Care-Migration

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Der Begriff Care-Migration umschreibt ein Arrangement, bei dem Migrantinnen, vornehmlich aus Mittel- und Osteuropa, dauerhaft oder in der spezifischen Form der „Pendelmigration“ in Privathaushalten von pflege- und hilfebedürftigen Personen arbeiten. Mehrheitlich handelt es sich dabei um Live-in-Verhältnisse, bei dem die ausländische Haushaltshilfe oder Betreuerin im selben Haushalt mit der pflegebedürftigen Person lebt. Die Zuständigkeit der ausländischen Haushaltshilfe oder Betreuerin besteht während 24 Stunden am Tag. Pendelmigration bedeutet, dass die Migrantinnen nach einem bestimmten Zeitintervall (häufig über drei Monate) wieder in ihr Herkunftsland zurückkehren, um nach einer Pause (unterschiedliche Zeitabschnitte) wieder an ihre Arbeitsstelle zurückzukehren.[1]

Konflikt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Care-Migranten kommen aus wirtschaftlich ärmeren Ländern in die Schweiz, nach Deutschland und Österreich und übernehmen hauswirtschaftliche sowie betreuerische Tätigkeiten. Sie kochen, putzen, waschen, helfen bei der Körperhygiene und sind für die Betagten da, meist rund um die Uhr. Es handelt sich dabei praktisch ausnahmslos um Frauen, die dieser bezahlten Care-Arbeit nachgehen. Deshalb ist im öffentlichen Diskurs von Care-Migrantinnen die Rede.

Die Care-Migration wird kontrovers diskutiert: Die einen sehen darin eine „Win-Win-Situation“. Betagte Personen können so den Lebensabend möglichst lange (und preiswert) zu Hause verbringen. Care-Migrantinnen verbessern damit ihre wirtschaftliche Lage in ihrer Heimat. Andere wiederum sprechen von „moderner Sklaverei“ und betonen irreguläre und ausbeuterische Arbeitsverhältnisse: niedrige Löhne, physische und psychische Überlastung, soziale Isolation. Letztlich besteht unabhängig von der öffentlichen Debatte die Nachfrage nach Pflege und Betreuung zu Hause. Ziehen Betroffene die Dienstleistung der 24-Stunden-Betreuung durch eine Care-Migrantin in Erwägung, sind damit oft (berechtigte) Befürchtungen verbunden, in den gesetzlichen Graubereich abzurutschen. Der Informationsbedarf für das richtige Handeln ist in diesem Fall hoch.[2]

In Österreich wurde eine gesetzliche Regelung für die 24-Stunden-Betreuung unternommen, um diese Form der Hauskrankenpflege in legale Bahnen zu lenken.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Christiane Bomert: Transnationale Care-Arbeiterinnen in der 24-Stunden-Betreuung. Zwischen öffentlicher (Un-)Sichtbarkeit und institutioneller (De-)Adressierung. In: Serie „Soziale Arbeit als Wohlfahrtsproduktion“, SOAW. Band 3. Springer VS, Stuttgart 2020, ISBN 978-3-658-28513-5. (Dissertation, Universität Münster, 2019, unter dem Titel: Bezahlte Care-Arbeit im Schnittfeld von Transnationalität, Agency und Unterstützung. Zur Politisierung und Selbstorganisierung osteuropäischer Care-Arbeiterinnen in Deutschland)

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Anke Lehmann: Care Migration: Pflege der Zukunft? (PDF; 524 KB) In: Gesundheitsdepartment Kanton St. Gallen. 12. Mai 2017, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 1. März 2018; abgerufen am 12. März 2024.
  2. Das Leitbild von CareInfo. In: careinfo.ch. Abgerufen am 12. März 2024 (Schweizer Hochdeutsch).