Definitio essentialis

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Die definitio essentialis (deutsch Essentialdefinition) ist in der Logik eine Definition, welche die wesentlichen Merkmale eines Begriffs beinhaltet. Pendant ist die definitio accidentalis (Akzidentaldefinition).

Herkunft[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Unterscheidung stammt von den Peripatetikern und wird Johannes Scottus Eriugena zugeschrieben.[1][2]

Verwendung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bei Legaldefinitionen verwendet das Gesetz im Regelfall die Methode der Essentialdefinition. Dadurch soll das Wesen des zu definierenden Begriffs abstrakt umschrieben werden. Dies dient der Rechtssicherheit bei der Rechtsanwendung.[3]

Sonstiges[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Essentialdefinition ist mit der Realdefinition verwandt.[4]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Johannes Scottus Eriugena, De divisione naturae I, 43
  2. Karl Samstag, Die Dialektik des Johannes Skottus Eriugena, 1929, S. 44
  3. Achim Bönninghaus, Sachenrecht II, 2014, S. 1
  4. Friedrich Ueberweg, System der Logik und Geschichte der logischen Lehren, 1865, S. 124