Benutzerin:Aquilea Pumila/Arbeitsblatt 5

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Die Fuldische Mark war ein historisches Territorium in Hessen.

Lage[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Wetterau gelegen umfasste sie im Kern die elf Gemeinden Berstadt, Bingenheim, Bisses, Blofeld, Dauernheim, Echzell, Reichelsheim, Schleifeld, Schwalheim, Schwalheimer Hof und Steinerstädt. Verwaltungsmittelpunkt der Fuldischen Mark war Bingenheim, ein Kreuzungspunkt mittelalterlicher Fernstraßen.

Im Verlauf der Jahrhunderte werden zeitweilig auch Bellmuth, Burkhards, Effolderbach, Michelbach, Ulfa und Wingershausen sowie einige wohl heute nur noch als Wüstungen nachweisbaren Orte (z. B. Nübel) als zur Fuldischen Mark gehörend beurkundet [1], wie auch die ebenfalls dem Kloster Fulda gehörenden Besitzungen Heuchelheim, Leidhecken und Schwickartshausen.

Name[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Bezeichnung Fuldische Mark entstand aufgrund der ständischen Zugehörigkeit dieses in der Wetterau gelegenen Gebietes zum Kloster Fulda.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Burg Bingenheim nebst etwa 187 dazugehörenden Gütern kam im Jahr 817 als Schenkung bzw. im Kaiser Ludwigs des Frommen Tausch gegen andere Güter zum Kloster Fulda.[2]

Um diese Burg herum entstand in den folgenden Jahrhunderten die sogenannte Fuldische Mark, wobei die Burg Bingenheim im Besitz des Klosters Fulda verblieb und die Vogtei als Lehen an weltliche Herren gegeben wurde. Die Hauptaufgabe der Vögte bestand in der Ausübung der Landgerichtsbarkeit im Auftrag der fuldischen Äbte, wofür sie die halben Ländereien für sich beanspruchen konnten.

Anfangs waren dies wohl Grafen von Nürings, um die Mitte des 11. Jahrhunderts ist Volkold I. von Malsburg (* um 1040, † 1097) beurkundet, der seit diesem Zeitpunkt als fuldischer Vogt in Bingenheim amtierte und Begründer des gräflichen Hauses von Nidda und der Grafschaft Nidda wurde. Dieses erlosch bereits im Jahr 1206 im Mannesstamm.

In der Folgezeit wurden vom Kloster Fulda Burgmannen zur Verwaltung der fuldischen Mark eingesetzt. Ein Teil der Lehen war im Besitz der Herren von Münzenberg. Mit deren Aussterben kam der Besitz 1255 an die Falkensteiner und 1311 an die Grafschaft Ziegenhain. 1450 ging diese ebenfalls durch Erbschaft in der Landgrafschaft Hessen auf.

Die Anteile des Klosters Fulda blieben zunächst in dessen Besitz. 1357 erhielt der fuldische Fürstabt Heinrich VII. von Kaiser Karl IV. die Erlaubnis, den vor der Burg gelegenen Ort zur Stadt zu erheben, zu ummauern und Märkte abzuhalten, jedoch wurde dies nie umgesetzt.

1423 wurden die klösterlichen Anteile an der Fuldischen Mark – Bingenheim, Reichelsheim, Echzell, Dauernheim, Blofeld und Leidhecken - für 26.500 Gulden an Philipp von Nassau veräußert. 1570 verkauften die Nassauer die Fuldische Mark mit Ausnahme von Reichelsheim an Landgraf Ludwig IV.. Als dazu gehörend wurden beurkundet: Schloß Bingenheim sowie die Dörfer Bingenheim, Echzell, Berstadt, Dauernheim, Blofeld, Leidhecken und Gelten. Ab diesem Zeitpunkt befand sich die Fuldische Mark rechtlich in einer Hand.

Im Zuge der Teilung der Landgrafschaft Hessen 1567 fiel die Fuldische Mark an die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, der Name wurde als landrechtliche Verwaltungsbezeichnung weitergeführt.

Mit der Erhebung der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt zum Großherzogtum Hessen infolge der Gründung des Rheinbundes kam es zu weitreichenden Verwaltungsreform. Mit der am 17. Dezember 1820 eingeführten Verfassung des Großherzogtums Hessen beendete Großherzog Ludwig I. den Absolutismus in seinem Staat zugunsten einer konstitutionellen Monarchie wurde eine umfassende verwaltungsrechtliche Neuordnung umgesetzt. Die Fuldische Mark mit dem Kernort Bingenheim sowie den Gemeinden Berstadt, Blofeld, Dauernheim, Echzell und Leidhecken bildete 1820/21 das Amt Bingenheim; dieses ging 1821 im Landratsbezirk Nidda bzw. ab dem Kreis Nidda auf.[3]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Helfrich Gerhard Wenck: Hessische Landesgeschichte. Zweiter Band. Mit einem Urkundenbuch. Frankfurt und Leipzig: Varrentrapp und Wenner 1789, S. 502.
  2. Johann Ernst Christian Schmidt: Geschichte des Großherzogthums Hessen. Zweyter Band. Gießen: Verlag Georg Friedrich Heyer, 1819 (S. 112–113)
  3. Historisches Ortslexikon: Bingenheim.

Links[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Ulrich Hussong: Die fuldische Mark in der Wetterau. In Otto Dascher (Hrsg.): Nidda. Die Geschchte einer Stadt und ihres Umlandes. Gießen 2003 (2).
  • Rudolf Knappe: Mittelalterliche Burgen in Hessen: 800 Burgen, Burgruinen und Burgstätten. 3. Aufl. Wartberg-Verlag, Gudensberg-Gleichen 2000, ISBN 3-86134-228-6, S. 348f.
  • Karl E. Demandt: Geschichte des Landes Hessen. Kassel, Stauder 1980 (Nachdruck von 1972). ISBN 3-7982-0400-4, S. 336 ff.