Brexit-Steuerbegleitgesetz

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Basisdaten
Titel: Gesetz über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union
Kurztitel: Brexit-Steuerbegleitgesetz
Abkürzung: Brexit-StBG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Steuerrecht, Wirtschaftsrecht
Erlassen am: 25. März 2019 (BGBl. I S. 357)
Inkrafttreten am: 29. März 2019
GESTA: D021
Weblink: Text des Gesetzes
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Gesetz über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Steuerbegleitgesetz – Brexit-StBG) vom 25. März 2019 ist ein Artikelgesetz, das verschiedene Steuergesetze und Vorschriften betreffend den Finanzmarkt mit Wirkung zum 29. März 2019 geändert hat. Ziel des Gesetzes ist, die Auswirkungen des Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union gesetzlich abzubilden, da regelmäßig auf Grund des unionsrechtlichen Primär- und Sekundärrechts für EU-/EWR-Sachverhalte günstigere Rechtsfolgen vorgesehen sind als für Drittstaaten-Sachverhalte.[1]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Entwurf eines Gesetzes über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Steuerbegleitgesetz – Brexit-StBG) (Memento des Originals vom 9. Juli 2019 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bundesfinanzministerium.de S. 1