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Datei:Gerichtsurteil Eva Kary Lodron Lade 75 Fol. 209.pdf

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Beschreibung

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Deutsch: Abschrift:

Auf Klag und Antworth Red und Gegenred, auch allgerichtliches An- und Beybringen, und der Thäterinn selbst aigenen Bekantnis nach, ist von hochlöbl. Kail. Königl. Landeshauptmannschaft zu recht erkannt, und gesprochen worden, nachfolgendes

URTHL

Es solle die beym löbl. hochgräfl. V. Lodronisch. Landtght Gmünd ob crimen veneficii in maritum comissi [Anklage wegen Giftmischerei begangen an ihrem Ehemann] proceßirte Eva Karynn nach abermahliger Bekantnus ihres Verbrechen durch den landesfürstl. Freymann an der gewöhnlichen Richtstatt durch das Schwerd von Leben zum Todt hingerichtet, die rechte Hand abgeschlagen, Kopf und Hand an das Rad aufgesteket, und der Cörper in loco suplicii [am Ort der Hinrichtung] begraben werden, und dies zu ihrer wohlverdienten Straf, andern aber zu einen Beyspiel. Publicatum [Veröffentlicht] Gmündt den 20ten Merzen 1773:

Dr. Benedict Alphons Edler v. Emperger m.p. K. K. Bannrichter

Nachdem die Delinquentin den 21ten Merzen vormittag um acht Uhr, und somit in der 23ten Stund nach angekündeten Tod, ihre Zuflucht ad viam gratiae [zum Weg der Gnade] genomen, hat mit der Volstrekung obigen Todsurtl eingehalten werden muesen.

Dr. Benedict Alphons Edler v. Emperger m.p. K. K. Bannrichter

Per Bericht wird hier angeführet, d. nachdem von allerhochsten Hof der Delinquentin alle Gnad abgesprochen ist obiges Urtl den 9ten Novb 1773 an ihr vollzochen worden.

Dr. Benedict Alphons Edl v. Emperger m.p. K. K. Bannrichter


Freundlicherweise zur Verfügung gestellt vom Kärntner Landesarchiv gegen eine Aufwandsentschädigung von 10 €.
Datum
Quelle Kärntner Landesarchiv, Lodron, Lade 75 fol. 209
Urheber Kärntner Landesarchiv
Kameraposition46° 54′ 23,62″ N, 13° 32′ 09,54″ O Kartographer map based on OpenStreetMap.Dieses und weitere Bilder auf OpenStreetMapinfo

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Kurzbeschreibungen

Gerichtsurteil Fall Eva Kary geb. Faschauner

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Motiv

46°54'23.620"N, 13°32'9.542"E

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