Datei:LG München I, Urteil vom 18. Mai 1983, 9 O 3266-83 Vi.pdf

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Originaldatei(1.239 × 1.752 Pixel, Dateigröße: 569 KB, MIME-Typ: application/pdf, 11 Seiten)

Beschreibung, Quelle[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Beschreibung

Urteil zur Verfassungsmäßigkeit §12 EVO sowie §9 BefBedV

Quelle

vom Amtsgericht gekauft und eingescannt

Urheber bzw.
Nutzungsrechtinhaber

LG München 1

Datum

18.03.1983

Genehmigung

nicht erforderlich; Urteile dürfen grundsätzlich frei verbreitet werden.

Andere Versionen dieser Datei

-

Anmerkungen

-

Lizenz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

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aktuell16:41, 2. Mai 2017Vorschaubild der Version vom 16:41, 2. Mai 20171.239 × 1.752, 11 Seiten (569 KB)Skorvor (Diskussion | Beiträge){{Information |Beschreibung = Urteil zur Verfassungsmäßigkeit §12 EVO sowie §9 BefBedV |Quelle = vom Amtsgericht gekauft und eingescannt |Urheber = LG München 1 |Datum = 18.03.1983 |Genehmigung = nicht erford…

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