenreihe begeht aus deiner Perspektive ohnehin Ketzerei, denn die ordnet das französische Recht nach deutschen Kriterien und wendet die deutschen Begriffe drauf an. Wieso du die als Quelle und Beleg für den Artikel akzeptierst, kann ich wirklich nicht nachvollziehen. Grüße --h-stt !? 16:44, 29. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Ich bin in dem Fall recht unemotional, halte beide Lösungen für vertretbar und meine für die bessere. Ich würd mich übrigens echt freuen, wenn der Ton allmählich mal weniger konfrontativ werden würde. Wir müssen keine besten Freunde werden, aber die persönliche Note, die bei allem hier mitschwingt, empfinde als belastend bis verletzend. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 17:49, 29. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Mal nur zur Sache: Escroquerie ist nicht identisch mit Betrug. Weder nach meiner, noch nach deiner Position. Die getrennte Darstellung in verschiedenen Artikeln ist wünschenswert. Dann sollte der Artikel aber auch nicht so heißen, als ob es sich um Betrug nur eben in Frankreich handelt. Dass die JUS-Schriftenreihe das so macht, muss für dich doch noch befremdlicher wirken als für mich. Und dann brauchen wir das doch nun wirklich nicht nachmachen. Gibt es denn Veröffentlichungen der rechtsvergleichenden Rechtswissenschaft in deutscher Sprache zum Thema? Welchen Begriff verwenden die? Die werden doch hoffentlich die korrekte jeweils landessprachliche Bezeichnung verwenden. Das sollten wir auch tun. Du schreibst oben, dass du beide Lösungen für vertretbar hältst. Dann wundert mich dein Revert. Mit Escroquerie als primärem Lemma wäre uns laut den obigen Aussagen beiden gedient, deshalb schlage ich vor, dass wir den Artikel wieder drauf verschieben und auch in den drauf verlinkenden Artikeln ihn primär verwenden. Die Weiterleitung in Form des Klammer-Lemmas bleibt natürlich erhalten. Kannst du damit leben? Grüße --h-stt !? 15:32, 1. Dez. 2012 (CET)Beantworten
"Escroquerie ist nicht identisch mit Betrug." Das lässt sich ohne Bezugssystem nicht sagen; in der Schweiz sind beide sehr wohl identisch. Wörter haben aus sich selbst heraus keine Bedeutung (vgl. Arbitrarität). Selbstverständlich kann man jedes beliebige Wort in einem bestimmten Bezugssystem als Synonym zu einem anderen Wort gebrauchen und selbstverständlich kann man in verschiedenen Bezugssystemen auch dasselbe Wort für zwei verschiedene Sachverhalte gebrauchen. Das Problem ist, das wir selbstständig nach KTF keine Bezugssysteme erstellen dürfen, sondern uns auf Bezugssysteme von außen stützen müssen. Niemand hat je behauptet, dass man nie übersetzen dürfte und stets landessprachliche Bezeichnungen verwenden müsse. Die Jus-Schriftenreihe ist übrigens nicht der einzige Beleg, sondern erspart mir schlicht 10m Fußweg.
"Du schreibst oben, dass du beide Lösungen für vertretbar hältst. Dann wundert mich dein Revert. " Du gibt's meine Aussage nicht vollständig wieder; ich halte auch meine Lösung für besser, da innerhalb der französischen Vermögensdelikte entweder alle oder kein Delikt übersetzt werden sollte.
"Kannst du damit leben?" Wie ich schon geschrieben habe: Ja. Allerdings ist escroquerie neben Diebstahl (Frankreich) unschön. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 16:24, 1. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Nachtrag: Korrekterweise müsste escroquerie eine BKL werden mit mindestens: Escroquerie (Frankreich) und Betrug (Schweiz) (vgl. § 146 StGB-CH bzw Code pénal-CH). --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 16:48, 1. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Umgesetzt. Danke für die Diskussion. Und was die Schweiz angeht, da wirst du sicher eine Lösung finden. Grüße --h-stt !? 18:21, 1. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Tötungsdelikt[Quelltext bearbeiten]

Sorry für meine Aktion mit den Bausteinen. Ich wollte dich damit nicht ärgern. Ich habe nur prinzipiell was gegen die Dinger. Wenn die nur angemeldeten Benutzern sichtbar wären, dann wäre ja alles ok. Ich meine aber, daß die Leser irritiert werden, die Bausteine suggerieren Fehler. Falls ich mich wieder irgendwo einmische, wo du Hauptautor bist, dann hau mir bitte auf die Finger! --Marcela ¿•Kãʄʄchen•? 17:51, 17. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Naja, "schön" sind die Dinger tatsächlich nicht, aber es gibt die Bausteine nunmal und ab und zu (!) sind sie auch tatsächlich sinnvoll, sei es als Warnung, sei es als Erinnerung. Sie nur für angemeldete sichtbar zu machen, wäre eine Lösung. Für deren Durchsetzung bist Du übrigens wikimäßig besser vernetzt als ich. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 18:38, 17. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Amtsmissbrauch[Quelltext bearbeiten]

Vielen Dank für das Bescheid sagen. Für Österreich machst Du dann auch noch eine Seite, oder bleibt das verschwunden? --Ninxit (Diskussion) 19:52, 21. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Herzlich willkommen zurück[Quelltext bearbeiten]

Hallo UHT, schön dass Du zurück bist und wieder im Portal Orgel mitarbeitest (wenn das kein schönes Weihnachtsgeschenk für unser Portal ist :-)) Viele Grüße von --Emils Hammer (Diskussion) 11:23, 24. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Kann mich nur anschließen! Freue mich sehr und hoffe, Du hast weiterhin Freude am Orgelportal. Merry Christmas, --Wikiwal (Diskussion) 11:35, 24. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Danke Euch! Euch gleichfalls frohe Weihnachten! --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 10:22, 26. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Möchtest Du die Orgellandschafts-Seite wieder nach Benutzer:UHT/Orgellandschaften verschoben haben? Gruß, --Wikiwal (Diskussion) 10:43, 26. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Ich denke, die Seite ist bei Dir in guten Händen. Allenfalls könnte man über eine Verschiebung auf die Portalseite ("Wikiprojekt Orgellandschaften") nachdenken. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 20:12, 27. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Anregung[Quelltext bearbeiten]

Hallo UHT, es wäre schön, wenn du bei künftigen Lemmaverschiebungen und BKL-Erstellungen vergleichbar Actio Publiciana/Actio Publiciana (Österreich) die entspr. Wikilinks in anderen Artikeln auch sogleich korrigierst. Habe es im genannten, dieser Anregung im Leserinteresse zugrunde liegenden Fall übernommen (einschl. Navigationsleiste Klagen im österreichischen Sachenrecht). Frdl. Grüße --GUMPi (Diskussion) 10:49, 29. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Dein Importwunsch[Quelltext bearbeiten]

kann unter Benutzer:UHT/Patent weiter bearbeitet werden. LG Lady Whistler /± 23:00, 30. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Herzlichen Dank! --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 12:24, 31. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Das hier[Quelltext bearbeiten]

Benutzer:DiRit/Artikelstruktur Kategorie:Recht nach Thema (von UHT) ist nach deinem damaligen Weggang bei mir gelandet. Ich wollte dir nur Bescheid sagen. Wenn du willst, kannst du es zurückverschieben. --DiRit 15:50, 31. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Einen guten Start ins neue Jahr[Quelltext bearbeiten]

Hey UHT! Ich wünsche Dir bereits jetzt einen guten Start ins neue Jahr 2013! Weiterhin viel Erfolg und Spaß im Leben und an der Mitarbeit in der Wikipedia! Zu dem Anlass noch ein kleines Sprüchlein, über das ich gestolpert bin:

So viele Sterne wie am Himmelszelt,
so viel Heu wie auf jedem Feld.
So viele Schneeflocken, wie vom Himmel fallen,
so viel wie warme Sonnenstrahlen,
so viel Glück wünsch ich Dir heut,
für dieses Jahr und alle Zeit.

Gruß --Cherryx sprich! 16:13, 31. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Deine Importwünsche[Quelltext bearbeiten]

können unter

weiter bearbeitet werden. LG Lady Whistler /± 13:42, 4. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Unterschíede der Begriffe[Quelltext bearbeiten]

Insolvenzrecht ist länderunabhängig, Insolvenzrecht (Deutschland) bezieht sich nur auf Deutschland. Und bitte Änderungen immer kommentieren, sonst gibt es Ärger! --House1630 (Diskussion) 16:07, 7. Jan. 2013 (CET)Beantworten

"Sonst gibt es Ärger!" Ich bitte um einen angemessenen Umgang. Danke!
Ich kenne mich 1. mit dem juristischen Artikelsystem zufällig ganz gut aus, weil ich nicht unerheblichen Anteil an seiner Entwicklung hatte und 2. mit internationalem Privatrecht zufällig ebenso gut aus. Insolvenzrecht ist ein rechtsvergleichender Artikel, wie ich in der Zusammenfassungszeile angegeben hatte. Deine Einfügungen zum internationalen Insolvenzrecht waren nicht rechtsvergleichend, sondern nationales Recht. Das Internationale Insolvenzrecht – der Name trügt – ist, wie ich unter Verweis auf Internationales Privatrecht (Deutschland) angegeben hatte, weder rechtsvergleichend noch international, sondern schlicht Kollisionsrecht. Kollisionsrecht gehört aber stets einer bestimmten Rechtsordnung an. Beste Grüße --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 16:35, 7. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Deutsche Rechtschreibung §61[Quelltext bearbeiten]

Hallo UHT; du bist ja durchaus nicht der einzige, dem der Fehler, den ich hier korrigiert habe, unterläuft, aber ab und zu nutze ich doch gerne die Gelegenheit, etwas ausführlicher darauf hinzuweisen. § 61 der amtlichen Regelung der deutschen Rechtschreibung lautet: "Ableitungen von geographischen Eigennamen auf -er schreibt man gross". Also z.B. die Hamburger (nicht hamburger) Bevölkerung und eben auch Schweizer (nicht schweizer) Regelschutzfrist (siehe auch Beispiele in der Regelung). Darüber hinaus wird hier in der Wikipedia gelegentlich diskutiert, ob man besser "Schweizer" oder "schweizerisch" schreiben sollte. Diesbezüglich gibt es keine feste Regelung, siehe dieses Zitat aus den Weisungen der Schweizer (oder schweizerischen ;-) ) Bundeskanzlei. Gestumblindi 03:07, 15. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Das war mein Übereifer, weil ich auf großgeschriebenes (oder grossgeschriebenes?) "Deutsch" in juristischem Kontext etwas (über)empfindlich reagiere. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 09:39, 15. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Bitte um Rat[Quelltext bearbeiten]

Hallo UHT, ich weiß nicht, ob dies der richtige Weg ist, um meine Frage loszuwerden; aber ich probiere es einmal. 1. Gesetzt der folgende Fall: Ich schreibe an einem "Paper" für eine Zeitschrift, sagen wir, eine Biographie eines Wissenschaftlers oder einer historischen Persönlichkeit, über die auch schon ein (kurzer) Wikipedia-Artikel existiert. Einige Ergebnisse meiner Recherche-Ergebnisse möchte ich vorab bei Wikipedia unterbringen. Kann ich diese Ergebnisse dann noch guten Gewissens in meinem Aufsatz veröffentlichen? Sie sind dann ja sozusagen "gemeinfrei". Und irgendwelche Vroniplag-Aktivisten würden mir dann sicher in der Zeitschriften-Veröffentlichung Plagiate nachweisen. 2. Wäre die Situation dann anders, wenn ich bei Wikipedia mit meinem Klarnamen auftrete (was ich ja realiter auch tue), oder machte das keinen Unterschied. 3. Gibt es bei Wikipedia einen Ort, wo diese Frage(n) mit einer größeren Wiki-Öffentlichkeit diskutiert werden können? Und wenn ja, sollte man/wir/ich das tun?

Besten Gruß --EckhardLieb (Diskussion) 17:38, 3. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Da würde ich, ohne ANON verletzen zu wollen, erstmal fragen, schreibst Du wirklich unter Klarnamen? Sollte dies der Fall sein, ist dies kein Problem. Andernfalls müsstest Du wohl WP als Quelle angeben, wenn Du die Formulierungen nicht änderst. Grundsätzlich gehe ich aber davon aus, dass Du sowohl hier, wie auch in Deinem Aufsatz, die Ursprungsquelle angibst. --Pfiat diΛV¿? Diskussionsseite 19:55, 5. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Das verstehe ich nicht. Kannst du mir das erklären? Gruß --Zulu55 (Diskussion) Unwissen 15:41, 9. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Dein Importwunsch zu Unmöglichkeit (Recht)[Quelltext bearbeiten]

Hallo UHT,

dein Importwunsch ist erfüllt worden. Es wurde folgende Seite angelegt:

Viel Spaß wünscht --Brackenheim 00:12, 10. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Änderung am Artikel Aufklärungsquote[Quelltext bearbeiten]

Hallo UHT,

im Artikel wurden die Leerzeichen zwischen Zahl und %-Zeichen von dir entfernt. WP:SVZ sagt jedoch: "Vor Prozentzeichen (%) genügt ein gewöhnliches Leerzeichen, da die Software in diesem Fall automatisch geschützte Leerzeichen erzeugt" Schönen Gruß, --The pyr o man (Diskussion) 23:18, 19. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Damit habe ich nichts zu tun; die WP:AWB-Beauftragten sind dafür der richtige Ansprechpartner. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 23:40, 19. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Paradoxon[Quelltext bearbeiten]

Es ist ja immer witzig wenn leute meinen, sie könnten paradoxen lösen. ob es sich hier statt um ein wirkliches, nur um ein scheinbares paradox handelt, das eine klare, eindeutig Lösung hat, könnte man diskutieren. Jedenfalls ist die Lösung keineswegs unumstritten. Nenne mir bitte mal die Quellen die meinen, das Paradoxon wurde gelöst. --Tets 17:23, 21. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Die subjektive Wertlehre gilt heute sowohl im mainstream als auch in praktisch allen heterodoxen Schulen – von absoluten Einzelmeinungen abgesehen, die für diesen Artikel nicht relevant sind – als Lösung des Wertparadoxons. Im Einzelnen gibt es recht fruchtlose Streitigkeiten darum, wer die Lösung zuerst gefunden hat. Belege nach 1 min Recherche in jstor und google
"The father figure of Italian neoclassicism was Galiani (1751), who based value theory on utility and scarcity, established economic equilibrium as a result of interdependence between price and quantity and resolved the paradox of value before Smith even posed it." Robert B. Ekelund Jr. and Robert F. Hébert: Retrospectives: The Origins of Neoclassical Microeconomics
"Damit konnte das klassische Wertparadoxon gelöst werden." http://books.google.de/books?id=5ppf2FwCNg8C&pg=PA58#v=onepage&q&f=false
"Mit Hilfe des Grenznutzen ließ sich auch das klassische Wertparadoxon lösen". http://books.google.de/books?id=QR3ShPO3gdgC&pg=PA97&#v=onepage&q&f=false
Besten Dank --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 19:35, 21. Feb. 2013 (CET)Beantworten
danke für die antwort --Tets 18:05, 26. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Wikidata[Quelltext bearbeiten]

Hallo, ich stelle mir schon seit längerem eine Frage: Verlagert sich die "Rechtsvergleichungs"-Problematik durch die Einführung von Wikidata hinsichtlich der Interwikis jetzt dorthin? Ich erinnere mich daran, mal gesehen zu haben, dass die italienische Wikipedia in ihrem Artikel über die Società in nome collettivo im deutschen Interwiki auf die oHG verwies (momentan ist es sogar noch schlimmer, sieh selbst). Wäre ja doof, wenn durch die Einführung von Wikidata wir jetzt solche Interwikis aufgebrummt bekämen und uns auf Wikidata mit anderssprachigen Benutzern rumstreiten müssten, die die „alte“ oder "pragmatische" Sichtweise "snc=oHG" vertreten. Gruß, --Gnom (Diskussion) 18:39, 7. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Also erfahre grade zum ersten Mal von Wikidata. In die Interwikis jemals Ordnung zu bringen halte ich für vollkommen illusorisch und habe sämtliche Hoffnungen und Ambitionen in dieser Richtung aufgegeben, insofern … --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 18:51, 7. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Vorschlag[Quelltext bearbeiten]

Was hälst Du davon den Artikel von Peter Arbenz auch nach ihm zu benennen (siehe auch Diskussion)? Gruss--MBurch (Diskussion) 20:36, 11. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Noch ein paar (vergessene?) Importwünsche[Quelltext bearbeiten]

Hi du,

in unserer langen Importliste stehen irgendwie noch ein paar ältere (und bis jetzt ohne Edit) Importwünsche von dir.
Bin mir nicht sicher ob dir da vielleicht niemand Bescheid gegebeben hatte, daß sie da sind?

Willst du die noch bearbeiten oder sollen sie erstmal wieder weg?

LG Lady Whistler /± 22:12, 17. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Vielen Dank für die Nachfrage: Die werden schon noch gebraucht, bin allerdings aktuell etwas zeitknapp … Beste Grüße --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 23:25, 17. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Aufteilung des Reichsvermögens[Quelltext bearbeiten]

Hallo UHT, warum hast du die Kat. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, zumal ohne Begründung, entfernt?--Malabon (Diskussion) 13:48, 27. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Ich habe deine Bearbeitung rückgängig gemacht.--Malabon (Diskussion) 21:19, 28. Apr. 2013 (CEST)Beantworten
Weil es nicht sinnvoll ist, Rechtsthemen nach Rechtsquelle zu systematisieren, wenn sie bereits nach Rechtsgebiet systematisiert sind. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 12:11, 30. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Probleme mit dem Artikel: Lebenslange Freiheitsstrafe[Quelltext bearbeiten]

Hi, ich habe dich über das Portal:Recht gefunden. Ich habe gesehen, daß es einige Probleme mit dem Artikel: Lebenslange Freiheitsstrafe gibt (vgl. Diskussion). Es wäre nett, wenn du dir das auch mal anschauen könntest. Danke--134.99.136.28 12:32, 14. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Namibische Staatsangehörigkeit[Quelltext bearbeiten]

Hallo UHT! Der Artikel befasst sich doch mit dem Staatsnagehörigkeitsrechts, also der Rechtsquelle. Nur weil des Lemma nicht "Staatsangehörigkeitsrecht von Namibia" heißt, ist es doch eine rechtlicher Artikel, oder? Viele Grüße --Chtrede (Diskussion) 11:07, 15. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Staatsangehöritkeitsrecht ist eben keine Rechtsquelle, sondern ein Rechtsgebiet. Die Vorlage wird aber nur für Gesetze benutzt, d.h. z.B. für einen Artikel "Gesetz über die Staatsangehörigkeit" o.ä. Beste Grüße --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 11:36, 16. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Also sobald ich das Lemma in Namibisches Staatsangehörigkeitsrecht umbenenne könnte ich bei gleichbleibendem Inhalt (denn dr Artikel behandelt ja das Recht dazu) die Infobix wieder einbauen? Das wäre seltsam und kontraproduktiv. Viele Grüße --Chtrede (Diskussion) 12:03, 16. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Ähm ... nein. Es ist doch ganz einfach: Die Vorlage:Infobox Gesetz wird bei Gesetzen benutzt. Das heißt: Sie wird nicht benutzt, wenn das Thema des Artikel kein Gesetz, sondern ein Rechtsgebiet oder -institut ist. Beispiel: Schuldrecht (Deutschland) = Rechtsgebiet -> keine Infobox, Bürgerliches Gesetzbuch = Gesetz -> Infobox --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 12:10, 16. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Ok, muss ich ja als Laie nicht verstehen ;-) Folglich müsste sie hier aber auch raus Amtssprache (Namibia) und hier Gesetzliche Zeit in Namibia auch. Wenn ich in einem Artikel ein Gesetz behandelt, müsste meinem Verständnis nach auch die Gesetzesbox dort auftauchen, oder? --Chtrede (Diskussion) 12:23, 16. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Ja, die Info muss bei allen Artikeln raus, deren durch Lemma bestimmtes Thema nicht ein Gesetz ist. Die Inhalte von Gesetzen dürften in fast allen Artikeln mit rechtlichen Berührungspunkten erläutert werden. Dafür ist die Infobox nicht da. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 12:29, 16. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Deshalb nutze ich auch die Vorlage:Infobox Gesetz (Namibia) :-) --Chtrede (Diskussion) 12:47, 16. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Hallo UHT. Ich muss doch nochmal "doof" fragen. Wo ist der Unterschied (außer im Titel des Artikels) zwischen Gesetz über die Zeitbestimmung und Gesetzliche Zeit in Namibia. Beides behandelt ein Gesetz, was die genutzte Zeit in Deutschland bzw. Namibia festlegt. Im D-Artikel ist eine Infobox, im Nam-Artikel nun nicht mehr... --Chtrede (Diskussion) 15:28, 16. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Die grundlegende Abgrenzung steht hier: Artikel über Gesetze sollen im Regelfall keine Ausführungen zu materiellen Rechtslage enthalten, sondern nur über rechtshistorische und rechtspolitische Zusammenhänge des Gesetzes. Eine Enzyklopädie gliedert nämlich das Recht nicht nach Rechtsquellen, sondern nach der Rechtsdogmatik der jeweiligen Rechtsordnung; deshalb kann ein Artikel über ein Rechtsinstitut auch Verweise auf zahlreiche Rechtsquellen enthalten. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 14:36, 17. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Kandidatur Schwere Körperverletzung (Deutschland)[Quelltext bearbeiten]

Hi UHT, da du bei der letzten Kandidatur abgestimmt hast, wollte ich dich fragen, ob du nicht auch diesmal reinschauen willst. Der Artikel wurde seitdem an einigen Stellen überarbeitet. Gruß – Cherryx sprich! 13:37, 23. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Jura-Redaktion[Quelltext bearbeiten]

Hi, kannst du mir sagen wie man mitmachen kann? -- von: Der am Quirinus tanzt um 21:16, 31. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Du meinst die Wikipedia:Redaktion Recht? Die eigentlichen Diskussionen finden unter Portal Diskussion:Recht statt. Dort kannst du selbst geschriebene Artikel vorstellen und um einen kritischen Blick bitten, Fragen zu Artikeln oder der Zusammenarbeit stellen oder Fragen anderer beantworten. Wenn du dort ein paar Mal was geschrieben hast und die Kollegen deinen Namen kennen, bist du ein Teil der Redaktion. Eine formale Mitgliedschaft gibt es nicht. Willkommen im Team und viele Grüße --h-stt !? 13:49, 3. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Darlehen[Quelltext bearbeiten]

Hallo UHT!

Der von dir angelegte Artikel Darlehen wurde zum Löschen vorgeschlagen, da es ihm möglicherweise an Qualität mangelt und/oder die enzyklopädische Relevanz nicht eindeutig im Artikel erkennbar ist. Ob der Artikel tatsächlich gelöscht wird, wird sich im Laufe der siebentägigen Löschdiskussion entscheiden. Bedenke bei der argument- und nicht abstimmungsorientierten Diskussion bitte, was Wikipedia nicht ist. Um die Relevanz besser erkennen zu lassen und die Mindestqualität zu sichern, sollte primär der Artikel weiter verbessert werden. Das wiegt als Argument deutlich schwerer als ein ähnlich aufwändiger Beitrag in der Löschdiskussion.

Du hast gewiss einiges an Arbeit hineingesteckt und fühlst dich vielleicht vor den Kopf gestoßen, weil dein Werk als Bereicherung dieser Enzyklopädie gedacht ist. Sicherlich soll aber mit dem Löschantrag aus anderer Sichtweise ebenfalls der Wikipedia geholfen werden. Grüße, Xqbot (Diskussion) 21:22, 3. Jun. 2013 (CEST) (Diese Nachricht wurde automatisch durch einen Bot erstellt. Falls du zukünftig von diesem Bot nicht mehr über Löschanträge informiert werden möchtest, so trage dich hier ein.)Beantworten

GmbH[Quelltext bearbeiten]

Guten Morgen UHT, ich habe gerade Deine Änderungen in GmbH gesehen. Das war genau das, was ich mir mit meiner Anmerkung unter Portal:Wirtschaft/Wartung#Gesellschaft_mit_beschr.C3.A4nkter_Haftung vorgestellt habe. Vielen Dank also für diese deutliche Verbesserung. :-) Schöne Grüße, Yellowcard (Diskussion) 08:59, 7. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Vielen Dank! Hilfe beim weiteren Ausbau ist übrigens immer willkommen. Beste Grüße --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 10:56, 7. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Dein Importwunsch zu Volksverhetzung[Quelltext bearbeiten]

Hallo UHT,

dein Importwunsch ist erfüllt worden. Es wurde folgende Seite angelegt:

Viel Spaß wünscht --Brackenheim 15:48, 13. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Bitte um Anpassung[Quelltext bearbeiten]

Hallo UHT, deine Änderung im Artikel Recht Saudi-Arabiens hat eine defekte Weiterleitung Grundordnung des Königreiches Saudi-Arabien erzeugt. Diese bitte auf ein sinnvolles Ziel anpassen. Da du zudem die Seite verschoben hast, bitte nicht vergessen »diese Links« ebenfalls auf das neue Ziel anzupassen. Vielen Dank im Voraus. --Liebe Grüße, Lómelinde Diskussion 08:02, 28. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Hallo UHT, sorry wenn ich noch einmal nerve, aber die Weiterleitung ist noch immer defekt und steht seit einem Monat auf dieser Liste, ob du das wohl freundlicherweise mal anpassen würdest, damit sie dort nicht mehr gelistet wird. --Liebe Grüße, Lómelinde Diskussion 18:10, 29. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Dein Importwunsch zu Versuch (Strafrecht)[Quelltext bearbeiten]

Hallo UHT,

dein Importwunsch ist erfüllt worden. Es wurde folgende Seite angelegt:

Viel Spaß wünscht --Brackenheim 17:14, 19. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Volksverhetzung 1234[Quelltext bearbeiten]

Hallo UHT, sag mal, was planst du denn da gerade? Gruß --Wunderstürmer (Diskussion) 20:45, 31. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Das hier --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 12:21, 1. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Redaktion Musik[Quelltext bearbeiten]

Einladung in die Redaktion Musik
(Du erhältst diese Einladung, weil du in einer der Mitarbeiterlisten des Wikipedia-Musikbereichs eingetragen bist.)

Hallo UHT!

Der Musikbereich der Wikipedia wurde neu organisiert. Die drei bisherigen Mitarbeiterlisten (Mitarbeiter/Berater/Ansprechpartner) wurden an dieser Stelle gesammelt und sollen in nächster Zeit durch eine einheitliche und aktuelle Liste ersetzt werden. Wenn du an einer allgemeinen Mitarbeit im Musikbereich interessiert bist, lade ich dich herzlich ein, dich mit deinen besonderen Interessen an dieser Stelle einzutragen!

Mit freundlichen Grüßen
--XanonymusX (Diskussion) 12:10, 29. Nov. 2013 (CET)Beantworten