Burkhard von Bonin

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Swantus Max Eberhard Burkhard von Bonin (* 14. Oktober 1879 in Halle; † 31. Dezember 1947 in Northeim) war ein deutscher Jurist und Sachautor.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Herkunft[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Burkhard war Angehöriger des pommerschen Adelsgeschlechts von Bonin. Seine Eltern waren der Oberrechnungsrat Dr. jur. Bernd von Bonin (1848–1892) und Berta von Briesen (1850–1921).

Werdegang[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bonin studierte 1902 Rechtswissenschaften,[1] war 1905 bereits Dr. jur. und Gerichtsreferendar.[2] Er war Rechtsanwalt und Notar sowie Präsident der Rechtsanwaltskammer in Potsdam. 1926 war er Konsistorialrat a. W. und Verwaltungsrechtsrat in Rehbrücke. Bonin war Ehrenritter des Johanniterordens.

Familie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bonin vermählte sich 1911 in Berlin mit Valeska Ubbelohde (1884–1943). Aus der Ehe gingen eine Tochter und ein Sohn hervor, die beide ebenfalls Juristen wurden.

Werke[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Dieœ praktische Bedeutung des ius reformandi : eine rechtsgeschichtliche Studie, Stuttgart 1902
  • Kann infolge Verweigerung der kirchlichen Trauung eine Ehe geschieden oder angefochten werden? Tübingen 1903
  • Grundzüge der Rechtsverfassung in den deutschen Heeren zu Beginn der Neuzeit, Weimar 1904, (Digitalisat)
  • Das Heeresrecht : ein unerforschtes Gebiet des deutschen Rechtslebens, Berlin 1912
  • Entscheidungen des Cöllnischen Konsistoriums 1541-1704, Weimar 1926 (Digitalisat)
  • Vom nordischen Blut im römischen Recht, Leipzig 1935

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. GGT, Justus Perthes, Gotha 1902, S. 139.
  2. GGT, 1905, S. 118.