Commission de Triage

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Als Commission de Triage (deutsch: Triage-Kommission) bezeichnete man nach dem Ersten Weltkrieg von den französischen Behörden in den deutschsprachigen Gebieten Elsaß-Lothringens eingerichtete Kommissionen. Ihre Aufgabe war die Beschlussfassung über die zu vertreibenden Deutschen und die Bestrafung von Kollaborateuren. Der Name leitet sich von der Triage, also der Sichtung und Aussonderung von Verwundeten her.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Kommissionen entstanden planmäßig in allen größeren und mittelgroßen Städten des ehemaligen Reichslandes. Sie bestanden aus einem vorsitzenden Offizier sowie drei vom Generalkommissar aus einer Vorschlagsliste gewählten Beisitzern. Diese Vorschlagsliste wurde von den Handelskammern, Gewerkschaften und Stadträten erstellt. Daneben gehörte der Kommission ein Sekretär an, der vom Generalkommissar aufgrund eines Vorschlages des französischen Heeres ernannt wurde.

Vertrieben durch Sprüche der Triage-Kommissionen wurden etwa 150.000 Personen, größtenteils Altdeutsche, die selbst, oder deren Eltern/Großeltern aus dem Deutschen Reich oder aus Österreich-Ungarn stammten. Daneben sprachen die Kammern Vermögensstrafen oder die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte aus. Neben den „Altdeutschen“ waren auch nicht zugewanderte Elsässer und Lothringer (darunter auch solche mit französischer Muttersprache) betroffen, denen man Kollaboration mit der deutschen Verwaltung oder dem deutschen Militär vorwarf.

Eine Anklagebehörde gab es nicht. Die Kommissionen arbeiteten aufgrund Schwarzer Listen und Denunziationen. Mitte der 1920er Jahre stellten die letzten Kommissionen ihre Arbeit ein.

1919 wurden in Colmar, Straßburg und Metz Commissions spéciales d’Examen des Etrangers (übersetzt: Sonderkommissionen zur Untersuchung von Ausländern) gebildet, die als zweite Instanz Beschwerden gegen Entscheidungen der Triage-Kommission zur Abschiebung überprüfen sollten. Diese Kommissionen, die 18 Monate lang tagten, bestanden aus einem vom Generalkommissar auf Vorschlag des Generalstaatsanwaltes ernannten Richter, sowie drei Beisitzern und einem Sekretär, die analog den Triage-Kommissionen bestimmt wurden.[1]

Auch nach dem Zweiten Weltkrieg wurden vergleichbare Kommissionen zur Ahndung der Kollaboration in Frankreich (1940–1944) eingerichtet, die Commission d’Épuration.

Bekannte Opfer[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Laird Boswell: From Liberation to Purge Trials in the “Mythical Provinces”: Recasting French Identites in Alsace and Lorraine, 1918–1920. In: French Historical Studies, 23/1, 2000, S. 129–162.
  • François Roth: Die Rückkehr Elsaß-Lothringens zu Frankreich. In: Gerd Krumeich (Hrsg.): Versailles 1919. Ziele – Wirkung – Wahrnehmung (Schriften der Bibliothek für Zeitgeschichte – Neue Folge, Band 14), Essen 2001, S. 126–144.
  • David Allen Harvey: Lost Children or Enemy Aliens? Classifying the Population of Alsace after the First World War. In: Journal of Contemporary History, 34/4, 1999, S. 537–554, JSTOR:261250
  • Christiane Kohser-Spohn: Staatliche Gewalt und der Zwang der Eindeutigkeit. Die Politik Frankreichs in Elsass-Lothringen nach dem Ersten Weltkrieg. In: Philipp Ther, Holm Sundhaussen (Hrsg.): Nationalitätenkonflikte im 20. Jahrhundert: Ursachen von inter-ethnischer Gewalt im Vergleich (Forschungen zur osteuropäischen Geschichte, Band 59), Wiesbaden 2001, ISBN 978-3-447-04494-3, S. 183–202, books.google.de

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Arrêté du 11 mai 1919 Commissariat Général de la République