Bildungskredit

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Der Bildungskredit ist ein von der KfW vergebenes Darlehen, das in der Endphase von Studium und Ausbildung den Antragsteller finanziell unterstützt. Grundlage für den Bildungskredit ist die Richtlinie für die Vergabe des Bildungskredits des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Der Bildungskredit wird im Gegensatz zum BAföG unabhängig von eigenen Einkünften und Vermögen sowie unabhängig vom Einkommen der Eltern vergeben. Die maximale Höhe des Bildungskredits beträgt 7.200,- EUR, wobei die Auszahlung des Kredits grundsätzlich nicht als Einmalzahlung, sondern in Raten je 300,- EUR erfolgt. Abweichend davon können bis zu 1.800,- EUR auf Antrag für Einmalaufwendungen (z.B. Laptop, Reisekosten Auslandssemester) in einer Summe ausgezahlt werden.

[Bearbeiten] Antrag und Förderbedingungen

Die Beantragung des Bildungskredits erfolgt über das Bundesverwaltungsamt (BVA). Voraussetzung für die Antragsgewährung sind u.a. die Einhaltung der Förderbedingungen für den Bildungskredit.

[Bearbeiten] Verzinsung und Tilgung

Die Verzinsung erfolgt am Ende eines jeden Quartals. Der Zinssatz richtet sich nach der Höhe des 6-Monats-Euribor (Zinssatz Euribor + 1%) und wird jeweils am 01.04. und 01.10. für 6 Monate festgeschrieben. In den ersten vier Jahren werden die Zinsen gestundet. Ab Tilgungsbeginn ist der Bildungskredit in Raten von 360,- EUR je Quartal (= 120,- EUR/Monat) zurückzuzahlen. Der Kreditnehmer erhält alle sechs Monate einen Kontoauszug, aus dem die aufgelaufenen Zinsen sowie der Tilgungsfortschritt ersichtlich sind.

Historische Zinssätze (nominal):

01.04.2005 3,25%
01.10.2005 3,22%
01.04.2006 4,03%
01.10.2006 4,61%
01.04.2007 5,10%
01.10.2007 5,84%
01.04.2008 5,96%
ab 01.10.2008 6,37%

[Bearbeiten] Weblinks

Informationen zum Bildungskredit beim Bundesverwaltungsamt

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