Zur Beschreibungsseite auf Commons

Datei:J. Siebmachers Wappenbuch, Preussen, Edelleute (M–Z), 1878.pdf

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Gehe zu Seite
nächste Seite →
nächste Seite →
nächste Seite →

Originaldatei(1.239 × 1.754 Pixel, Dateigröße: 410,25 MB, MIME-Typ: application/pdf, 718 Seiten)

Diese Datei und die Informationen unter dem roten Trennstrich werden aus dem zentralen Medienarchiv Wikimedia Commons eingebunden.

Zur Beschreibungsseite auf Commons


Beschreibung

Der blühende Adel des Königreichs Preußen (Edelleute M–Z.)  s:de:Index:J. Siebmachers Wappenbuch, Preussen, Edelleute (M–Z), 1878.pdf  (Wikidata search (Cirrus search) Wikidata query (SPARQL)  Create new Wikidata item based on this file)
Urheber
George Adalbert von Mülverstedt
image of artwork listed in title parameter on this page
Illustrator
Titel
Der blühende Adel des Königreichs Preußen (Edelleute M–Z.)
Untertitel In einer neuen, vollständig geordneten und reich vermehrten Auflage mit heraldischen und historisch-genealogischen Erläuterungen.
Reihentitel J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch
Band 3 (Dritten Bandes zweite Abtheilung)
Verleger
Bauer und Raspe
Beschreibung
Русский: Большой и общий гербовник Й. Зибмахера. Процветающее дворянство Королевства Пруссия (Благородные люди от M до Z.).
Български: Голям и общ гербовник на Й. Зибмахер. Процъфтяващото благородничество на Кралство Прусия (благородни люде от M до Z.).
English: J. Siebmacher's large and general roll of arms. The flourishing nobility of the Kingdom of Prussia (Nobles M-Z.).
Sprache Deutsch
Veröffentlichungsdatum 1878
publication_date QS:P577,+1878-00-00T00:00:00Z/9
Erscheinungsort Nürnberg
Quelle Internet Archive identifier: ppn-825822580
Diese Datei ist im PDF-Format.

Portable Document Format (PDF) ist ein plattformübergreifendes Dateiformat für Dokumente, das vom Unternehmen Adobe Systems entwickelt wurde. Ziel war es, ein Dateiformat zu schaffen, mit dem Autoren elektronische Dokumente unabhängig vom ursprünglichen Anwendungsprogramm, Betriebssystem oder der Hardware-Plattform originalgetreu weitergeben können. Ein Leser einer PDF-Datei soll das Dokument immer in der Form betrachten und ausdrucken können, die der Autor festgelegt hat. Neben Text, Bildern und Grafik kann eine PDF-Datei auch Hilfen enthalten, die die Navigation innerhalb des Dokumentes erleichtern. Hierzu gehören zum Beispiel anklickbare Inhaltsverzeichnisse und miniaturisierte Seitenvorschauen.

Der beste Weg, um PDF-Dateien anzusehen. ist die Benutzung eines Browserplugins.
Ein plattformunabhängiges Plugin ist auf Adobe Systems verfügbar.

Lizenz

Dieses Bild ist gemeinfrei, weil es ein rein mechanischer Scan oder eine rein mechanische Fotografie eines gemeinfreien Originals ist, oder – wenn anders belegbar – es einem solchen Scan oder einer solchen Fotografie so ähnlich ist, dass das Entstehen eines Copyright-Schutzes nicht erwartet werden kann. Das Original selbst ist gemeinfrei aus folgendem Grund:
Public domain

Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 70 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.


Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Honduras hat eine allgemeine Schutzfrist von 75 Jahren, aber in diesem Land wird der Schutzfristenvergleich angewandt.


Dieser Hinweis wurde für Fälle entworfen, in denen erklärt werden muss, dass jegliche Verbesserungen (zum Beispiel von Helligkeit, Kontrast, Farbabgleich, Schärfe) für sich selbst nicht ausreichend sind, um ein neues Copyright zu schaffen. Er kann verwendet werden, wenn unbekannt ist, ob Verbesserungen vorgenommen wurden, oder wenn Verbesserungen erkennbar, aber nicht ausreichend sind. Für bekanntermaßen unbearbeitete Scans kannst Du statt dessen den passenden {{PD-old}}-Hinweis verwenden. Anwendungshinweise findest Du unter Commons:When to use the PD-scan tag.


Beachte: Dieser Hinweis gilt nur für Scans und Fotos. Für Fotos von gemeinfreien Originalen aus der Ferne kann {{PD-Art}} anwendbar sein. See Commons:When to use the PD-Art tag.

Dateiversionen

Klicke auf einen Zeitpunkt, um diese Version zu laden.

Version vomVorschaubildMaßeBenutzerKommentar
aktuell18:40, 4. Apr. 2024Vorschaubild der Version vom 18:40, 4. Apr. 20241.239 × 1.754, 718 Seiten (410,25 MB)LigliotoImportation from Internet Archive via IA-upload

Keine Seiten verwenden diese Datei.

Metadaten