Carro (Einheit)

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Der Carro, auch nur Caro, war ein italienisches Volumenmaß für Flüssigkeiten und Getreide, ein Heu-Gewichtsmaß, aber auch ein Flächenmaß. Es war ein Maß mit regional abhängiger Größe.

Weinmaß[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Maß war nicht nur für Wein, sondern auch für Branntwein vorgesehen.

Getreidemaß[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Königreich Neapel 1 Carro = 36 Tomoli = 864 Maß = 100.241,25 Pariser Kubikzoll = 1986 3/5 Liter
  • Manfredonia 1 Carro = 94.730 Pariser Kubikzoll = 1877,25 Liter

Flächenmaß[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Carro war ein Ackermaß in der Provinz Apulien

  • 1 Carro = 20 Vesure = 120 Catane = 1200 Quadrat-Passi = 8400 Palmi = 582,75 Quadratmeter

Heugewicht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Carro, das Fuder, ein Heugewicht im Piemont mit Turin als Hauptstadt und im Königreich Sardinien mit zugehöriger Maßkette war

  • 1 Carro = 60 Rubbi = 1500 Libbre/Pfund = 553,267 Kilogramm[1]

Daneben existierte das Heumaß Tesa cuba nach dem Volumen.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Johann Friedrich Krüger: Vollständiges Handbuch der Münzen, Maße und Gewichte aller Länder der Erde. Gottfried Basse, Quedlinburg/Leipzig 1830, S. 39.
  • Jurende’s vaterländischer Pilger: Geschäfts- und Unterhaltungsbuch für alle Provinzen des österreichischen Kaiserstaates: allen Freunden der Kultur aus dem Lehr-, Wehr- und Nährstande, vorzüglich allen Natur- und Vaterlands-Freunden geweiht. Band 21, Winiker, Brünn 1834, S. 42 f.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Christian Noback, Friedrich Eduard Noback: Vollständiges Taschenbuch der Münz-, Maß- und Gewichtsverhältnisse, der Staatspapiere, des Wechsel- und Bankwesens und der Usancen aller Länder und Handelsplätze. Band 2, F. A. Brockhaus, Leipzig 1851, S. 1297.
  2. Christian Noback, Friedrich Eduard Noback: Vollständiges Taschenbuch der Münz-, Maß- und Gewichtsverhältnisse, der Staatspapiere, des Wechsel- und Bankwesens und der Usancen aller Länder und Handelsplätze. Band 2, F. A. Brockhaus, Leipzig 1851, S. 1298.