Dänische Lustration

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Die Dänische Lustration war eine Landesaufnahme im dänisch regierten Teil Vorpommerns zwischen 1715 und 1721.

Lustration des Amtes Wolgast 1717
Ausschnitt aus einem Seelenregister Greifswald 1717

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Als Folge des Pommernfeldzugs im Großen Nordischen Krieg einigten sich der preußische König Friedrich Wilhelm I. und der dänisch-norwegische König Friedrich IV. über die Aufteilung der ehemals schwedischen Gebiete Vorpommerns. So verwaltete Dänemark Vorpommern nördlich der Peene von 1715 bis 1721. Die Dänen entschieden sich nach der Schwedischen Landesaufnahme für eine eigene Lustration (Zustandsprüfung), also eine Begehung des Landes. Der aus den dänischen Quellen übernommene Begriff Lustration leitet sich vom lateinischen lustrare (bereisen, bewandern) ab und hat keinen Zusammenhang mit der sonst üblichen Bedeutung Reinigungen und Sühnungen für Lustration. Es wurden 1717/18 im Auftrag der dänischen Regierung sämtliche Städte, Dörfer, ländliche Ansiedelungen und wüste Ortschaften von einer Kommission begutachtet. Diese Kommission wurde gebildet von Oberlanddrost Emanuel Friedrich von Kötzschau, dem Kanzleirat von John und dem Kämmerer Horst. Auf dem Lande wurden unter Benutzung von festgelegten Katalogen Pächter, Besitzer und Untertanen befragt. In den Städten wurden Gebäudeverzeichnisse und Seelenregister angelegt, die nicht nur, wie bei der schwedischen Landesaufnahme, die Haushaltsvorstände, sondern alle Einwohner erfassten.

Die im Dänischen Nationalarchiv in Kopenhagen vollständig erhaltene dänische Lustration[1] enthält Angaben, die die Steuerkraft des Gebiets beschreiben. Besonders für die erfassten Städte sind diese Akten eine gute genealogische Quelle, da die Lustration hier auch Einwohnerlisten beinhaltet. Für die ländlichen Gebiete gibt es weniger Angaben zu einzelnen Personen, nur vereinzelt kommen Namen der Dorfbewohner vor. Die Akten dokumentieren aber deutlich die Spur der Verwüstung, die die Kriege hinterlassen haben.

Im Frieden von Stockholm und im Frieden von Frederiksborg, beide 1720, konnten die Schweden die Landnahme in Vorpommern zum größten Teil wieder auflösen.

Erfassung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Pommersche Greif hat 2012 mit der Erfassung der in den Akten enthaltenen Personennamen begonnen und die Dokumente in einer Fotodatenbank veröffentlicht.[2]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Martin Meier: Vorpommern nördlich der Peene unter dänischer Verwaltung 1715-1721. Oldenbourg, München 2008, ISBN 978-3-486-58285-7 (eingeschränkte Vorschau)
  • Joachim Krüger: Ein Gegenentwurf zur schwedischen Landesaufnahme – die dänische Lustration des nördlichen Vorpommern in den Jahren 1717 und 1718. In: Die schwedische Landesaufnahme von Pommern 1692 - 1709; Perspektiven eines Editionsprojekts; Beiträge des Workshops am 9. und 10. Oktober 2010 im Pommerschen Landesmuseum Greifswald. Ludwig, 2011, ISBN 978-3-869-35050-9, S. 71f (Google Books)
  • Joachim Krüger: Wolgast in der Asche: ausgewählte Quellen zur Lustration der Stadt in der Dänenzeit (1712 - 1721) / Historisches Institut Greifswald / Lehrstuhl für Nordische Geschichte: Publikationen des Lehrstuhls für Nordische Geschichte; Bd. 8, ISBN 978-3-86006-295-1

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Dänisches Reichsarchiv Kopenhagen (Rigsarkivet i København) Regeringskancelliet i Stralsund, Acta Lustrationis des Königl. Antheils Hertzogthumbs Vor-Pommern und Fürstenthumbs Rügen 1717 - 1718 Arkivnummer: 574
  2. Dänische Lustration online