Deckungsprinzip

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Der Begriff Deckungsprinzip wird in verschiedenen Bedeutungen gebraucht:

  • Im Zwangsversteigerungsrecht besagt das Deckungsprinzip, dass die vorrangigen Rechte im Zwangsversteigerungstermin gewahrt bleiben müssen, siehe Geringstes Gebot
  • im Pfandbriefgeschäft, besagt das Deckungsprinzip, dass die verkauften Pfandbriefe durch Hypotheken in mindestens gleicher Werthöhe gedeckt sein müssen, siehe Pfandbrief
  • im öffentlichen Haushaltsrecht besagt
    • das Gesamtdeckungsprinzip, dass alle Einnahmen insgesamt zur Deckung aller Ausgaben dienen, siehe Gesamtdeckungsprinzip
    • und das Deckungsprinzip, dass die Haushalte ausgeglichen sein müssen, siehe Haushaltsplan
  • in der Deckungsbeitragsrechnung besagt das Deckungsprinzip, dass die Erlöse einer Leistung mindestens die direkt zuordenbaren Kosten decken muss.