Definitorium

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Definitorium (von lat. definire „bestimmen, begrenzen“) ist bei einigen Ordensgemeinschaften ein Beratungs- und Entscheidungsgremium, das den General oder Provinzial in allen wichtigen Ordensangelegenheiten unterstützt und mit ihm oder statt seiner die Visitation der Klöster zu besorgen hat. Die Mitglieder des Definitoriums werden von den Ordenskapiteln gewählt und Definitor genannt. Auf der Ebene des Gesamtordens heißen sie Generaldefinitor (Definitor generalis).

In einigen Bistümern der katholischen Kirche wird auch der Stellvertreter des Dechanten Definitor genannt.[1]

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In einigen protestantischen Landeskirchen entsprach das Definitorium dem heutigen Konsistorium, ein den Superintendenten beratendes Gremium.[2]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Wilhelm Diehl: Die Bedeutung der beiden Definitorialordnungen von 1628 und 1743 für die Geschichte des Darmstädter Definitoriums: Eine Studie zur Geschichte des hessischen Kirchenrechts. Ricker, Gießen 1900.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Dechant und Definitor im Dekanat Dorsten ernannt, abgerufen am 29. November 2022.
  2. Claudia Tietz: Johann Winckler (1642–1705) – Anfänge eines lutherischen Pietisten. Vandenhoeck und Ruprecht, Göttingen 2008.