Zur Beschreibungsseite auf Commons

Datei:Vittorio d'Africa - Costruzione dello stabilimento governativo per la sgranatura del cotone, 1927-1928 (Carlo Pedrini, Biblioteca di Storia moderna e contemporanea, Roma, RM0255 DIG 2259) bb.jpg

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Diese Datei und die Informationen unter dem roten Trennstrich werden aus dem zentralen Medienarchiv Wikimedia Commons eingebunden.

Zur Beschreibungsseite auf Commons


Beschreibung

Beschreibung
Italiano: Vittorio d'Africa - Costruzione dello stabilimento governativo per la sgranatura del cotone, 1927-1928.
Gli edifici in costruzione sono quelli dello stabilimento governativo per la sgranatura e imballaggio del cotone. La costruzione iniziata da De Vecchi fu completata di fabbricati e macchinari durante il governo di Guido Corni. Cfr. Corni Guido, Somalia Italiana, Milano, Editoriale Arte e Storia, 1937 v.2 p. 540
Deutsch: Victor von Afrika - Bau der staatlichen Baumwollentkörnungsanlage, 1927-1928.
Bei den im Bau befindlichen Gebäuden handelt es sich um die staatliche Fabrik für die Entkörnung und Verpackung von Baumwolle. Der von De Vecchi begonnene Bau wurde unter der Regierung von Guido Corni mit Gebäuden und Maschinen abgeschlossen. Siehe Corni Guido, Somalia Italiana, Mailand, Editoriale Arte e Storia, 1937 v.2 S. 540
English: Victor of Africa - Construction of the Government Cotton Ginning Plant, 1927-1928.
The buildings under construction are those of the government cotton ginning and packing plant. The construction begun by De Vecchi was completed with buildings and machinery during the government of Guido Corni. See Corni Guido, Somalia Italiana, Milan, Editoriale Arte e Storia, 1937 v.2 p. 540
Datum zwischen 1927 und 1928
date QS:P,+1927-00-00T00:00:00Z/8,P1319,+1927-00-00T00:00:00Z/9,P1326,+1928-00-00T00:00:00Z/9
Quelle Diese Datei wurde von diesem Werk abgeleitet: Vittorio d'Africa - Costruzione dello stabilimento governativo per la sgranatura del cotone, 1927-1928 (Carlo Pedrini, Biblioteca di Storia moderna e contemporanea, Roma, RM0255 DIG 2259).jpg
Urheber


Dieses Bild wurde digital nachbearbeitet. Folgende Änderungen wurden vorgenommen: Belichtung, Kontrast, Ausschnitt. Das Originalbild kann hier eingesehen werden: Vittorio d'Africa - Costruzione dello stabilimento governativo per la sgranatura del cotone, 1927-1928 (Carlo Pedrini, Biblioteca di Storia moderna e contemporanea, Roma, RM0255 DIG 2259).jpg. Bearbeitet von Georgfotoart.

Lizenz

Ich, der Urheberrechtsinhaber dieses Werkes, veröffentliche es hiermit unter der folgenden Lizenz:
Public domain
Public domain
Dieses Foto ist in Italien gemeinfrei, weil es zuerst in Italien veröffentlicht wurde und das Urheberrecht abgelaufen ist. Laut Urheberrecht und verwandte Schutzrechte n.633, 22. April 1941 und späteren Ausgaben, sind einfache Bilder von Menschen oder von Aspekten, Elementen und Sachverhalten des natürlichen oder gesellschaftlichen Lebens, die mit fotografischen Prozessen oder einem analogen Verfahren erhalten wurden, darunter auch Reproduktionen der bildenden Kunst und Standbilder aus Filmen von Filmmaterialien (Art. 87) für einen Zeitraum von 20 Jahren ab Erschaffung geschützt (Art. 92). Diese Bestimmung gilt nicht für Aufnahmen von Schriften, Dokumenten, Geschäftspapieren, materiellen Objekten, technischen Zeichnungen und ähnlichen Erzeugnissen (Art. 87). Das italienische Recht unterscheidet grundsätzlich zwischen Werken der Fotokunst und einfachen Lichtbildern. (Art. 2, § 7). Werke der Fotokunst sind für 70 Jahre nach Ableben des Urhebers geschützt (Art. 32 bis), während einfache Fotografien für einen Zeitraum von 20 Jahren nach Schaffung geschützt sind. Es handelt sich nicht um einfache Aufnahmen, wenn künstlerischer Wert oder Reflexionen der Kreativität respektive Persönlichkeit des Fotografen erkennbar sind.
Sofern der Urheber dieses Werkes nicht seit mindestens 70 Jahren tot ist, ist das Werk in Deutschland, Österreich und der Schweiz – außer es greifen andere Regelungen – urheberrechtlich geschützt, da der Schutzfristenvergleich nicht angewendet wird. Daher darf diese Datei in deutschsprachigen Wikimedia-Projekten wie der Wikipedia oder dem Wiktionary möglicherweise nicht verwendet werden. Siehe zur Verwendung unbedingt Wikipedia:Bildrechte! Falls danach nicht zulässig, müssen die Einbindungen entfernt werden.
Italy
Italy
Das gilt nicht für Länder, in denen das verkürzte Urheberrecht für Werke aus Italien keine Anwendung findet. Nur wenn folgende Bedingungen erfüllt werden, ist das Foto auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei:

العربية  català  Deutsch  English  español  français  magyar  italiano  日本語  македонски  português  русский  sicilianu  中文  中文(简体)  中文(繁體)  中文(臺灣)  +/−

Public domain

This work is in the public domain in the United States because it is a work of Somalia, which has no existing enforceable copyright law or intellectual property relations, under the terms of Title 17, Section 104 of the U.S. Code and Circ. 38a.

Copyright notes

Copyright notes
Nach U.S. Circ. 38a. haben die folgenden Staaten weder die Berner Übereinkunft noch ein anderes Urheberrechtsabkommen unterzeichnet:
  • Äthiopien, Eritrea, Irak, Iran, Marshallinseln, Osttimor, Palau, Somalia, Somaliland und Südsudan.

Urheberrechtsansprüche dieser Staaten, dies betrifft Werke, die von Staatsbürgern eines dieser Staaten innerhalb ihres Landes veröffentlicht werden, werden in anderen Staaten nicht anerkannt und sind daher in den meisten anderen Staaten, wie Deutschland, Österreich, und der Schweiz, gemeinfrei.

Allerdings ist folgendes zu beachten
  • Werke, die in diesen Staaten von Staatsbürgern eines Unterzeichnerstaates der Berner Übereinkunft veröffentlicht werden, genießen neben dem örtlichen Urheberrecht auch den Urheberrechtsschutz ihres Heimatstaates und sind daher auch international geschützt.
  • Werke, die gleichzeitig (d. h. innerhalb von 30 Tagen) in einem Unterzeichnerstaat der Berner Übereinkunft veröffentlicht werden, genießen zusätzlich zum örtlichen Urheberrecht auch den Urheberrechtsschutz des Fremdstaates, der unter Umständen eine längere Schutzdauer vorsieht.
  • Unveröffentlichte Werke aus diesen Ländern sind möglicherweise vollständig urheberrechtlich geschützt.
  • Ein Werk aus einem dieser Länder kann in den USA gemäß URAA urheberrechtlich geschützt werden, wenn das Heimatland des Werks einen Urheberrechtsvertrag oder eine Vereinbarung mit den Vereinigten Staaten abschließt und das Werk in seinem Heimatland weiterhin urheberrechtlich geschützt ist.

Somalia erbte das britische Urheberrechtsgesetz von 1911, ersetzte es jedoch durch das Gesetz Nr. 66 vom 7. September 1977. Das neue Gesetz basierte auf dem Tunis-Modell-Urheberrechtsgesetz von 1976 und sah eine allgemeine Amtszeit von 30 Uhr nachmittags vor. für Werke. Es gab jedoch auch eine streng vorgeschriebene Registrierungspflicht, um Urheberrechtsschutz zu erhalten, und es gibt derzeit kein Amt für die Registrierung von Urheberrechten (falls dies jemals der Fall war).
Achtung: Nach den Regeln von Commons reicht dieser Baustein alleine nicht aus. Es muss auch ein Lizenzbaustein vorhanden sein, der beschreibt, wieso das Werk im Ursprungsstaat gemeinfrei ist.
Du darfst es unter einer der obigen Lizenzen deiner Wahl verwenden.

Ursprüngliches Datei-Logbuch

This image is a derivative work of the following images:

Hochgeladen mit derivativeFX

Kurzbeschreibungen

Ergänze eine einzeilige Erklärung, was diese Datei darstellt.

In dieser Datei abgebildete Objekte

Motiv

image/jpeg

Dateiversionen

Klicke auf einen Zeitpunkt, um diese Version zu laden.

Version vomVorschaubildMaßeBenutzerKommentar
aktuell14:09, 22. Mär. 2024Vorschaubild der Version vom 14:09, 22. Mär. 2024354 × 354 (64 KB)Georgfotoart== {{int:filedesc}} == {{Information |Description={{it|1=Vittorio d'Africa - Costruzione dello stabilimento governativo per la sgranatura del cotone, 1927-1928.<br /> Gli edifici in costruzione sono quelli dello stabilimento governativo per la sgranatura e imballaggio del cotone. La costruzione iniziata da De Vecchi fu completata di fabbricati e macchinari durante il governo di Guido Corni. Cfr. Corni Guido, Somalia Italiana, Milano, Editoriale Arte e Storia, 1937 v.2 p. 540}} {{de|1=Victor v...

Die folgenden 2 Seiten verwenden diese Datei:

Metadaten