Bezirk Sankt Veit (1854–1868)

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Der Bezirk Sankt Veit war ein von 1854 bis 1868 bestehender Gemischter Bezirk im Herzogtum Kärnten. Der Sitz des Gemischten Bezirksamts war im Rathaus[1] in Sankt Veit an der Glan.

Zuständigkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Bezirksamt Sankt Veit war für Verwaltungsaufgaben und für Gerichtsaufgaben der untersten gerichtlichen Instanz zuständig und war somit ein sogenanntes Gemischtes Bezirksamt.

Als Untersuchungsgericht war das Bezirksamt Sankt Veit auch für die Bezirke Althofen, Eberstein und Gurk zuständig.[2]

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Zuge der Reformen in Österreich nach der Revolution 1848/1849 wurden als neue Behörden die Bezirkshauptmannschaften für die politische Verwaltung sowie die Bezirksgerichte als unterste gerichtliche Instanz geschaffen. Diese Trennung von Verwaltung und Gerichtsbarkeit blieb aber nicht lange aufrecht: 1854 wurden die Bezirkshauptmannschaften und die Bezirksgerichte wieder aufgelöst und stattdessen Bezirksämter geschaffen, die in den meisten Fällen sowohl für politische als auch für gerichtliche Aufgaben zuständig waren und daher Gemischte Bezirksämter genannt wurden. 1868 stellte man die Trennung zwischen Verwaltung und Gerichtsbarkeit wieder her.

Das Gemischte Bezirksamt Sankt Veit nahm seine Tätigkeit am 31. Oktober 1854 auf. Per 31. August 1868 wurde es aufgelöst.

Die politische Verwaltung wurde danach wieder durch die Bezirkshauptmannschaft Sankt Veit ausgeübt, und für die Gerichtsbarkeit wurde das Bezirksgericht Sankt Veit zuständig.

Größe[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gemeinden[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Bezirk Sankt Veit umfasste folgende Gemeinden:

Fläche[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Bezirk hatte eine Fläche von etwa 300 km².

Einwohner[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Bezirk hatte 15 053 Einwohner.[3]

Beamte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Vorsteher: Landesgerichtsrat Carl Werzer
  • Adjuncten: Rochus Strauss, Paul Nepozitek
  • Actuar: Theodor Meninger Ritter von Lerchenthal[3]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Walter Wohlfahrt: Über das Richteramt in St. Veit
  2. Handbuch für das Herzogthum Kärnten auf das Jahr 1865. Ferdinand von Kleinmayr, Klagenfurt. S. 68.
  3. a b Handbuch für das Herzogthum Kärnten auf das Jahr 1865. Ferdinand von Kleinmayr, Klagenfurt. S. 44.