Bundesstaatsklausel
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In der Praxis ist es bei multilateralen Verträgen anerkannt, dass Bundesstaaten unter dem Vorbehalt einer sog. Bundesstaatsklausel Verträge abschließen. Durch die Klausel kann ein Bundesstaat die Erfüllung seiner völkerrechtlichen Verpflichtungen aus einem Vertrag ausnahmsweise unter Berufung auf sein innerstaatliches Recht beschränken, sodass für den Gesamtstaat keine Konflikte entstehen. Bundesstaatsklauseln können eine vertragliche Lösung im Streit um die innerstaatlichen Abschluss- und Transformationskompetenzen zwischen dem Bund und den Gliedstaaten sein, wenn diese Kompetenzen auseinanderfallen.
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