Corpus bonorum civitatis

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Das corpus bonorum civitatis von Hannover, kurz auch corpus bonorum, war eine ab 1720 erstellte Beschreibung des Grundbesitzes der Stadt sowie ein Verzeichnis der der Stadt zustehenden Rechte und aufgetragenen oder übernommenen Pflichten.[1]

Beschreibung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das erste „Corpus Bonorum Civitatis Hannover. A. MDCCXX“ entstand unter der Federführung des seinerzeitigen von der Stadt beauftragten Syndikus und späteren Bürgermeister Christian Ulrich Grupen.[1]

Die Bände des corpus bonorum sind eine „wertvolle stadtgeschichtliche Quelle“, die in acht Kapitel untergliedert sind:[1]

„I. Unbewegliche Güter innerhalb der Stadt,
II. Jura und Gerechtigkeiten innerhalb der Stadt,
III. Nomina activa oder der Stadt ausstehende Schulden,
IV. Unbewegliche Güter außerhalb der Stadt
V. Lehngüter in und außerhalb der Stadt,
VI. Jura und Gerechtigkeiten außerhalb der Stadt,
VII. Immunitates, privilegia und Freyheiten in und außerhalb der Stadt,
VIII. Onera civitatis[1]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Ein Corpus Bonorum der Stadt Hannover aus dem Jahre 1720. In: Hannoversche Geschichtsblätter, Folge 9 (1906), S. 20–32, 218–239
  • Ein Corpus Bonorum der Stadt Hannover aus dem Jahre 1720. In: Hannoversche Geschichtsblätter, Folge 10 (1907), S. 77–89, 118–183
  • Karljosef Kreter: Hannoversche Geschichtsblätter vor 100 Jahren. Hannovers Corpus Bonorum Civitatis .... In: Hannoversche Geschichtsblätter, Neue Folge 60 (2006), S. 315–319
  • Klaus Mlynek: corpus bonorum civitatis. In: Klaus Mlynek, Waldemar R. Röhrbein (Hrsg.) u. a.: Stadtlexikon Hannover. Von den Anfängen bis in die Gegenwart. Schlütersche, Hannover 2009, ISBN 978-3-89993-662-9, S. 118.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b c d Klaus Mlynek: corpus bonorum civitatis (siehe Literatur)