Benutzerin:Kritzolina/Psychosoziale Prozessbegleitung

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Psychosoziale Prozessbegleitung ist ein Aufgabenfeld der Sozialen Arbeit, das Unterstützung für Opfer von Gewaltkriminalität während eines Straf- oder Zivilprozesses bietet. In Österreich gibt es seit 2005 gesetzliche Vorschriften, die den Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung regeln.[1] In Deutschland wurde ein gesondertes Gesetz zur psychosozialen Prozessbegleitung (Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (PsychPbG)) im Dezember 2015 beschlossen.[2]

Hintergrund[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Europäische Union hat in der Richtlinie 2012/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates festgehalten, dass sie dem Schutz von Opfern von Straftaten eine hohe Bedeutung beimisst. Die Richtlinie beschäftigt sich unter anderem mit der Einführung von Mindeststandards zum Schutz und zur Unterstützung dieser Personengruppe. Mit dieser Richtlinie erkennt die Europäische Union an, dass Strafverfahren für die Opfer sehr belastend sein können. Daraus resultierend wird der Schutz und die Unterstützung der Opfer zu einer Aufgabe der einzelnen Mitgliedstaaten erklärt. In Artikel 8 der Richtlinie wird unter anderem bestimmt, dass die Mitgliedstaaten einen kostenlosen Zugang zu Opferunterstützungsdiensten während der Strafverfahrens zu gewährleisten haben.[3]

Die psychosoziale Prozessbegleitung kann als eine spezialisierte Dienstleistung in diesem Rahmen verstanden werden.[4]

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hinweis auf die Opferhilfe und das Opferhilfegesetz? Dürften Vorläufer gewesen sein.

Rechtlicher Rahmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Rechtlicher Rahmen in Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Rechtlicher Rahmen in Österreich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Qualitätsstandards[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Deutschland begann der Bundesverband Psychosoziale Prozessbegleitung e.V. mit der Erarbeitung von Standards für die Qualitätssicherung im Bereich der psychosozialen Prozessbegleitung. Im Verlauf von 5 Jahren trugen Praktikerinnen und Praktiker der psychosozialen Prozessbegleitung, die vom Institut Recht Würde Helfen ausgebildet wurden, ihre Erfahrungen zusammen und leiteten daraus die folgenden Standards ab:

Aufgaben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Prozessbegleitung – Grundlagen. Bundesministerium für Justiz, Juni 2016, abgerufen am 16. Dezember 2016.
  2. Bundesverband Psychosoziale Prozessbegleitung e.V. (BPP). Bundesverband Psychosoziale Prozessbegleitung e.V. (BPP), abgerufen am 16. Dezember 2016.
  3. Richtlinie 2012/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates. (PDF) Europäische Union, abgerufen am 17. Dezember 2016.
  4. Neuregelungen zur psychosozialen Prozessbegleitung: Ein Meilenstein für den Opferschutz im Strafverfahren. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 11. Februar 2015, abgerufen am 17. Dezember 2016.