Benutzerin:Mosellaenderin/Spielwiese/Ticketsystem Deutschland

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Dies ist das fiktive nationale Ticketsystem Deutschland.

Funktionsweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im nationalen Ticketsystem Deutschland muss man zwischen Fahrkarten dreierlei Arten unterscheiden:

  • Einzelkarten (Grundfarbe orange),
  • Zeitkarten (Grundfarbe blau),
  • und Fernverkehrskarten (Grundfarbe rot).

Einzelkarten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In die Kategorie "Einzelkarten" gehören (beispielhaft) Kurzstreckentickets, Einzeltickets, Mehrfahrtentickets (etwa das 4er-Ticket in Köln), Tagestickets, u.U. Mehrtagestickets, Wochentickets und Monatstickets für den jeweiligen Verband mit der gewählten Reichweite. Je nach Verbund können Wochen- und/oder Monatstickets aber auch in die Kategorie der "Zeitkarten" gehören. Einzelkarten sind nicht personengebunden. Deren Geltungsbereich kann man mit einem einzelnen Übergangszuschlag für einzelne Strecken erweitern.

Zeitkarten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In die Kategorie "Zeitkarten" gehören vor allem "besondere" Fahrkarten, wie Schülertickets, Studententickets, Tickets für Azubis, Jobtickets, Seniorentickets, sowie je nach Verbund auch Wochen- und/oder Monatstickets. Auch der Deutschlandpass, ein Jahresticket für den ÖPNV in ganz Deutschland (mit möglicher einzelner oder genereller Aufstufung für den Fernverkehr) gehört zu den Zeitkarten. Zeitkarten sind immer personengebunden. Üblicherweise muss man zu den Zeitkarten zur Berechtigungsprüfung seinen Personalausweis oder seine Berechtigungskarte (z.B. Schülerausweis) mitführen. Meist kann mit Zeitkarten der gesamte Verbundbereich oder Teile von diesem befahren werden. Den Geltungberech kann man deutschlandweit mit einem einzelnen Übergangszuschlag für einzelne Strecken oder mit einem dauerhaften Zuschlag für eine auszuwählende Region erweitern. Der Zuschlag orientiert sich dann am Tarif des vorherrschenden Verkehrsverbundes. Auch kann man Tickets anderer Verkehrsverbünde auf seine Zeitkarte laden, sofern man das möchte. Mit Zeitkarten kann man auch das städtische Fahrradleihsystem aller Städte sowie das DB-System "Call a Bike" vergünstigt nutzen.

Fernverkehrskarten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Fernverkehrskarten sind Fahrkarten, mit denen man als Fernverkehrszüge ausgewiesene Züge nutzen kann. Diese Kategorie ist notwendig, da man mit den erweiterten Einzelkarten keine Fernverkehrszüge nutzen kann. Auf "Zeitkarten" kann man hingegen auch Fernverkehrstickets buchen.

Technik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Alle Tickets werden als E-Tickets ausgegeben. Die Automaten sind dabei vereinheitlicht, sodass man z.B. auf allen Automaten an der gleichen Stelle Tickets auf seine persönliche Zeitkarte laden kann. An Bahnhöfen, an U-Bahnhaltestellen sowie an einigen Stadt- und Straßenbahnhaltestellen sind Bahnsteigsperren vorhanden, die ein versehentliches Schwarzfahren verhindern sollen. Auch beim Aussteigen muss man durch diese Bahnsteigsperren durch, Einzeltickets werden dabei wieder eingezogen, es sei denn, sie berechtigen noch zu weiteren Fahrten. Das Einziehen muss man daher beim Durchgehen durch die Bahnsteigsperre exziplit verlangen (Knopf drücken). Sollte man über die Reichweite seines Tickets hinausgefahren sein, wird dies vom System erkannt, man muss dann an einem vorhandenen Nachzahlautomaten vor der Bahnsteigsperre nachzahlen. Wenn keine Bahnsteigsperren vorhanden sind, muss man dennoch an einem Scanner am Fahrzeug ein- und auschecken.

Fahrten im Nahverkehr (Buchung)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wenn man im Nahverkehr außerhalb der eigenen Gemeinde fahren möchte, gibt es drei Möglichkeiten: Entweder man kann seine Fahrstrecke schon im Voraus festlegen und bezahlen (kann im Internet, im Kundencenter oder an einem Automaten geschehen). Die Fahrstrecke wird dann für 2 Monate gespeichert, innerhalb dieser zwei Monate muss man seine Reise antreten, da sie sonst gelöscht wird. Außerdem kann man eingetragene Fahrten auch selbstständig löschen. In beiden Fällen werden einem die Kosten rückerstattet. Oder man kann für die einzelnen Orte im Verkehrsverbund die jeweilige, wenn auch meist teurere (aber einfachere) Preisstufe anwählen. Drittens kann man die Fahrstrecke auch automatisch abrechnen lassen, indem man vorher diese Möglichkeit aktiviert (Internet, Kundencenter, Automat) und seine Bankdaten diesbezüglich zur Verfügung stellt. Dann müsste man lediglich an den Haltestellen ein- und auschecken. Nachteil wäre allerdings, dass man bei Einzelkarten auf seine Anonymität verzichten müsste. Um zu kontrollieren, ob auch die gebuchte Strecke gewählt wurde, existieren hinter und vor jedem/r Bahnhof / Haltestelle sowie an Verbundsgrenzen Messstellen, die prüfen, ob das Ticket für diese Fahrt gültig ist. Diese Prüfung findet jedoch nur hinter dem / der Einstiegsbahnhof/-haltestelle, an Verbundsgrenzen sowie vor und evtl. hinter dem /der Zielbahnhof/-haltestelle statt. Eventuelle Graufahrten können so erkannt werden.

Fahrten im Fernverkehr (Buchung)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Strecken im Fernverkehr sind allgemein streckengebunden und müssen - wie bei den Nahverkehrtickets - bereits im Voraus festgelegt werden. Eine Sitzplatzreservierung ist dabei immer inkusive. Sollte man auf seiner gebuchten Strecke einen Zug verpasst haben, darf man ohne Mehrkosten einen späteren Fernverkehrszug (sofern noch Plätze frei sind) oder einen auf gleicher Strecke verkehrenden Nahverkehrszug verwenden, wobei einem bei letzterem Kosten rückerstattet werden, da man mit einem Nahverkehrszug sein Ziel vermutlich langsamer erreicht, als mit einem Fernverkehrszug (die Zeit bestimmt ja den Fernverkehrspreis). Sollte man nach einem verpassten Anschluss allerdings eine andere Strecke als die gebuchte wählen wollen, muss man dies am Umsteigebahnhof auf den auf einer anderen Strecke verkehrenden Zug umbuchen (wobei sich der Preis entsprechend ändern kann). Eine Gültigkeitsprüfung findet auch hier statt und auch eine automatische Abbuchung der Fahrstrecke (siehe oben) ist hier möglich.

Aufbau / Tarife[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Innerverbundlich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Innerhalb einer Gemeinde gelten für die einzelnen Tickets Fixpreise. Wenn man über die Grenze einer Gemeinde hinausfahren möchte, wird der Preis für die Strecke von der eigenen Gemeindegrenze bis zur Verkehrsverbundsgrenze via einem Kilometerpreis von 10ct berechnet. Als Maximalpreisgrenze gilt dabei jeweils das entsprechende Ticket der entsprechenden Preisstufe. Man kann jedoch auch nach Preisstufen abrechnen lassen.

Außerverbundlich (innerhalb des eigenen Landestarifes)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Um "Einzelkarten" außerhalb des eigenen Verkehrsverbundes nutzen zu können, wird zuerst der Preis für die Strecke von der eigenen Gemeindegrenze bis zur Verkehrsverbundsgrenze via einem Kilometerpreis von 10ct berechnet. Als Maximalpreisgrenze gilt dabei jeweils das entsprechende Ticket der entsprechenden Preisstufe. Ab der Verbundgrenze zahlt man dann bis zu seinem Ziel einen Kilometerpreis von 10ct, wobei der Preis bis maximal auf die Höhe des Limits des entsprechenden Landestickets steigen darf (z.B. Einzelticket NRW, 19€) (wobei nur das Landesticket zur Berechnung herangezogen werden kann, welches man bereits als Einzelkarte des Verbundes besitzt.). Auch kann man auf seine "Einzelkarte" "Einzelkarten" eines anderen Verkehrsverbunds laden. Um "Zeitkarten" außerhalb des eigenen Verkehrsverbundes nutzen zu können, zahlt man ab Verbundgrenze bis zu seinem Ziel einen Kilometerpreis von 10ct, wobei der Preis bis maximal auf ein noch festzulegendes Limit steigen darf.

Außerverbundlich (außerhalb des eigenen Landestarifes)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Außerverbundlich zahlt man, sowohl mit "Einzelkarten" als auch mit "Zeitkarten" außerhalb des Landestarifes einen Kilometerpreis von 10ct, wobei dieser auf sehr langen Fahrstrecken degressiv aufgebaut ist. Um ein Ticket außerhalb des Landestarifes nutzen zu können, wird zuerst der Preis für die Strecke von der eigenen Verkehrsverbundsgrenze bis zur Landesgrenze via einem Kilometerpreis von 10ct berechnet.

Fernverkehr[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Für den Fernverkehr werden die Nahverkehrstarife zuzüglich eines Zuschlags, der davon abhängt, wie groß der Zeitvorteil in Minuten gegenüber dem schnellsten Nahverkehrszug auf der gleichen Strecke ist, zur Preisbildung der Fernverkehrspreise gewählt. Dabei wird die Gesamtstrecke zur Berechnung hinzugezogen, nicht u.U. die einzelnen Zwischenbahnhöfe des Fernverkehrszug. Sollte auf der Strecke kein Nahverkehrszug verkehren, wird die nächstschnellste übliche Nahverkehrsstrecke zur Berechnung hinzugezogen.

Beispielstrecken[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Köln Hbf – Düsseldorf Hbf (via Leverkusen / Nahverkehr): xx,xx€
Köln Hbf – Frankfurt Hbf (Nahverkehr): xx,xx€ (3:16 h)
Köln Hbf – Frankfurt Hbf (Rechte Rheinstrecke): xx,xx€ (2:19 h) (57 Min. schneller) (20ct pro Minute früherer Ankunft)
Köln Hbf – Frankfurt Hbf (Schnellfahrstrecke): xx,xx€ (1:18 h) (1 h 58 Min. schneller / 118 Min. schneller)

Anmerkung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In allen beschriebenen Fällen kann man darüber hinaus auch einen Zuschlag für die 1. Klasse buchen.