DOT-Nummer
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Die DOT-Nummer ist eine auf Reifen von Kraftfahrzeugen an mindestens einer Reifenflanke eingepresste Ziffernfolge, die u.a. das Herstellungsdatum des Reifens belegt. Die Abkürzung DOT steht für das US-amerikanische Verkehrsministerium Department of Transportation, das dieses Reifengeburtsdatum eingeführt hat. Inzwischen wird die Markierung weltweit von Reifenproduzenten angewendet.
Die Produktionswoche ist aber nur der letzte Bestandteil der vom DOT definierten Reifen-Identifikationsnummer TIN (Tire Identification Number). Diese umfasst vier Zeichengruppen:
- Die ersten beiden Zeichen, der Plantcode, bezeichnen das Herstellungswerk
- Die nächsten beiden Zeichen, der Sizecode, stehen (bei Neureifen) für die Reifengröße
- Es folgt ein optionaler herstellerspezifischer Code (Typecode), aus dem auch die Handelsmarke ablesbar sein muss, falls sie sich nicht aus dem Plantcode ergibt
- Die letzten (früher 3, heute 4) Ziffern stehen für die Produktionswoche: Die ersten beiden Ziffern sind die Kalenderwoche (KW, nach US-Lesart) und die dritte/vierte für die Endziffer des Herstellungsjahres. Ab dem Herstellungsjahr 1990 folgt auf die Ziffern ein
, ab dem Jahr 2000 ist der Wochencode vierstellig. Der Wochencode ist meist nur auf einer Reifenflanke zu finden, bei Reifen mit Laufrichtung meist der rechten, bei Reifen mit definierter Außenseite ebendiese.
Der Wochencode spielt eine Rolle in der Beurteilung von (gebrauchten) Reifen, da für die Haftung eines Reifens neben dem Reifenprofil auch Beschaffenheit und Alter des Gummis eine wesentliche Rolle spielen. Ab 10 Jahren, teils bereits 6 Jahren, warnen Experten vor spürbar schlechterer Haftung.
Die sechs führenden Hersteller sind der Ansicht, dass ein ungebrauchter Reifen - sachgemäße Lagerung vorausgesetzt - bis zu fünf Jahre ab Produktionsdatum noch als neuwertig anzusehen ist und als Neureifen verkauft werden darf. [1] Zwei nordrhein-westfälische Amtsgerichte haben die Fünfjahresfrist für Neureifen bestätigt [2]
Für Anhänger, die nach § 18 StVO eine 100 km/h-Zulassung besitzen, schreibt der Gesetzgeber als Höchstalter für die Reifen des Anhängers bindend sechs Jahre vor. Überschreitet auch nur ein Reifen diese Altersgrenze, so erlischt die 100 km/h-Zulassung. Der Gespannführer muss sich also darüber vergewissern, dass kein Reifen eine DOT-Nummer älter als 6 Jahre hat, bevor er die Sonderregelung nach § 18 StVO in Anspruch nimmt. Beispielsweise muss er bei einem Reifen mit der Kennzeichnung 5102 seit dem 22. Dezember 2008 die Geschwindigkeit auf 80 km/h drosseln.
[Bearbeiten] Beispiele für Wochencodes
- Ein Reifen mit der DOT-Nummer 347 wurde in der KW 34 des Jahres 1987 hergestellt.
- Ein Reifen mit der DOT-Nummer 489
wurde in der KW 48 des Jahres 1999 hergestellt. - Ein Reifen mit der DOT-Nummer 4503 wurde in der KW 45 des Jahres 2003 hergestellt.
DOT Nummer 3-stellig + Pfeil = 90'er Jahre / DOT Nummer 4-stellig = ab 2000
[Bearbeiten] Quellen
- ↑ http://www.bundesverband-reifenhandel.de/verbraucher-infos/reifen_a_z.html#alter_von_reifen
- ↑ http://www.kfztech.de/kfztechnik/technikprofi/reifenalter.htm
[Bearbeiten] Weblinks
- Tabellen zur Entschlüsselung des Plantcodes (englisch)

