Beratungslehrkraft

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Beratungslehrkräfte sind Lehrkräfte aller Schularten, die eine zusätzliche pädagogisch-psychologische Qualifikation aufweisen.[1] Ausbildung und Tätigkeitsfeld sind in Deutschland je nach Bundesland gesondert geregelt. Allgemeine Aufgabenfelder von Beratungslehrkräften sind Schullaufbahnberatung, pädagogisch-psychologische Beratung, Beratung von Schule und Lehrkräften, die Zusammenarbeit mit anderen Beratungsdiensten sowie Öffentlichkeitsarbeit.[2] Sie unterstützen Schulleitung, Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte und Schüler bei Lern-, Leistungs- und Verhaltensschwierigkeiten sowie erzieherischen Problemen. Sie beraten zu Fragestellungen des Bildungsweges von Schülern. Beratungslehrkräfte bieten Beratung in der Gruppe sowie Einzelfallhilfe an. Sie arbeiten auf der Grundlage psychologisch-pädagogischer Erkenntnisse und Methoden und beraten auf der Basis wissenschaftlicher Theorien und Modelle.[3] Eine Abgrenzung zur Tätigkeit eines Schulpsychologen ist schwierig.[4]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Beratungslehrer. Abgerufen am 8. Februar 2024.
  2. Bürgerservice - 2. Aufgaben der Beratungslehrkraft. Abgerufen am 8. Februar 2024.
  3. Was ist Schulberatung? Abgerufen am 8. Februar 2024.
  4. Beratungslehrer. Abgerufen am 8. Februar 2024.