Betriebsferien

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Als Betriebsferien bezeichnet man eine Zeit, in der ein Unternehmen zeitlich befristet stillgelegt wird. Meist dauern Betriebsferien zwei oder drei Wochen an. Die Zeit und Dauer der Betriebsferien werden vom Arbeitgeber oder Chef des Unternehmens festgelegt, wobei dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht eingestanden werden muss.

Bei der Wahl des Zeitraums der Betriebsferien müssen die Anliegen der Arbeitnehmer berücksichtigt werden. [1]

Ziel des einheitlichen Urlaubs für alle Mitarbeiter eines Betriebs ist es, dass die Produktion geschlossen stillgelegt werden kann. Daraus resultiert, dass die restliche Urlaubszeit für die Arbeitnehmer im Jahr so gering ist, dass ein Produktionsausfall durch Urlaub von wichtigen Mitarbeitern ausgeschlossen ist.

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Urteil des Bundesarbeitsgerichts
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