Bestrahlungsplanung

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Unter der Bestrahlungsplanung versteht man im Rahmen der Strahlentherapie die Ausarbeitung eines individuellen Plans zur Eingrenzung des Tumors und der gleichzeitigen Schonung des gesunden Gewebes.

Durchführung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Planung beruht in der Regel auf einem computergestützten Planungssystem sowie auf zuvor gemachten CT-Aufnahmen des Patienten.

In Deutschland ist für die Bestrahlungsplanung nach Strahlenschutzverordnung[1], bzw. Röntgenverordnung[2][3] ein sogenannter „Medizinphysik-Experte“ verantwortlich. Um die Toleranzgrenzen der Organe nicht zu überschreiten, werden mittels der Mehr-Felder-Technik aus unterschiedlichen Winkeln Teildosen appliziert (auch isozentrische Bestrahlung genannt).

Ziel[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ziel der Bestrahlungsplanung ist es, den Tumor mit einer relativen Dosis (meist 95 %) einzugrenzen und das gesunde Gewebe durch Hilfsmittel wie zum Beispiel der Mehr-Felder-Technik bestmöglich zu schonen.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Strahlenschutzverordnung § 81 Absatz 3
  2. Röntgenverordnung § 3 Absatz 3, Abschnitt 2c
  3. Röntgenverordnung § 27