Beschusswesen

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Beschusswesen ist ein Sammelbegriff für Aufgaben wie der Beschussprüfung, die von Prüfstellen zur Feststellung der Sicherheit und Normgerechtigkeit von Schusswaffen, Munition und Schutzwaffen wahrgenommen wird. In Deutschland sind die Prüfstellen den deutschen Beschussämtern angegliedert. Diese sind ihrerseits im internationalen Verbund der zertifizierten C.I.P.-Prüfstellen.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Geschichte des Beschusswesens ist eng mit der Entwicklung und der Forderung nach der Sicherheit von Schusswaffen verbunden. Bei den ersten Schusswaffen hafteten die Büchsenmacher und Büchsenmeister auch mit ihrem Leben für die Sicherheit der Waffen.[1] Es war üblich, dass die Waffen ihren Erstbeschuss bei ihnen erhielten. Bereits im 15. Jahrhundert setzten einige Städte eine Beschusspflicht für Feuerwaffen durch die in ihrem Einflussbereich produziert und verkauft wurden. Vorreiter war hier der Stadtrat von Nürnberg, der mit der Beschusspflicht vor allem die Qualitätssicherung der in der Stadt hergestellten Feuerwaffen und damit die Sicherung des guten Rufes der Stadt sowie seiner Erzeugnisse verfolgte.[2] Im 18. und 19. Jahrhundert wurde das Abnahme- und Beschusswesen im Wesentlichen auf Betreiben des Militärs weiterentwickelt. Schwerpunkte bei der Normierung finden sich zunächst in artilleristischen Bereichen. Es finden sich aus etlichen militärischen Quellen Anweisungen zur Beschussprüfung. Erwähnenswert darunter sind:

  • Niederlande
    • Menno van Coehoorn, Werke des Artillerie- und Festungsbaumeisters zur Artillerie
    • Kriegsministerium (Departement van Oorlog), Vorschriften zum militärischen Beschuss, 1815[3]

Die Entwicklung des Beschusswesens teilte sich Ende des 19. Jahrhunderts in militärische Abnahmen und Prüfungen für den Bereich der zivil genutzten Feuerwaffen und Munition.

Entwicklung im 20. Jahrhundert[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Entwicklung des Beschusswesens im 20. Jahrhundert ist wegen des erheblichen technischen Fortschritts, wegen zwei Weltkriegen und wegen zahlreichen staatsrechtlicher Wechseln sehr unübersichtlich. Nähere Informationen finden sich innerhalb der Artikel zu den Beschussämtern und im Artikel Beschussprüfung. Bemerkenswert ist die Zahl der unterschiedlichsten Beschussmarken, im 20. Jahrhundert verwendet wurden. Ältere Beschussmarken sind in diversen Ländern weiterhin gültig.

Übersicht von deutschen Beschussmarken zum Nitrobeschuss:

Situation zum Ende des 20. Jahrhunderts[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die den meisten europäischen Staaten haben sich zur einheitlichen Gestaltung des Beschusswesens als Mitglieder der Commission Internationale Permanente pour l’Epreuve des Armes à Feu Portatives verpflichtet. Im amerikanischen Raum übernimmt die SAAMI als Herstellerorganisation ähnliche Aufgaben, wobei dort für den zivilen Bereich keine Beschussprüfungen vorgesehen sind. Das Beschusswesen im militärischen Bereich wird von den Streitkräfteorganisationen der einzelnen Staaten wahrgenommen.[6] Normen dazu finden sich für die NATO beispielsweise heute in STANAG-Vorschriften.

Entwicklung im 21. Jahrhundert[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der technische Fortschritt im 21. Jahrhundert brachte einige kleine Änderungen wie beispielsweise die Anbringung der Beschussmarken mit Lasergravur auf den Waffen. Nach wie vor wird jede einzelne Waffe geprüft.

Aufgaben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hauptaufgabe des Beschusswesens ist die Sicherheit von Schusswaffen und Munition. In der Bundesrepublik Deutschland wird dies durch das Beschussgesetz geregelt. Zusätzliche Aufgaben finden sich in Teilbereichen des Beschusswesens zu geeigneten Schutzwaffen, rechtlichen Betrachtungen und in der Normierung dieser Fachgebiete. Einzelaufgaben und Disziplinen, die dabei beachtet werden, finden sich in:

Diese Aufgaben werden in Deutschland hauptsächlich von Beschussämtern wahrgenommen[7][8] und bezüglich der Schutzwaffen von der Vereinigung der Prüfstellen für angriffshemmende Materialien und Konstruktionen unterstützt. International werden diese Aufgaben von den Mitgliedsorganisationen der C.I.P. wahrgenommen.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Neslihan Asutay-Effenberger/Ulrich Rehm (Hrsg.): Sultan Mehmet II. - Eroberer Konstantinopels - Patron der Künste, Böhlau Verlag, Köln 2009 ISBN 978-3-412-20255-2, Seiten 211 ff. „Mehmets Kanonenmeister Urban und sein Riesengeschütz vor der Landmauer von Konstantinopel“ (eingesehen am 16. September 2010) Buchvorschau
  2. Johannes Karl Wilhelm Willers: Die Nürnberger Handfeuerwaffe bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts (= Schriftenreihe des Stadtarchivs Nürnberg. Nr. 11). Stadtarchiv Nürnberg, 1973.
  3. Kriegsministerium Niederlande, Vorschriften zum militärischen Beschuss, 1815 (eingesehen am 16. September 2010)
  4. Inspection and proof of naval guns, 1866 (engl. eingesehen am 16. September 2010) (Memento vom 19. Januar 2017 im Internet Archive)
  5. Marking small arms, 1866 (engl. eingesehen am 17. September 2010) (Memento vom 19. Januar 2017 im Internet Archive)
  6. UK-Ministry of Defence Defence Standard, Proof of Ordnance, Munitions, Armour and Explosives (engl. eingesehen am 17. September 2010) (PDF, 357 kB) (Memento vom 16. März 2011 im Internet Archive)
  7. Beschusswesen in Schleswig-Holstein, Übersicht der Aufgabenbereiche (eingesehen am 16. September 2010; PDF; 365 kB) (Memento vom 4. März 2016 im Internet Archive)
  8. Beschussamt Ulm, Übersicht der Aufgabenbereiche (eingesehen am 16. September 2010) (Memento vom 12. April 2010 im Internet Archive)

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Beschussmarken – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien