Deklaratorisch

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Deklaratorisch (rechtsbekundend, klar- oder feststellend; lateinisch declarare, „deutlich bezeichnen“) bedeutet in der juristischen Fachsprache, dass die Rechtswirkung schon vor dem Rechtsakt eingetreten ist. Bei einem deklaratorischen Rechtsakt wird also lediglich das Bestehen eines Rechts oder Rechtsverhältnisses festgestellt, bezeugt oder klargestellt.[1]

Beispiele[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Gegensatz der deklaratorischen Wirkung ist die konstitutive Wirkung, die das Recht oder Rechtsverhältnis selbst begründet, aufhebt oder gestaltet.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wiktionary: deklaratorisch – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Carl Creifelds, Creifelds Rechtswörterbuch, 2000, S. 302